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Leitbildrelevanz: |
3.1 Familie und Jugend |
Inklusionsrelevanz: |
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Seit Jahren bestehen im
Kreis Heinsberg Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII für die Bereiche
„Hilfe zur Erziehung“, „Erziehungsberatung“ und „Tageseinrichtung für Kinder“.
Den Arbeitsgemeinschaften gehören die im Kreis Heinsberg bestehenden Träger der
öffentlichen Jugendhilfe (4 Stadtjugendämter und Kreisjugendamt) sowie die
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und privater Träger an.
Ziele und Aufgaben der
Arbeitsgemeinschaften sind:
- Sicherung
einer kontinuierlichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen
öffentlicher und freier Jugendhilfe
- Abstimmung
von geplanten Maßnahmen mit dem Ziel einer Vernetzung von Einrichtungen,
Diensten und Veranstaltungen
- Absprache,
Planung und Durchführung von trägerübergreifenden Projekten und
- Erarbeitung
von Stellungnahmen und Empfehlung zu Kinder- und Jugendhilfe für den
Jugendhilfeausschuss
Die Arbeitsgemeinschaften
treten bei Bedarf, mindestens aber zweimal jährlich zusammen. Die Sitzungen
sind nicht öffentlich.
Nach den Geschäftsordnungen
der Arbeitsgemeinschaften kann ein
Mitglied des Jugendhilfeausschusses des Kreises an den Sitzungen der
Arbeitsgemeinschaft mit beratender Stimme teilnehmen. Für jede
Arbeitsgemeinschaft ist 1 beratendes und 1 stellv. beratendes Mitglied zu benennen,
also insgesamt 3 beratende und 3 stellvertretende Mitglieder.
Nach jeder Neuwahl sind die
beratenden Mitglieder von den jeweiligen Jugendhilfeausschüssen neu zu
benennen.
In der letzten Wahlperiode
waren folgende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses des Kreises beratende
Mitglieder in den nachstehenden Arbeitsgemeinschaften:
Arbeitsgemeinschaft |
Ausschussmitglieder |
Tageseinrichtung für
Kinder |
Hedwig Klein, Vertreterin: Dr. Christiane
Leonards-Schippers |
Hilfe zur Erziehung |
Andrea Reh Vertreter: Michael Stock |
Erziehungsberatung |
Ilse Lüngen Vertreterin: Maria Hasert |
Die Fraktionen werden
gebeten, Vorschläge zu unterbreiten.