Betreff
Schulsozialarbeit an kreiseigenen Schulen
Vorlage
0551/2014
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss spricht sich für eine Fortsetzung der bisher aus Bundesmitteln finanzierten Schulsozialarbeit an kreiseigenen Schulen aus. Der dargestellten Finanzierung wird zugestimmt.


 


Das Land Nordrhein-Westfalen wird in den nächsten drei Jahren (2015 bis 2017) für die Schulsozialarbeit Mittel zur Verfügung stellen. Das Land tritt nur zeitlich befristet ein, denn es sieht weiterhin den Bund in der Pflicht, die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Deutschland zu finanzieren. Details zum Verwaltungsverfahren sind noch nicht bekannt.

 

Schulsozialarbeit an Schulen der Städte und Gemeinden

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln an Schulen der Städte und Gemeinden endete zum 31.07.2014. Wegen der nun möglichen Finanzierung der Schulsozialarbeit aus Landesmitteln an Schulen in den Kommunen des Kreises wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird darauf hingewiesen, dass entgegen der bisherigen Förderung aus Bundesmitteln die Landesförderung einen Eigenanteil von 40 % vorgibt. Der Eigenanteil von 40 % wäre von der jeweiligen Kommune zu leisten.

 

Schulsozialarbeit an kreiseigenen Schulen

Aus Bundesmittel wurden bis zum 31.07.2014 an den kreiseigenen Schulen 2,75 Schulsozialarbeiterstellen finanziert:

 

-              Berufskolleg Erkelenz                                   1,0

-              Berufskolleg EST Geilenkirchen                               0,75

-              Janusz-Korczak-Schule                                 1,0

                (Bauernhofprojekt)

 

Die Verwaltung des Jugendamtes empfiehlt die Weiterführung der Schulsozialarbeit an kreiseigenen Schulen. Inhaltlich wurde die Arbeit der Schulsozialarbeit an den kreiseigenen Schulen nie in Frage gestellt. Es besteht jedoch ein Beschluss des Kreistages vom 19.12.2013, dass fehlende Bundesmittel nicht durch Kreismittel ersetzt werden sollen.

 

a)            Berufskollegs

                Ausgehend von ca. 40.000 € für eine Vollzeitstelle ergeben sich für die 1,75 Stellen an                den Berufskollegs ein Finanzierungsaufwand von 70.000 €. Der 40 %-ige Eigenanteil aus Kreismitteln würde demnach 28.000 € betragen.

 

b)           Bauernhofprojekt

Der Kreis Heinsberg erhält ab 2015 nach dem Gesetz zur Förderung kommunaler Auf  wendungen für die schulische Inklusion einen Belastungsausgleich (Inklusionspauschale) wie folgt:

 

                -              Korb I                     10.728,70 €

                -              Korb II  108.149,50 €.

 

Bei den Mitteln aus dem Belastungsausgleich handelt es sich um allgemeine Deckungsmittel, die in den Kreishaushalt eingestellt werden können und über den der Kreis frei verfügen darf. Eine Berichtspflicht gegenüber dem Land besteht nicht.

 

Der Betrag aus Korb I kann für bauliche Veränderungen genutzt werden.

 

Die Pauschale aus Korb II in Höhe von 108.149,50 € darf nicht zur Finanzierung von Individualansprüchen von Kindern mit Behinderung nach dem SGB VIII bzw. SGB XII verwandt werden. Sie kann u. a. für nicht schulisches Personal eingesetzt werden.

 

Die Personalkosten des Sozialarbeiters für das Bauernhofprojekt betragen 38.000 €, die wie folgt finanziert werden können:

 

60 % Landesmittel Schulsozialarbeit                       =             22.800 €

40 % Inklusionspauschale                                           =             15.200 €

 

Aus der beigefügten Anlage zu TOP 6 ist die Problematik Zielsetzung sowie die bisherige Finanzierung des Bauernhofprojekts nochmals dargestellt, insbesondere für die neuen Ausschussmitglieder.

 

Wegen der Bereitstellung von Landesmittel für Schulsozialarbeit und deren Verwendung ist auch eine Entscheidung des Kreistages notwendig.