Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss spricht sich für eine Fortsetzung der
bisher aus Bundesmitteln finanzierten Schulsozialarbeit an kreiseigenen Schulen
aus. Der dargestellten Finanzierung wird zugestimmt.
Das
Land Nordrhein-Westfalen wird in den nächsten drei Jahren (2015 bis 2017) für
die Schulsozialarbeit Mittel zur Verfügung stellen. Das Land tritt nur zeitlich
befristet ein, denn es sieht weiterhin den Bund in der Pflicht, die
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Deutschland zu
finanzieren. Details zum Verwaltungsverfahren sind noch nicht bekannt.
Schulsozialarbeit an Schulen
der Städte und Gemeinden
Die
Finanzierung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln an Schulen der Städte und
Gemeinden endete zum 31.07.2014. Wegen der nun möglichen Finanzierung der
Schulsozialarbeit aus Landesmitteln an Schulen in den Kommunen des Kreises wird
ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird darauf
hingewiesen, dass entgegen der bisherigen Förderung aus Bundesmitteln die
Landesförderung einen Eigenanteil von 40 % vorgibt. Der Eigenanteil von 40 %
wäre von der jeweiligen Kommune zu leisten.
Schulsozialarbeit an
kreiseigenen Schulen
Aus
Bundesmittel wurden bis zum 31.07.2014 an den kreiseigenen Schulen 2,75
Schulsozialarbeiterstellen finanziert:
- Berufskolleg Erkelenz 1,0
- Berufskolleg EST Geilenkirchen 0,75
- Janusz-Korczak-Schule 1,0
(Bauernhofprojekt)
Die
Verwaltung des Jugendamtes empfiehlt die Weiterführung der Schulsozialarbeit an
kreiseigenen Schulen. Inhaltlich wurde die Arbeit der Schulsozialarbeit an den
kreiseigenen Schulen nie in Frage gestellt. Es besteht jedoch ein Beschluss des
Kreistages vom 19.12.2013, dass fehlende Bundesmittel nicht durch Kreismittel
ersetzt werden sollen.
a) Berufskollegs
Ausgehend von ca. 40.000 € für
eine Vollzeitstelle ergeben sich für die 1,75 Stellen an den Berufskollegs ein
Finanzierungsaufwand von 70.000 €. Der 40 %-ige Eigenanteil aus Kreismitteln würde demnach 28.000 €
betragen.
b) Bauernhofprojekt
Der Kreis Heinsberg erhält ab 2015 nach dem Gesetz zur
Förderung kommunaler Auf wendungen für
die schulische Inklusion einen Belastungsausgleich (Inklusionspauschale) wie
folgt:
- Korb I 10.728,70 €
- Korb II 108.149,50
€.
Bei den Mitteln aus dem
Belastungsausgleich handelt es sich um allgemeine Deckungsmittel, die in den
Kreishaushalt eingestellt werden können und über den der Kreis frei verfügen
darf. Eine Berichtspflicht gegenüber dem Land besteht nicht.
Der Betrag aus Korb I kann
für bauliche Veränderungen genutzt werden.
Die Pauschale aus Korb II in
Höhe von 108.149,50 € darf nicht zur Finanzierung von Individualansprüchen von
Kindern mit Behinderung nach dem SGB VIII bzw. SGB XII verwandt werden. Sie
kann u. a. für nicht schulisches Personal eingesetzt werden.
Die Personalkosten des
Sozialarbeiters für das Bauernhofprojekt betragen 38.000 €, die wie folgt
finanziert werden können:
60 % Landesmittel
Schulsozialarbeit = 22.800 €
40 % Inklusionspauschale = 15.200 €
Aus der beigefügten Anlage
zu TOP 6 ist die Problematik Zielsetzung sowie die bisherige Finanzierung des
Bauernhofprojekts nochmals dargestellt, insbesondere für die neuen
Ausschussmitglieder.
Wegen der Bereitstellung von
Landesmittel für Schulsozialarbeit und deren Verwendung ist auch eine
Entscheidung des Kreistages notwendig.