Betreff
Haushalt 2015 für das Kreisjugendamt
Vorlage
0552/2014
Art
Berichtspunkt

Finanzielle Auswirkungen:

Jugendamtsumlage Anlage 1

                         

Leitbildrelevanz:

3.1 Familie und Jugend

 

Inklusionsrelevanz:

ja

 

 

Den Anlagen zum Tagesordnungspunkt 7 ist ein Überblick über die Vorstellungen der Verwaltung des Kreisjugendamtes zu den Haushaltsansätzen für das Haushaltsjahr 2015 zu entnehmen. Diese Vorstellungen liegen auch dem Kämmerer vor.

 

Anlage I enthält einen Gesamtüberblick über die Erträge und Aufwendungen der Haushaltsjahre 2011 bis 2015 in den einzelnen Produktgruppen, welche in die Berechnung der Jugendamtsumlage einfließen. Die Prozentangaben geben die Veränderungen der Erträge bzw. Aufwendungen sowie des Zuschussbedarfs gegenüber dem Haushaltsansatz 2014 an.

 

Die Erträge und Aufwendungen für die Werkeinrichtung, die Schulwerkstatt für Jugendliche, die Schulsozialarbeit, die Erziehungsberatungsstellen, die Elterngeldstelle und die Jugendzeltplätze des Kreises Heinsberg bleiben unberücksichtigt, da diese Kosten im Rahmen der allgemeinen Kreisumlage finanziert werden.

 

Als Anlage 2 ist eine Darstellung über sämtliche vom Jugendamt bewirtschafteten Abrechnungsobjekte/Leistungen mit Erläuterungen beigefügt. Die Personal- und Gemeinkosten sind dabei nicht erfasst.

 

Die Verwaltung wird den Jugendamtsetat in der Sitzung näher erläutern und auf aktuelle Entwicklungen eingehen.

 

Die Jugendamtsumlage erhöht sich um ca. 673.000,00 Euro, was im Wesentlichen auf den Mehraufwand für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege zurückzuführen ist.