Finanzielle Auswirkungen: |
Jugendamtsumlage
Anlage 1 |
Leitbildrelevanz: |
3.1 Familie
und Jugend |
Inklusionsrelevanz: |
ja |
Den
Anlagen zum Tagesordnungspunkt 7 ist ein Überblick über die Vorstellungen der
Verwaltung des Kreisjugendamtes zu den Haushaltsansätzen für das Haushaltsjahr
2015 zu entnehmen. Diese Vorstellungen liegen auch dem Kämmerer vor.
Anlage
I enthält einen Gesamtüberblick über die Erträge und Aufwendungen der
Haushaltsjahre 2011 bis 2015 in den einzelnen Produktgruppen, welche in die
Berechnung der Jugendamtsumlage einfließen. Die Prozentangaben geben die
Veränderungen der Erträge bzw. Aufwendungen sowie des Zuschussbedarfs gegenüber
dem Haushaltsansatz 2014 an.
Die
Erträge und Aufwendungen für die Werkeinrichtung, die Schulwerkstatt für
Jugendliche, die Schulsozialarbeit, die Erziehungsberatungsstellen, die
Elterngeldstelle und die Jugendzeltplätze des Kreises Heinsberg bleiben
unberücksichtigt, da diese Kosten im Rahmen der allgemeinen Kreisumlage
finanziert werden.
Als
Anlage 2 ist eine Darstellung über sämtliche vom Jugendamt bewirtschafteten
Abrechnungsobjekte/Leistungen mit Erläuterungen beigefügt. Die Personal- und
Gemeinkosten sind dabei nicht erfasst.
Die
Verwaltung wird den Jugendamtsetat in der Sitzung näher erläutern und auf
aktuelle Entwicklungen eingehen.
Die
Jugendamtsumlage erhöht sich um ca. 673.000,00 Euro, was im Wesentlichen auf
den Mehraufwand für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Tagespflege zurückzuführen ist.