Betreff
Gemeinsame Bewerbung des Kreises Heinsberg und der StädteRegion Aachen als LEADER-Region "Aachener Revier" im Rahmen des NRW-Programms "Ländlicher Raum"
Vorlage
0003/2015
Art
Beschlussvorlage/Antrag

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für regionale Zusammenarbeit, Mobilität und Europa der StädteRegion Aachen sowie der Ausschuss für Umwelt und Verkehr des Kreises Heinsberg beschließen:

 

1.      Die StädteRegion Aachen und der Kreis Heinsberg unterstützen und forcieren auf der Grundlage der  gemeinsam erarbeiteten Lokalen Entwicklungsstrategie den Wandel sowie die effektive und nachhaltige Entwicklung und Vernetzung des ehemals vom Bergbau geprägten ländlichen Raums zum Wohl der dort lebenden Menschen.

 

2.      Für die anteilige Finanzierung der Kosten des öffentlichen Mindestanteils für den      LEADER-Förderzeitraum von 2015 bis 2023 stellt der Kreis Heinsberg 14.500 € p.a. zur Verfügung.

 

 


Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr des Kreises Heinsberg hat in seiner Sitzung am 27.11.2014 die Unterstützung einer LEADER-Bewerbung des „Aachener Reviers“ beschlossen (siehe TOP 4 der Niederschrift). Bereits am 25.09.2014 hat der Städteregionsausschuss den Beschluss zu einer gemeinsamen LEADER-Bewerbung „Aachener Revier“ mit dem Kreis Heinsberg und den potentiell bewerbungsberechtigten Kommunen gefasst.

 

Mit der Neufassung der Fördergebietskulisse für das NRW-Programm „Ländlicher Raum“ ergibt sich erstmalig für die Nordraum-Kommunen der StädteRegion Aachen und für Kommunen aus dem Kreis Heinsberg die Möglichkeit einer LEADER-Förderung. Gemeinsam mit den potentiell bewerbungsberechtigten Kommunen der StädteRegion Aachen und des Kreises Heinsberg haben die beiden Gebietskörperschaften diese Chance ergriffen und engagieren sich zugunsten der Menschen in den jeweiligen ländlichen Räumen, um an der zukünftigen LEADER-Förderperiode 2015 bis 2023 zu partizipieren.

 

Die Gebietskulisse zur LEADER-Bewerbung „Aachener Revier“ umfasst dabei:

 

Kreis Heinsberg

·         Stadt Erkelenz

·         Stadt Hückelhoven

·         Stadt Geilenkirchen

                                                                                                                  

StädteRegion Aachen

·         Stadt Baesweiler

·         Gemarkung Bettendorf aus dem Stadtgebiet Alsdorf

·         Gemarkungen Bardenberg und Broichweiden aus dem Stadtgebiet Würselen

·         Westliche Ortsteile der Stadt Eschweiler

·         Nördliche Ortsteile der Stadt Stolberg

 

 

 

Der Wettbewerbsstart erfolgte Ende Oktober 2014, die Abgabefrist endet am 16.02.2015. Die Auswahlentscheidung über die neuen LEADER-Regionen in NRW ist im ersten Halbjahr 2015 zu erwarten.

 

Bei  einer  LEADER-Ausstattung  in  Höhe  von insgesamt 70 Mio. € und einem LEADER-Budget pro Region von durchschnittlich 3 Mio. € werden voraussichtlich 22 bis 24 Regionen in NRW den LEADER-Zuschlag erhalten. Grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist die partizipative Erarbeitung einer sog. Lokalen Entwicklungsstrategie. Für die Federführung in diesem Erarbeitungsprozess konnte das Ing.-Büro Grontmij GmbH, Bonn, gewonnen werden.

 

Die Menschen der LEADER-Region „Aachener Revier“ haben sich in den Gestaltungsprozess sehr aktiv eingebracht und ein gemeinsames Leitmotto, ein Leitziel sowie Entwicklungsschwerpunkte und Handlungsfelder erarbeitet (Anlage). Die hohe und engagierte Beteiligung am Prozess spiegelt die große Akzeptanz, die Verantwortungsbereitschaft und die Identifikation mit der Entwicklung der eigenen Heimat wider. Bereits mit einer regionsweiten Beteiligung von annähernd 150 Bürgerinnen und Bürgern sowie der Vertretung aller Gebietskörperschaften konnte die Auftaktveranstaltung am 12.11.2014 in der Baesweiler Burg eine große Dynamik entwickeln. Bestätigt wurde dies in der am 25.11.2014 durchgeführten Strategiewerkstatt in Geilenkirchen-Würm. Die in beiden Veranstaltungen identifizierten Themenschwerpunkte und Projektbausteine wurden im Dezember in fachbezogenen Themenworkshops und Vertiefungsgesprächen weiter konkretisiert. Ein besonderes Augenmerk wurde auf den Jugendworkshop am 16.01.2015 in Geilenkirchen gelegt. Am 22.01.2015 konnte die aus dem sog. bottom-up  geführten Gestaltungsprozess erarbeitete Strategie in der Ergebniswerkstatt in Baesweiler präsentiert werden.

 

Mit der gemeinsamen Sitzung der zuständigen politischen Ausschüsse von StädteRegion Aachen und Kreis Heinsberg am 04.02.2015 soll ein Zeichen regionaler Gemeinsamkeit gesetzt werden. Verbunden wird dies mit einer angemessenen und zugleich förderrechtlich notwendigen Mittelbereitstellung für ein, bei positiver Förderung, erforderliches Regionalmanagement. Zu den wesentlichen Aufgaben des Regionalmanagements gehören die Beratung, Koordinierung und Unterstützung in der konkreten Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie und deren finanzielle Abwicklung über die gesamte Laufzeit der LEADER-Förderphase sowie die Öffentlichkeits- und Informationsarbeit.

 

Mit einer Einwohnerzahl von rd. 150.000 Menschen käme das „Aachener Revier“ im Falle eines Zuschlags in die höchste Förderkategorie mit einem Bewirtschaftungsrahmen in Höhe von 3,45 Mio. € für die gesamte Förderphase, in der zugleich ein sog. regionaler öffentlicher Mindestanteil in Höhe von 350.000 € bereitgestellt werden muss. Dieser entspricht in etwa den Kosten des Regionalmanagements. Gefördert werden im Rahmen des Regionalmanagements u. a. Personal- und Schulungskosten sowie die Öffentlichkeits- und Informationsarbeit. Der Fördersatz liegt bei 65 % der zuwendungsfähigen Kosten. Voraussetzung für die Einrichtung und Förderung des Regionalmanagements ist eine Ausstattung mit mindestens 1,5 Vollzeit-Arbeitskräften.

 


 

Für die StädteRegion Aachen und den Kreis Heinsberg verbleiben nach Abzug der Landesförderung Eigenanteile für das Regionalmanagement in Höhe von jährlich rd. 44.000 €, welche zu gleichen Teilen auf beide Gebietskörperschaften verteilt werden. Die teilnehmenden Kommunen haben folgende Kostenbeteiligungen für das Regionalmanagement zugesagt:

 

Stadt Baesweiler        -           2.000 €

Stadt Stolberg            -           2.000 €

Stadt Eschweiler        -           2.000 €

Stadt Würselen           -           1.500 €

Stadt Alsdorf             -           1.000 €

Summe:                                 8.500 €

 

Stadt Erkelenz            -           2.500 €

Stadt Geilenkirchen   -           2.500 €

Stadt Hückelhoven    -           2.500 €

Summe:                                 7.500 €

 

Damit verbleiben jährlich zu finanzierende Kosten für

·           die StädteRegion Aachen in Höhe von 13.500 € (= 22.000 € abzgl. 8.500 €) und

·           den Kreis Heinsberg in Höhe von 14.500 € (= 22.000 € abzgl. 7.500 €).

 

Die Förderkonditionen bei Durchführung konkreter Projekte in der LEADER-Förderphase gestalten sich wie folgt:

 

Den Rahmen gibt die der Bewerbung zugrunde liegende Lokale Entwicklungsstrategie vor. Projekte werden bis zu 65 % vom Land bzw. der EU bezuschusst. Zuwendungsfähige Kosten eines Einzelvorhabens liegen bei maximal 250.000 €. Die Kofinanzierung (35 %) kann über die teilnehmenden Kommunen oder Dritte (auch Private) gestemmt werden. Träger von LEADER-Projekten können sein:

 

a)      öffentliche kommunale und nicht kommunale Träger,

b)      private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen),

c)      öffentlich-private Partnerschaften,

d)     (landwirtschaftliche) Unternehmen.

 

Die Beantragung der Fördermittel, die Bereitstellung von Eigenmitteln und die Mitwirkung bei LEADER-Vorhaben sind Leistungen der Gebietskörperschaften im Rahmen der freiwilligen Aufgabenerfüllung.

 

 

Der beim Ing.-Büro Grontmij zuständige Projektleiter, Herr Dipl.-Ing. Harald Wedel, wird im Rahmen der gemeinsamen Fachausschusssitzung den Prozess sowie die definierten Inhalte im Zusammenhang mit den für eine erfolgreiche Bewerbung notwendigen Bestandteilen, insbesondere die Lokale Entwicklungsstrategie, im Detail erläutern.