Betreff
Kommunale Koordinierung im Neuen Übergangssystem Schule-Beruf NRW
Vorlage
0060/2013
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Heinsberg beteiligt sich am Neuen Übergangssystem Schule-Beruf (NÜS). Die Verwaltung wird beauftragt, beim Land NRW die entsprechenden Anträge zu stellen sowie  zeitnah eine Vollzeitstelle für die kommunale Koordinierungsstelle einzurichten und zu besetzen.

 


Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) hat das Neue Übergangssystem Schule-Beruf (NÜS) entwickelt. NÜS beinhaltet vier zentrale Handlungsfelder: „Berufs- und Studienorientierung“, „Übergangssystem Schule-Ausbildung“, „Steigerung der Attraktivität des dualen Systems“ und „Kommunale Koordinierung“. NÜS richtet sich in der Endausbaustufe an alle Schüler/innen der Sekundarstufe I ab Klasse 8 und der gymnasialen Oberstufe, an alle Jugendlichen, die die Angebote des bisherigen Übergangssystems zur Herstellung der Ausbildungsreife besuchen, sowie an diejenigen Jugendlichen, die öffentliche Ausbildungsangebote unterschiedlicher Typen wahrnehmen. NÜS mit allen Elementen und mit landesweiter Wirkung wird schrittweise umgesetzt, wobei mit sieben Referenzkommunen begonnen wurde und in diesem Jahr alle übrigen Kommunen des Landes erfasst werden sollen.

 

Die Umsetzung vom NÜS erfolgt über sog. Standardelemente, die den Einsatz von Ressourcen verlangen. Hierzu stellt das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Lehrerstellen zur Verfügung, wobei die Stellen- bzw. Stundenanteile auf die Schulen je nach Schülerzahlen im 8. Jahrgang verteilt werden. Ein zentrales NÜS-Standardelement ist die „Potenzialanalyse“, bei der außerschulische Träger die fachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenzen jedes einzelnen Schülers/jeder einzelnen Schülerin analysieren. Hierfür stellt das MAIS NRW 95,00 € pro Schüler des 8. Jahrgangs aller Schulformen zur Verfügung; weitere 5,00 € werden für das Standardelement „Portfolio-Instrument“ (z. B. Berufswahlpass) gewährt. Als Folge der „Potenzialanalyse“ findet das Standardelement „Berufsfelder erkunden“ statt, wofür für Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf weitere 150,00 € pro Schüler/in vom Ministerium gezahlt werden. Das MAIS NRW knüpft die o. a. dargestellte Finanzierung der Standardelemente an das Vorhandensein einer kommunalen Koordinierung. Die hierzu beim Kreis einzurichtende Stelle kann maximal mit vier kommunalen Stellen ausgestattet sein, die zu 50 % durch das Land mitfinanziert werden.

 

Nach Gesprächen mit Vertretern der unteren Schulaufsicht sowie des Regionalen Bildungsbüros beabsichtigt die Verwaltung, zunächst eine Vollzeitstelle für die kommunale Koordinierung einzurichten. Für eine Beteiligung am „NÜS“ haben sich in einer gemeinsamen Sitzung der Mitglieder des Kreistages und der Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit, der IHK, der Handwerkskammer und des Schulamtes alle Beteiligten ausgesprochen. Der Kreisausschuss sowie die Hauptverwaltungsbeamten wurden zwischenzeitlich von der Verwaltung über die beabsichtigte Maßnahme vom Landrat informiert.


 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Schulausschuss

25.04.2013

Kreisausschuss

07.05.2013