Betreff
Abschluss einer Vereinbarung über den Bau und die Finanzierung der L 117 n, Umgehung Hückelhoven-Ratheim und -Millich
Vorlage
0012/2015
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:


Der Kreistag stimmt dem Abschluss der beigefügten Vereinbarung über den Bau und die Finanzierung der L 117 n, Umgehung Hückelhoven-Ratheim und -Millich, zu. 


Landrat Pusch hat in der Kreisausschusssitzung am 04.11.2014 sowie im Rahmen der Einbringung des Kreishaushaltes 2015 in der Kreistagssitzung am 18.11.2014 über den Sachstand zum Bau der Ortsumgehung Hückelhoven-Ratheim und -Millich (L 117 n) berichtet und die Gründe für die beabsichtigte Beteiligung des Kreises an den Baukosten dargelegt.

 

Zwischenzeitlich wurde zwischen dem Land NRW, der Stadt Hückelhoven und dem Kreis Heinsberg der Entwurf einer Vereinbarung über den Bau und die Finanzierung der L 117 n abgestimmt. Dieser Entwurf und ein Lageplan der L 117 n sind als Anlagen beigefügt. In der Vereinbarung sind alle erforderlichen Regelungen, insbesondere zum Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur Umsetzung und Finanzierung, aus der Sicht der Vertragspartner enthalten.

 

Die Gesamtkosten zur Realisierung der L 117 n werden vom Landesbetrieb Straßenbau NRW mit 15 Mio. € geschätzt. Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Auf den ersten Bauabschnitt entfallen Gesamtkosten von ca. 10 Mio. € und auf den zweiten Bauabschnitt ca. 5 Mio. €.

 

Zur Umsetzung der Maßnahme setzt das Land NRW voraus, dass sich die Stadt Hückelhoven und der Kreis Heinsberg gemeinsam mit 5 Mio. € an den Gesamtkosten beteiligen. Im § 3 - Umsetzung und Finanzierung - der beigefügten Vereinbarung sind die Einzelheiten zu den jeweiligen Finanzierungsanteilen geregelt. Hiernach beteiligt sich der Kreis Heinsberg mit einem Festbetrag von 2 Mio. € und die Stadt Hückelhoven mit einem Festbetrag von 3 Mio. € an den Kosten zur Umsetzung des ersten Bauabschnitts. Auf den Kreis und die Stadt entfallen keine weiteren Kosten zur Umsetzung des zweiten Bauabschnitts. Durch die Vereinbarung eines Festbetrages ist sichergestellt, dass Mehrkosten nicht zu Lasten des Kreises und der Stadt gehen. Sollten die Gesamtkosten des ersten Bauabschnitts den geschätzten Betrag von 10 Mio. € unterschreiten, hätte dies eine Reduzierung des Landesanteils zur Folge.

 

Im Kreishaushalt 2015 wurde der Kostenanteil des Kreises Heinsberg vorsorglich mit insgesamt 2 Mio. € veranschlagt. Aufgrund des vorgesehenen Ausführungszeitraumes des 1. Bauabschnitts ist der Gesamtbetrag auf die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 mit jeweils 667.000 € verteilt. Der Kreistag hat der Haushaltssatzung 2015 am 18.12.2014 durch einstimmigen Beschluss (bei zwei Enthaltungen) zugestimmt.

 

Der Mittelabruf erfolgt nach Baufortschritt auf Anforderung des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Sollte es zu Verschiebungen in der Ausführung kommen, können die Haushaltsansätze für die Folgejahre - innerhalb des Gesamtvolumens von 2 Mio. € - entsprechend angepasst werden. Die Kostenbeteiligung des Kreises gilt als investive Auszahlung nach § 43 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW. Eine entsprechende Regelung wurde in § 5 – Schlussbestimmungen - der Vereinbarung aufgenommen.

 

Die wesentlichen Gründe für die beabsichtigte Kostenbeteiligung des Kreises werden nachfolgend nochmals dargelegt:

 

1.      Ohne eine Verständigung über die Finanzierung der Baukosten zwischen dem Land NRW, der Stadt Hückelhoven und dem Kreis Heinsberg wird eine Realisierung der L 117 n nicht möglich sein.

 

2.      Die L 117 n hat eine überregionale Bedeutung. Einerseits wird die dringende Notwendigkeit des Neubaus durch das hohe Verkehrsaufkommen belegt. Der Abschnitt der L 117 (Heerstraße) von der A 46 bis zur Schmitterstraße in Ratheim wird werktäglich von durchschnittlich 19.200 Fahrzeugen genutzt. Dieses Verkehrsaufkommen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter zunehmen.

 

3.      Des Weiteren liegt die überregionale Bedeutung der L 117 n darin, den interkommunalen Industriepark Rurtal besser an die A 46 anzubinden. Nach Schließung der Zeche im Jahre 1997 hat sich der Kreis Heinsberg an der Interkommunalen Entwicklungsgesellschaft Hückelhoven-Wassenberg beteiligt, um den Strukturwandel zu unterstützen. Im Rahmen dieser Beteiligung hat der Kreis an der Entstehung des Industrieparks Rurtal mitgewirkt. Eine Vermarktung dieser rund 200.000 qm großen Industriefläche ist - wie es die Vergangenheit gezeigt hat - wegen der unzureichenden Anbindung an die A 46 sehr schwierig.

 

Die politischen Gremien der Stadt Hückelhoven werden sich ebenfalls zeitnah mit der Vereinbarung befassen.