Beschlussvorschlag:
Die Dringlichkeitsentscheidung vom 09.02.2015 über die Zustimmung zu der
mit der gemeinsamen Bewerbung des Kreises Heinsberg und der StädteRegion Aachen
als LEADER-Region „Aachener Revier“ im Rahmen des NRW-Programms „Ländlicher
Raum“ verbundenen finanziellen Beteiligung des Kreises am Regionalmanagement
über die gesamte Förderphase (2015 bis 2023) wird genehmigt.
Der Kreis Heinsberg und die StädteRegion Aachen haben sich gemeinsam
als LEADER-Region „Aachener Revier“ im Rahmen des NRW-Programms „Ländlicher
Raum“ beworben. Zur näheren Erläuterung wird auf die der Einladung zur
Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung
verwiesen.
Da die Abgabefrist für die Bewerbung als LEADER-Region am 16.02.2015
endete, wurde m 09.02.2015 im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 Satz 2
der Kreisordnung NRW folgender Beschluss gefasst:
„Die Unterzeichner beschließen in Anwendung des § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO
NRW im Wege der Dringlichkeit und vorbehaltlich der positiven Förderung der
LEADER-Region „Aachener Revier“ die mit der Bewerbung verbundene anteilige
Kostentragung des Kreises Heinsberg am Regionalmanagement in Höhe von 14.500,00
€ pro Jahr über die gesamte Förderphase.“