Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung über die Zustimmung zu der mit der gemeinsamen Bewerbung des Kreises Heinsberg und der StädteRegion Aachen als LEADER-Region "Aachener Revier" verbundenen finanziellen Beteiligung des Kreises Heinsberg
Vorlage
0015/2015
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Dringlichkeitsentscheidung vom 09.02.2015 über die Zustimmung zu der mit der gemeinsamen Bewerbung des Kreises Heinsberg und der StädteRegion Aachen als LEADER-Region „Aachener Revier“ im Rahmen des NRW-Programms „Ländlicher Raum“ verbundenen finanziellen Beteiligung des Kreises am Regionalmanagement über die gesamte Förderphase (2015 bis 2023) wird genehmigt. 


Der Kreis Heinsberg und die StädteRegion Aachen haben sich gemeinsam als LEADER-Region „Aachener Revier“ im Rahmen des NRW-Programms „Ländlicher Raum“ beworben. Zur näheren Erläuterung wird auf die der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung verwiesen.

 

Da die Abgabefrist für die Bewerbung als LEADER-Region am 16.02.2015 endete, wurde m 09.02.2015 im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung NRW folgender Beschluss gefasst:

 

„Die Unterzeichner beschließen in Anwendung des § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW im Wege der Dringlichkeit und vorbehaltlich der positiven Förderung der LEADER-Region „Aachener Revier“ die mit der Bewerbung verbundene anteilige Kostentragung des Kreises Heinsberg am Regionalmanagement in Höhe von 14.500,00 € pro Jahr über die gesamte Förderphase.“