Betreff
Teilnahme der Janusz-Korczak-Schule am Projekt Schule von acht bis eins für den Primarbereich
Vorlage
0062/2013
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Programms „Schule von acht bis eins“ im Primarbereich der Janusz-Korczak-Schule wird zugestimmt.

 


Die Janusz-Korczak-Schule, Förderschule des Kreises Heinsberg mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, beabsichtigt, im Rahmen des Landesprogramms  „Schule von acht bis eins“ wie in den Schuljahren 2010/2011 bis einschließlich 2012/2013 auch im Schuljahr 2013/2014 im Primarbereich Maßnahmen zur Betreuung der Schüler/innen nach dem Unterricht anzubieten. Das Konzept der Schule sieht vor, dass an jedem nichtschulfreien Tag in der Zeit von 11.30 Uhr bis 13.00 Uhr in der Schule oder in nahegelegenen geeigneten Räumen Betreuungsmaßnahmen für eine Gruppe von mindestens acht und maximal 14 Schüler/innen stattfinden. Eine Betreuungszeit vor dem Unterricht ist nicht erforderlich, da alle Schüler/innen wegen des organisierten Schülerspezialverkehrs pünktlich zum Unterrichts­beginn anwesend sind. Innerhalb der Betreuungszeit sollen zwei qualifizierte Betreuer/innen ständig anwesend sein. Im Rahmen der Betreuungsmaßnahme sind u. a. Hausaufgaben­betreuung, musisch-künstlerische Angebote, Sportangebote sowie evtl. therapeutisches Reiten vorgesehen. Der Förderverein der Janusz-Korczak-Schule „Freunde und Förderer der Janusz-Korczak-Schule Geilenkirchen e.V.“ hat sich bereit erklärt, die organisatorische und personelle Abwicklung des Programms zu übernehmen. Nach dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 31.07.2008 über Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht in der Primarstufe wird ein Festbetrag für Förderschulen in Höhe von 5.000 € für jede Gruppe der „Schule von acht bis eins“ gewährt. Neben den durch die Landesförderung gedeckten Personalkosten werden keine nennenswerten, vom Kreis Heinsberg als Schulträger zu übernehmenden Kosten entstehen. Zur Fristwahrung wurde bereits ein entsprechender Antrag bei der Bezirks­regierung Köln gestellt.

Schulleiter Windelen steht in der Sitzung für weitere Auskünfte zur Verfügung.


 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Schulausschuss

25.04.2013

Kreisausschuss

07.05.2013