Betreff
Weiterführung der Schulsozialarbeit
Vorlage
0027/2015
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

a)             Der Beschlussvorschlag wird in der Kreisausschusssitzung durch Tischvorlage unterbreitet.

b)             Der Kreis Heinsberg wird die vom Land NRW zur Verfügung gestellten Fördermittel beantragen und diese mit einem Stellenumfang von mindestens 11,08, maximal 12,08 Stellen entsprechend noch konkret zu treffender Vereinbarungen an die Städte und Gemeinden weiterleiten.

 


a)        Schulsozialarbeit an kreiseigenen Schulen

 

Es wird auf die der Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses beigefügten Erläuterungen verwiesen. Die Erläuterungen zur Kreisausschusssitzung werden in der Sitzung als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

 

b)       Massnahmen der Städte und Gemeinden

 

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) hat am 13.02.2015 einen Fördersteckbrief zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) für die Jahre 2015 bis 2017 herausgegeben. Daraus ergibt sich für den Kreis Heinsberg ein Förderbetrag von maximal 961.411,48 €. Bei vom Ministerium angenommen Kosten pro Schulsozialarbeiterstelle von 64.815,00 € ergeben sich rechnerisch 14,83 Stellen, die maximal gefördert werden. Bei Inanspruchnahme dieser Maximalstellenzahl ergäbe sich bei einem Eigenanteil von 40 % (384.564,59 €) eine Netto-Förderung von 576.846,89 €. Anträge können bis zum 30.09.2015 gestellt werden. Die Auszahlung würde auf Anforderung des Kreises jeweils zum 01.05. und 01.10. eines jeden Jahres erfolgen.

 

Zuwendungsempfänger können nur Kreise und kreisfreie Städte sein, eine Weiterleitung der Zuwendung an Städte und Gemeinden ist möglich. Die Möglichkeit, Zuwendungen an Schulzweckverbände weiterzuleiten und die Möglichkeit der Städte und Gemeinden, ihrerseits z. B. Verbände mit der Wahrnehmung der Schulsozialarbeit zu beauftragen, wird derzeit bei der Bezirksregierung Köln geprüft.

 

Der Kreis selbst beabsichtigt, 3,75 Schulsozialarbeiterstellen einzurichten. Hierzu wird auf die Erläuterungen zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses verwiesen. Damit wären rechnerisch weitere 11,08 Stellen bei den Städten und Gemeinden förderfähig.

 

Seitens der Städte und Gemeinden wurde folgender Bedarf gemeldet, dem rein informatorisch die in der Zeit bis zum Auslaufen der Finanzierung aus Bundesmitteln zum 31.07.2014 tatsächlich aus BuT-Mitteln finanzierten Schulsozialarbeiter gegenübergestellt werden:

Stadt/Gemeinde

gemeldeter Bedarf

Stellen(anteil)

bis 2014 aus Bundesmitteln finanzierte

 Stellen

Erkelenz

4 Stellen

4,0

3

Gangelt

25 Std./Woche Zweckverband

Gesamtschule Gangelt-Selfkant

0,64

1

Geilenkirchen

1 Stelle

vorbehaltlich der Entscheidung der politischen Gremien

1,0

2

Heinsberg

2 - 3 Stellen

2,0 – 3,0

2

Hückelhoven

2 - 2,5 Stellen

2,0 – 2,5

2

Selfkant

s. Gangelt f. Schulzweckverband

 

1

Übach-Palenberg

wegen Eigenbeteiligung kein Interesse

 

3

Waldfeucht

10 Std./Woche

0,26

1

Wassenberg

½ Stelle

0,50

1

Wegberg

1 Stelle

1,0

2

insgesamt:

 

11,4 – 12,9

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Bei einer Fortsetzung der Schulsozialarbeit im bisherigen BuT-Umfang in den Kommunen, die Interesse bekundet haben, stünden die erforderlichen Stellen zur Verfügung, zugleich verblieben genügend Mittel, um die insgesamt 3,75 kreiseigenen Stellen einzurichten. Da sich noch nicht alle Städte und Gemeinden abschließend festgelegt haben, ist nicht auszuschließen, dass sich bei der Zahl und/oder Verteilung der Schulsozialarbeiterstellen noch Änderungen ergeben. Aufgrund der beschränkten Fördermittel soll zunächst eine Weiterleitung an die interessierten Kommunen maximal im Umfang der bisherigen BuT-Stellen erfolgen. Sollten im Nachgang noch diejenigen Kommunen, die bisher noch nicht in vollem BuT-Umfang Interesse bekundet haben, einen zusätzlichen Bedarf anmelden, wäre die Finanzierung der zusätzlichen Stelle am BK Wirtschaft nicht möglich.

 

Die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln nach dem Fördersteckbrief des MAIS sind von den Städten und Gemeinden zu erbringen bzw. nachzuweisen. Erforderlich ist des Weiteren, dass zwischen dem Kreis und den Städten und Gemeinden entsprechende Weiterleitungsvereinbarungen getroffen werden.

 

Der 40prozentige Eigenanteil wäre von den Städten und Gemeinden zu tragen. Der Fördersteckbrief ermöglicht dies auch ausdrücklich für Kommunen in schwieriger Haushaltssituation.