Beschlussvorschlag:
Der
vorgelegten Investitionsplanung wird zugestimmt. Die ausgewiesenen Bundes- und
Kreismittel werden für die in der Anlage 1 aufgeführten Tageseinrichtungen für
Kinder bewilligt.
Mit
Erlass vom 05.11.2014 teilt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur
und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass dem Kreis Heinsberg als örtlicher
Jugendhilfeträger für seinen Bereich für den U3-Ausbau weitere Bundesmittel von
614.026,37 € zur Verfügung gestellt werden.
Damit
die Mittel in Anspruch genommen werden können, sind dem Landesjugendamt bis zum
15. März 2015 entscheidungsreife Anträge vorzulegen. In den Monaten Dezember
2014 bis Anfang Februar 2015 wurden intensive Abstimmungsgespräche mit den
jeweiligen Trägern über die in der Anlage 1 zu Tagesordnungspunkt 2
dargestellten Baumaßnahmen geführt, die teilweise noch nicht abgeschlossen
sind. Die Verwaltung wird daher in der Sitzung ergänzend berichten auch
hinsichtlich einer dem Landesjugendamt vorzulegenden Prioritätenliste.
Bei
den ausgewiesenen Förderbeträgen handelt es sich um Höchstbeträge, auch wenn
die tatsächlichen Baukosten höher sind. Nur wenn die Baukosten unterhalb der
Förderbeträge liegen, werden die tatsächlichen Baukosten Grundlage für eine
Bewilligung. Alle Anträge bedürfen noch der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit.
Der
Kreistag hat mit Beschluss vom 24.04.2012 die Bereitstellung von 2.060.300 €
für den Ausbau der U3-Betreuung zur Verfügung gestellt. Bisher wurden
1.207.724,56 € Kreismittel bewilligt. Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.
Daraus ergibt sich ein Restbetrag von 852.575,44 €.