Beschlussvorschlag:
Der
Finanzierung der 2,75 Stellen an den drei Berufskollegs wird unter folgendem
Vorbehalt zugestimmt:
1. Kreismittel werden
für den gesamten Förderzeitraum (2015 – 2017) nur in
Höhe von 40 % bereitgestellt. Dies auch für den Fall, dass der Fördersatz des
Landes reduziert werden sollte.
2. Die Stelle für das Berufskolleg Wirtschaft
kann nur dann eingerichtet werden, wenn nach Konkretisierung durch die Städte
und Gemeinden des Kreises, abgestellt
auf die bisherigen BuT-Stellen, noch Landesmittel zur Verfügung stehen.
Die
Kreistagsfraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 13. Februar 2015 einen
Antrag nach § 5 Geschäftsordnung zur Beratung in der
Jugendhilfeausschusssitzung zur Fortführung der Schulsozialarbeit gestellt. Es
wird beantragt, dass der Kreis die Schulsozialarbeit an den kreiseigenen
Schulen schnellstmöglich im bisherigen Umfang fortführt, d. h. es werden wie
zuletzt 2,75 Stellen eingerichtet (fortgeführt), die aus dem Landesprogramm zu
60 % finanziert werden. Die verbleibenden 40 % Eigenmittel übernimmt der Kreis.
Der
Antrag ist der Einladung beigefügt.
Bereits
mit der Vorlage zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10. Dezember 2014
wurde mitgeteilt, dass das Land Nordrhein-Westfalen in den nächsten 3 Jahren
(2015 bis 2017) für die Schulsozialarbeit Mittel zur Verfügung stellen wird.
Das Land tritt nur zeitlich befristet ein, denn es sieht weiterhin den Bund in
der Pflicht, die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
in Deutschland zu finanzieren. Der Kreis erhält 576.847,89 €, sofern er einen
Eigenanteil von 40 % = 384.564,59 € erbringt. Es wurde vorgeschlagen,
unabhängig von der Schulsozialarbeit an Schulen der Städte und Gemeinden, für
die kreiseigenen Schulen 2,75 Schulsozialarbeiterstellen zu finanzieren. Es
handelt sich dabei um folgende Stellen:
1. Berufskolleg Erkelenz 1,0
2. Berufskolleg EST Geilenkirchen 0,75
3. Janusz-Korczak-Schule 1,0
(Bauernhofprojekt)
Der Finanzierung der
Sozialarbeiterstelle für die Janusz-Korczak-Schule (Bauernhofprojekt) wurde
zugestimmt. Die Entscheidung über die Finanzierung der 1,75 Stellen an den
Berufskollegs wurde jedoch zurückgestellt.
Darüber
hinaus haben die Schulleiter der 3 Berufskollegs ein Konzept „Fremde willkommen
heißen – Integration fördern“ vorgelegt. Im Rahmen dieses Konzepts, das der
Schulleiter des Berufskollegs EST, Herr Crott, in der Sitzung vorstellen wird,
ergibt sich die Notwendigkeit für eine 1,0 Stelle Schulsozialarbeit für das
Berufskolleg Wirtschaft. Bisher hatte dieses Berufskolleg im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepakets keine Stelle Schulsozialarbeit.
Mit
E-Mail vom 13.02.2015 sind dem Kreis Heinsberg Details der Weiterfinanzierung
der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) für die
Jahre 2015 bis 2017 mitgeteilt worden (Fördersteckbrief). Grundlage für die
Förderung sind die vom Ministerium angenommenen Kosten pro
Schulsozialarbeiterstelle von 64.815,00 €. In dieser Höhe sind Personalkosten
anerkennungsfähig.
Anträge
auf Förderung können bis zum 30.09.2015 gestellt werden.
Das
Antragsverfahren ist aufwändig. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Ausgangslage am lokalen Arbeitsmarkt und Zielsetzung mit
Hinweisen auf die Bedarfsstruktur,
Anzahl der geplanten und zu erreichenden Kinder und
Jugendlichen mit einem Bezug zur Sozialraumstruktur bzw. zu dem
Ansprachekonzept für Kinder und Jugendliche z. B. aus besonders benachteiligten
Stadtteilen / Quartieren,
begründete Angaben zur Anzahl der zusätzlich finanzierten
Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und –berater (z. B.
Teilnehmerzusammensetzung),
Finanzierungsplan einschließlich der Erbringung von
Eigenanteilen,
soweit relevant: Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn (ggfs.
auch nur für einen Teil der Stellen).
Aufgrund des Beschlusses des
Kreistages vom 19.12.2013, das fehlende Bundesmittel nicht durch Kreismittel
ersetzt werden sollen, bedarf es der Zustimmung des Kreistages.