Betreff
Antrag gem. § 5 GeschO der SPD-Fraktion betr. "Resolution zum Erhalt der Notfallpraxen im Kreis Heinsberg"
Vorlage
0036/2015
Art
Anfrage

 

a)        Beschlussvorschlag der FDP-Fraktion:

 

1.         Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Informationen zur Auslastung der Notfallpraxen, der durchschnittlichen Wartezeiten in Normal- und Spitzenzeiten, der erforderlichen Anfahrtsentfernungen bei einer Konzentration auf ein oder zwei Standorte und der Wirtschaftlichkeit einzuholen und dem Kreistag zu berichten.

2.         Der Landrat, der Leiter des Kreisgesundheitsamtes, der Geschäftsführer des Rettungsdienstes, Vertreter der Notfallpraxen, Krankenhäuser sowie der Vereinigungen/Verbände (Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), Apotheker) setzen sich an einen Tisch mit dem Ziel die Notfallversorgung im Kreis zu sichern.

3.         Der Landrat berichtet dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung über die Ergebnisse der Runde.

4.         Die Notfallversorgung im Kreis Heinsberg wird Thema der nächsten Gesundheitskonferenz.

 

 

b)        Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:

 

Der Kreistag des Kreises Heinsberg fordert die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Ärztekammer Nordrhein auf, die drei zentralen Notfallpraxen im Kreis Heinsberg zu erhalten.

 


Es wird auf den der Einladung zur Kreistagssitzung als Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 23.02.2015 verwiesen.

 

Die FDP-Fraktion hat am 01.03.2015 einen Änderungsantrag gem. § 10 der GeschO eingereicht, der der Einladung zur Kreistagssitzung ebenfalls als Anlage beigefügt ist. Über den Antrag der FDP-Fraktion ist gem. § 10 Abs. 11 GeschO zuerst abzustimmen.