a)
Beschlussvorschlag der FDP-Fraktion:
1.
Die Kreisverwaltung
wird beauftragt, Informationen zur Auslastung der Notfallpraxen, der
durchschnittlichen Wartezeiten in Normal- und Spitzenzeiten, der erforderlichen
Anfahrtsentfernungen bei einer Konzentration auf ein oder zwei Standorte und
der Wirtschaftlichkeit einzuholen und dem Kreistag zu berichten.
2.
Der
Landrat, der Leiter des Kreisgesundheitsamtes, der Geschäftsführer des
Rettungsdienstes, Vertreter der Notfallpraxen, Krankenhäuser sowie der
Vereinigungen/Verbände (Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO),
Apotheker) setzen sich an einen Tisch mit dem Ziel die Notfallversorgung im
Kreis zu sichern.
3.
Der
Landrat berichtet dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung über die Ergebnisse
der Runde.
4.
Die
Notfallversorgung im Kreis Heinsberg wird Thema der nächsten
Gesundheitskonferenz.
b)
Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:
Der Kreistag des Kreises Heinsberg fordert die
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Ärztekammer Nordrhein auf, die
drei zentralen Notfallpraxen im Kreis Heinsberg zu erhalten.
Es wird auf den der Einladung zur Kreistagssitzung als
Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 23.02.2015 verwiesen.
Die FDP-Fraktion hat am 01.03.2015 einen
Änderungsantrag gem. § 10 der GeschO eingereicht, der der Einladung zur
Kreistagssitzung ebenfalls als Anlage beigefügt ist. Über den Antrag der
FDP-Fraktion ist gem. § 10 Abs. 11 GeschO zuerst abzustimmen.