Betreff
Vorstellung der Ausführungsplanung zum Ausbau der Kreisstraße K 23 in Wegberg-Dalheim mit Neuanlage eines Gehweges sowie fahrbahnbegleitenden Radfahrstreifens im Bereich des DB-Brückenbauwerkes
Vorlage
0044/2015
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die Planung zum Ausbau der Kreisstraße K 23 in Wegberg-Dalheim mit Neuanlage von Gehwegen sowie fahrbahnbegleitenden Radfahrstreifen im Bereich des DB-Brückenbauwerkes zustimmend zur Kenntnis. 


Die Kreisstraße K 23 führt im Stadtgebiet von Wegberg in nördliche Richtung verlaufend von der B 221 bei Wildenrath nach Rödgen und Dalheim. Nördlich der Ortslage Dalheim schwenkt sie im weiteren Streckenverlauf in Richtung Osten wieder auf die östlich der Ortslage Dalheim verlaufenden Trasse der B 221 (siehe beigefügte Übersichtspläne). Zwischen den Ortslagen Rödgen und Dalheim quert die Eisenbahntrasse Rheydt – Dalheim die Kreisstraße. Rad- und Gehwege sind im Bereich des dortigen, die Kreisstraße querenden DB-Brückenbauwerkes, nicht vorhanden. Sowohl Fahrradfahrer als auch Fußgänger sind bis dato darauf angewiesen, die Fahrbahn der Kreisstraße neben den anderen Verkehrsteilnehmern zu benutzen. Um diese Verkehrssituation für die Fahrradfahrer und Fußgänger dort zu verbessern, wurden im Rahmen des Neubaus des DB-Brückenbauwerkes in Abstimmung mit der Deutsche Bahn Netz AG (DB Netz AG) auch die außerhalb des Brückenbauwerkes vorhandenen alten Stützmauern im Damm beseitigt. Hierdurch konnten Freiflächen für eine Verbreiterung des Trassenbereiches für die K 23 geschaffen werden. Die lichte Weite der neuen Unterführung im DB-Brückenbauwerk beträgt seit Oktober 2014 nunmehr 9 Meter. Die Kosten für den Neubau des Brückenbauwerkes werden durch die Deutsche Bahn Netz getragen. Über die sonstigen anfallenden Kosten, insbesondere die Abbruchkosten der außerhalb des neuen Brückenbauwerkes vorhandenen Stützwänden, wird mit der DB Netz AG eine entsprechende Kostenvereinbarung geschlossen (Kosten für den Straßenbaulastträger: rd. 80.000 € brutto).

 

Im Rahmen der Ausbauarbeiten der K 23 ist geplant, auf einer Länge von ca. 90 Meter neben der Erneuerung der Fahrbahn diese zusätzlich an beiden Seiten mit einem höhengleichen und von Kraftfahrern befahrbaren Schutzstreifen für Fahrradfahrer (rote Fläche in einer Breite von 1,25 m) sowie durch Hochborde abgegrenzte Gehwege (Breite einmal 1,50 m / Gegenseite 0,65 m) anzulegen. Darüber hinaus ist vorgesehen, im Zuge der Baumaßnahme die Einmündungsbereiche der angrenzenden Straßen anzupassen und Umbauten an den in Nähe der Eisenbahntrasse gelegenen  Bushaltestellen vorzunehmen, um diese barrierefrei für Bürger/-innen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen herzurichten.


 

Die Kosten für die an der K 23 im Bereich des DB-Brückenbauwerkes geplanten baulichen Maßnahmen liegen gemäß Berechnung der Verwaltung bei rd. 230.000 €. Mit Antrag vom 26.11.2014 wurde durch die Verwaltung für diese Straßenbaumaßnahme beim Land NRW die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung des kommunalen Straßenbaus sowie ergänzend der zuwendungsunschädlichen Maßnahmenbeginn gestellt. Gemäß Bescheid vom 17.12.2014 stimmte das Land NRW dem beantragten zuwendungsunschädlichen Maßnahmenbeginn der baulichen Maßnahme in 2015 zu. Die Gewährung der Landeszuwendung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und Gemeindeverbänden wird durch das Land NRW für 2016 in Aussicht gestellt und entsprechend im Förderprogramm des Landes NRW aufgenommen.

 

Die Planung des Straßenbauvorhabens K 23 wird die Verwaltung dem Fachausschuss in der Sitzung vorstellen und im Detail erläutern.