Betreff
Verpflichtung von Mitgliedern des Ausschusses, die nicht dem Kreistag angehören
Vorlage
0058/2015
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Mitglieder eines Ausschusses des Kreistages, die nicht gleichzeitig dem Kreistag angehören, sind ebenso wie die Mitglieder des Kreistages im Rahmen der Ausübung ihrer Ausschussmitgliedschaft zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. In analoger Anwendung des § 46 Abs. 3 KrO NW über die Einführung der Kreistagsmitglieder sind die sachkundigen Bürger gleichfalls zu verpflichten. Als sachkundige Bürger wurden in der Sitzung des Kreistages am 03.07.2014 folgende Personen zu Mitgliedern des Bauausschusses gewählt:

 

- für die Fraktion der CDU:                                      Herr Daniel Ramakers

- für die Fraktion der GRÜNEN:                             Herr Frank Baczyk

- für die Fraktion der FDP:                                       Herr David Stolz

- für die Fraktion DIE LINKE:                                    Herr Dr. Wolfgang Feix

- für die Fraktion der FW:                                         Herr Guillaume Dircks in beratender Funktion

- für die Fraktion der AfD:                                        Herr Florian Tiegelkamp-Büngers

 

Die Verpflichtung der genannten Mitglieder zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist mit Ausnahme von Herrn Tiegelkamp-Büngers (bereits verpflichtet am 02.12.2014) durch den Vorsitzenden des Ausschusses vorzunehmen.