Betreff
Entscheidung über die Weiterleitung eines Förderantrags "Entwicklung altengerechte Quartiere in NRW"
Vorlage
0062/2015
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

 


Das Land NRW fördert aus Mitteln des Landeshaushalts Maßnahmen und Projekte im Themenbereich Alter und Pflege.

 

Die Förderangebote sollen künftig nach § 19 Alten- und Pflegegesetz NRW in einem Landesförderplan gebündelt werden. Innerhalb dieses  Förderplanes wird gemäß den Zielsetzungen des Alten- und Pflegegesetzes und des Landeshaushaltes der Quartiersentwicklung sowie der Förderung entsprechender Prozesse und Maßnahmen in den Kommunen eine zentrale Bedeutung zukommen.

 

Der Landesförderplan wird derzeit erarbeitet und soll noch in diesem Jahr  nach Abschluss des bereits begonnenen Beteiligungsprozesses veröffentlicht werden. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Landkreistag NRW über das Förderangebot zur Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW informiert.

 

Unter Quartier wird dabei entsprechend der Definition im Masterplan „Altengerechte Quartiere.NRW“ der Ort verstanden, der in den jeweiligen Kommunen von den Menschen als „ihr Quartier“ empfunden wird, also als der persönlich-räumliche Bezugsrahmen, in dem sie ihre sozialen Kontakte pflegen und ihr tägliches Leben gestalten.

 

Das Förderangebot zielt auf die altengerechte Entwicklung von 53 Quartieren in NRW, wobei grundsätzlich nur ein Antrag pro Kreis gestellt werden kann. Bei kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist der Antrag über den Kreis zu stellen. Dieser entscheidet bei mehreren Interessenten/innen, welcher Antrag zur Förderung eingereicht wird.

 

Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von jährlich 40.000 €, die wie folgt zu verwenden sind:

 

-          30.000 € für 1Vollzeitstelle (mind. EG 10 – bei Teilzeitstelle anteilige Kürzung)

-            4.500 € für Sachausgaben

-            5.500 € für teilhabeorientierte Maßnahmen und Veranstaltungen.

 

Der Förderzeitraum beträgt maximal 3 Jahre, so dass eine Gesamtfördersumme von 120.000 € zum Tragen kommen kann.

 

Grundlage für die Auswahl des Quartiers muss eine Analyse seiner Bevölkerungs- und Versorgungsstruktur sein, die eine Darstellung der bisher ungedeckten Bedarfe an Infrastrukturangeboten einschließt und die Notwendigkeit für die Schaffung eines demografiefesten Quartiers im Sinne des Masterplans „Altengerechte Quartiere.NRW“ begründet. Der Zuwendungsempfänger benennt das Quartier, in dem der Entwicklungsprozess durchgeführt werden soll.

 

Zielsetzungen für den Entwicklungsprozess sind insbesondere:

 

-          eine partizipative Sozialraumplanung,

-          der Aufbau von Versorgungsnetzwerken,

-          die Initiierung altengerechter Bau- und Wohnobjekte,

-          der Aufbau und die Stärkung von Nachbarschaftshilfen und –initiativen,

-          die Initiierung wohnungsnaher Entlastungs- und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige

-          eine ganzheitliche Ausrichtung der sozialen wie pflegerischen Infrastruktur und die Schaffung zielgruppen-spezifischer Zugänge zu Unterstützungs- und Hilfsangeboten,

-          die Initiierung von Engagementmöglichkeiten sowie

-          die Initiierung von teilhabeorientierten und gesundheitsfördernden Maßnahmen.

 

Zur Umsetzung der Quartierentwicklung muss für den Förderzeitraum eine Person beschäftigt werden, die über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Sozialraumgestaltung/Quartiers-entwicklung verfügt.

 

Die Stelle muss ausschließlich für die Entwicklung des konkret benannten Quartiers zur Verfügung stehen und darf nur insoweit in übergreifende kommunale Prozesse einbezogen werden, wie dies zur erfolgreichen Umsetzung und lokalen Einbindung der konkreten Quartiersgestaltung erforderlich ist.

 

Die Projektdurchführung kann auf einen lokal bereits tätigen kommunalen oder freien Träger übertragen werden, wenn die Einbindung in die kommunalen Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse im Rahmen der Übertragungsvereinbarung sichergestellt ist und die Steuerungsmöglichkeit des Zuwendungsempfängers gewahrt bleibt.

 

Die Verwaltung hat am 12. Januar 2015 alle kreisangehörigen Kommunen mit der Bitte um Prüfung, inwieweit die Beantragung dieser Fördermittel für sie in Frage kommt, angeschrieben.

 

Bis zum 27.03.2015 sind drei Anträge durch folgende Bürgermeister beim Kreis Heinsberg zur Entscheidung vorgelegt worden:

-          Bürgermeister Wegberg

-          Bürgermeister Hückelhoven

-          Bürgermeister Geilenkirchen

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung über die nachstehend skizzierten Förderanträge vor folgendem  Hintergrund zu treffen:

 

Durch das Förderprogramm wird erstmalig die finanzielle Ausgangsbasis als Voraussetzung dafür  geschaffen,  dass im Kreisgebiet ein über 3 Jahre angelegter, kontinuierlicher Quartiersentwicklungsprozess unter der Maßgabe einer Anteilsfinanzierung der Personal- und Sachkosten in einem Quartier/Sozialraum einer kreisangehörigen Kommune stattfinden kann. Insofern kommt diesem „Pilotprojekt“ eine herausragende Bedeutung für zukünftige Maßnahmen und Vorgehensweisen zu. Dies gilt insbesondere für die inhaltliche Ausgestaltung der Anforderungen, die aus der Umsetzung des erst im Oktober 2014 in Kraft getretenen Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen resultieren. Auch in der fachlichen Diskussion von Sozialplanungsansätzen kristallisiert sich immer deutlicher heraus, dass von den Kommunen eine Sozial- und Finanzplanung als integrierter Prozess zu organisieren sei (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., DV 08/11).

 

Im Kontext der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen sollte ein wesentliches Auswahlkriterium bei der Entscheidung sein, dass hierdurch eindeutig die Stärkung der kommunalen Verantwortung erfolgt, damit der Kreis und die kreisangehörigen Kommunen in ihrer Steuerfähigkeit gestärkt und deren Gestaltungsfähigkeit sukzessive zurückgewonnen werden. Im Hinblick auf die zu treffende Entscheidung über den vom Kreis Heinsberg weiterzuleitenden Antrag ist davon auszugehen, dass die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf insbesondere darauf achten wird, dass dieses Kriterium erfüllt ist. Aus dieser Perspektive wäre bei der anstehenden Entscheidung zu beachten, dass den hieraus erwachsenden Ansprüchen Rechnung zu tragen ist.

 

Anlage 1              Richtlinien zum Förderangebot „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW“ des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW

Anlage 2              Zusammenfassende Darstellung zu den eingereichten Anträgen

Anlage 3              Karte Geilenkirchen

Anlage 4              Karte Hückelhoven

Anlage 5              Karte Wegberg

 

Die Verwaltung hat die Antragsteller eingeladen, ihren Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 13.04.2015 vorzustellen und kurz zu erläutern. Gegenüber der Verwaltung hat die Stadt Wegberg per Email vom 30.03.2015 erklärt, dass sie auf einen persönlichen Vortrag in der Sitzung verzichtet.

 

Nach den erfolgten Antragsvorstellungen wird die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales zu diesen Stellung nehmen.