Das Land NRW fördert aus Mitteln des Landeshaushalts Maßnahmen und Projekte im Themenbereich Alter und Pflege.
Die Förderangebote sollen künftig nach § 19 Alten- und Pflegegesetz NRW in einem Landesförderplan gebündelt werden. Innerhalb dieses Förderplanes wird gemäß den Zielsetzungen des Alten- und Pflegegesetzes und des Landeshaushaltes der Quartiersentwicklung sowie der Förderung entsprechender Prozesse und Maßnahmen in den Kommunen eine zentrale Bedeutung zukommen.
Der Landesförderplan wird derzeit erarbeitet und soll noch in diesem Jahr nach Abschluss des bereits begonnenen Beteiligungsprozesses veröffentlicht werden. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Landkreistag NRW über das Förderangebot zur Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW informiert.
Unter Quartier wird dabei entsprechend der Definition im Masterplan „Altengerechte Quartiere.NRW“ der Ort verstanden, der in den jeweiligen Kommunen von den Menschen als „ihr Quartier“ empfunden wird, also als der persönlich-räumliche Bezugsrahmen, in dem sie ihre sozialen Kontakte pflegen und ihr tägliches Leben gestalten.
Das Förderangebot zielt auf die altengerechte Entwicklung von 53 Quartieren in NRW, wobei grundsätzlich nur ein Antrag pro Kreis gestellt werden kann. Bei kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist der Antrag über den Kreis zu stellen. Dieser entscheidet bei mehreren Interessenten/innen, welcher Antrag zur Förderung eingereicht wird.
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von jährlich 40.000 €, die wie folgt zu verwenden sind:
- 30.000 € für 1Vollzeitstelle (mind. EG 10 – bei Teilzeitstelle anteilige Kürzung)
- 4.500 € für Sachausgaben
- 5.500 € für teilhabeorientierte Maßnahmen und Veranstaltungen.
Der Förderzeitraum beträgt maximal 3 Jahre, so dass eine Gesamtfördersumme von 120.000 € zum Tragen kommen kann.
Grundlage für die Auswahl des Quartiers muss eine Analyse seiner Bevölkerungs- und Versorgungsstruktur sein, die eine Darstellung der bisher ungedeckten Bedarfe an Infrastrukturangeboten einschließt und die Notwendigkeit für die Schaffung eines demografiefesten Quartiers im Sinne des Masterplans „Altengerechte Quartiere.NRW“ begründet. Der Zuwendungsempfänger benennt das Quartier, in dem der Entwicklungsprozess durchgeführt werden soll.
Zielsetzungen für den Entwicklungsprozess sind insbesondere:
- eine partizipative Sozialraumplanung,
- der Aufbau von Versorgungsnetzwerken,
- die Initiierung altengerechter Bau- und Wohnobjekte,
- der Aufbau und die Stärkung von Nachbarschaftshilfen und –initiativen,
- die Initiierung wohnungsnaher Entlastungs- und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige
- eine ganzheitliche Ausrichtung der sozialen wie pflegerischen Infrastruktur und die Schaffung zielgruppen-spezifischer Zugänge zu Unterstützungs- und Hilfsangeboten,
- die Initiierung von Engagementmöglichkeiten sowie
- die Initiierung von teilhabeorientierten und gesundheitsfördernden Maßnahmen.
Zur Umsetzung der Quartierentwicklung muss für den Förderzeitraum eine Person beschäftigt werden, die über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Sozialraumgestaltung/Quartiers-entwicklung verfügt.
Die Stelle muss ausschließlich für die Entwicklung des konkret benannten Quartiers zur Verfügung stehen und darf nur insoweit in übergreifende kommunale Prozesse einbezogen werden, wie dies zur erfolgreichen Umsetzung und lokalen Einbindung der konkreten Quartiersgestaltung erforderlich ist.
Die Projektdurchführung kann auf einen lokal bereits tätigen kommunalen oder freien Träger übertragen werden, wenn die Einbindung in die kommunalen Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse im Rahmen der Übertragungsvereinbarung sichergestellt ist und die Steuerungsmöglichkeit des Zuwendungsempfängers gewahrt bleibt.
Die Verwaltung hat am 12. Januar 2015 alle kreisangehörigen Kommunen mit der Bitte um Prüfung, inwieweit die Beantragung dieser Fördermittel für sie in Frage kommt, angeschrieben.
Bis zum 27.03.2015 sind drei Anträge durch folgende Bürgermeister beim Kreis Heinsberg zur Entscheidung vorgelegt worden:
- Bürgermeister Wegberg
- Bürgermeister Hückelhoven
- Bürgermeister Geilenkirchen
Die Verwaltung
empfiehlt, die Entscheidung über die nachstehend skizzierten Förderanträge vor
folgendem Hintergrund zu treffen:
Durch das
Förderprogramm wird erstmalig die finanzielle Ausgangsbasis als Voraussetzung
dafür geschaffen, dass im Kreisgebiet ein über 3 Jahre
angelegter, kontinuierlicher Quartiersentwicklungsprozess unter der Maßgabe
einer Anteilsfinanzierung der Personal- und Sachkosten in einem
Quartier/Sozialraum einer kreisangehörigen Kommune stattfinden kann. Insofern kommt
diesem „Pilotprojekt“ eine herausragende Bedeutung für zukünftige Maßnahmen und
Vorgehensweisen zu. Dies gilt insbesondere für die inhaltliche Ausgestaltung
der Anforderungen, die aus der Umsetzung des erst im Oktober 2014 in Kraft
getretenen Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen resultieren. Auch in der
fachlichen Diskussion von Sozialplanungsansätzen kristallisiert sich immer
deutlicher heraus, dass von den Kommunen eine Sozial-
und Finanzplanung als integrierter Prozess zu organisieren sei (Deutscher
Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., DV 08/11).
Im Kontext der neuen
rechtlichen Rahmenbedingungen sollte ein wesentliches Auswahlkriterium bei der
Entscheidung sein, dass hierdurch eindeutig die Stärkung der kommunalen
Verantwortung erfolgt, damit der Kreis und die kreisangehörigen Kommunen in
ihrer Steuerfähigkeit gestärkt und deren Gestaltungsfähigkeit sukzessive
zurückgewonnen werden. Im Hinblick auf die zu treffende Entscheidung über den
vom Kreis Heinsberg weiterzuleitenden Antrag ist davon auszugehen, dass die
zuständige Bezirksregierung Düsseldorf insbesondere darauf achten wird, dass
dieses Kriterium erfüllt ist. Aus dieser Perspektive wäre bei der anstehenden
Entscheidung zu beachten, dass den hieraus erwachsenden Ansprüchen Rechnung zu
tragen ist.
Anlage 1 Richtlinien
zum Förderangebot „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW“ des
Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
Anlage 2 Zusammenfassende
Darstellung zu den eingereichten Anträgen
Anlage 3 Karte
Geilenkirchen
Anlage 4 Karte
Hückelhoven
Anlage 5 Karte
Wegberg
Die Verwaltung hat
die Antragsteller eingeladen, ihren Antrag in der Sitzung des Ausschusses für
Gesundheit und Soziales am 13.04.2015 vorzustellen
und kurz zu erläutern. Gegenüber der Verwaltung hat die Stadt Wegberg per Email
vom 30.03.2015 erklärt, dass sie auf einen persönlichen Vortrag in der Sitzung
verzichtet.
Nach den erfolgten
Antragsvorstellungen wird die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für
Gesundheit und Soziales zu diesen Stellung nehmen.