Beschlussvorschlag:
Die Gebührensatzung des Kreises Heinsberg für den Rettungsdienst wird in
der in der Kreisausschusssitzung als Tischvorlage zur Verfügung gestellten
Fassung beschlossen.
Der Kreis Heinsberg ist gemäß § 6 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfall-rettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) Träger des Rettungs-dienstes und verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen.
Zur Festschreibung des Umfangs der bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung stellen die Rettungsdienstträger Bedarfspläne auf. Der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Heinsberg 2015 liegt ebenfalls zur Beschlussfassung vor.
Die Kosten des Rettungsdienstes haben die Rettungsdienstträger gemäß § 15 RettG NRW zu tragen, wobei diese durch Benutzungsgebühren gedeckt werden. Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf Grundlage des jeweils geltenden Bedarfsplanes.
Grundlage der derzeitigen Gebührenerhebung im Rettungsdienst des Kreises Heinsberg ist die vom Kreistag in seiner Sitzung vom 07.05.2015 zu beschließende und ggf. ab dem 01.06.2015 gültige Gebührensatzung.
Die Rettungsdienst im Kreis Heinsberg (RD HS) gGmbH wurde mit der Kalkulation des Gebührentarifes sowie mit den Verhandlungen mit den Krankenkassen beauftragt.
Die Krankenkassen sind vorab über die geplante
Gebührenerhöhung und die Änderung der Satzung informiert worden. Da diese
Verhandlungen wegen der noch fehlenden aber kurzfristig zu erwartenden
Rückmeldung der Krankenkassen noch nicht endgültig abgeschlossen sind, wird in
der Kreisausschusssitzung berichtet.
Neben dieser Anpassung des Gebührentarifes sollen Änderungen der Gebührensatzung vorgenommen werden. Diese werden in der Sitzung durch den Geschäftsführer der RDHS gGmbH, Herrn Rademacher, erläutert. Ergänzende Unterlagen werden nachgereicht bzw. als Tischvorlage in der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Eine Synopse wird ebenfalls als Tischvorlage überreicht.