Betreff
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Vorlage
0054/2015/1
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes wird unter dem Vorbehalt der Erklärung des Einvernehmens durch die Krankenkassen beschlossen.

 

 


Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer  (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24.11.1992 stellen Kreise und kreisfreie Städte Bedarfspläne auf. Nach Abs. 2 sind in den Bedarfsplänen insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen. Der Bedarfsplan ist kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen und des Landesverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, spätestens alle 4 Jahre, fortzuschreiben.

 

Der Entwurf der Fortschreibung des Bedarfsplanes wurde gemäß § 12 Abs. 3 RettG NRW mit den vollständigen Anlagen den Trägern der Rettungswachen, den Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen, dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, den Städten und Gemeinden des Kreises Heinsberg und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zugeleitet.

 

Mit den zuständigen Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat am 30.3.2015 ein Erörterungsgespräch stattgefunden, in dem das gem. § 12 Abs. 5 RettG NRW anzustrebende Einvernehmen erzielt werden sollte. Über das Ergebnis des Gespräches wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales berichtet. Die Krankenkassen haben das Einvernehmen noch nicht erklärt.

 

Ebenfalls wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales über die Eckdaten der Gebührenkalkulation informiert, die auf der Basis des Ergebnisses des Gespräches am 30.3.2015 erstellt wurde. Eine Zusammenstellung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie die Entwurfsfassung des Rettungsdienstbedarfsplanes sind als Anlagen der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beigefügt. Von den Institutionen, die sich aktiv geäußert haben, wurde die Planung des Kreises grundsätzlich positiv beurteilt. Bedenken bzw. Änderungswünsche wurden nicht vorgetragen. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endete am 06.03.2015.