Beschlussvorschlag:
1.)
Der
Kreistag des Kreises Heinsberg bestätigt gemäß § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung
NRW (GO NRW) den geprüften Gesamtabschluss des Kreises Heinsberg mit der
Bilanzsumme von 545.334.193,60 €.
2.)
Die
Kreistagsmitglieder erteilen gemäß § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1
Satz 4 GO NRW dem Landrat für den Gesamtabschluss des Kreises zum 31.12.2013
vorbehaltlos Entlastung.
Nach
§ 116 der Gemeindeordnung NRW (GO) hat der Kreis Heinsberg in jedem
Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der
Gesamtabschluss hat folgende Bestandteile:
- Gesamtbilanz,
- Gesamtergebnisrechnung und
- Gesamtanhang.
Der
Gesamtabschluss ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang
ist gemäß § 51 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) eine
Kapitalflussrechnung beizufügen. Zudem ist dem Gesamtabschluss gemäß § 117 Abs.
1 GO ein Beteiligungsbericht beizufügen.
Der
nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften von Kreiskämmerer Schöpgens
aufgestellte Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 wurde von Landrat Pusch ohne
Abweichungen bestätigt.
Gemäß
§ 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 116 Abs. 1 GO NRW ist der Entwurf des
Gesamtabschlusses dem Kreistag zuzuleiten. Bevor eine Beschlussfassung über die
Feststellung des Gesamtabschlusses 2013 im Kreistag erfolgen kann, ist dieser
gemäß § 116 Abs. 6 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Den
mit Datum vom 27.02.2015 aufgestellten und vom Landrat bestätigten Entwurf des
Gesamtabschlusses einschließlich Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz und
Gesamtanhang und –lagebericht sowie Beteiligungsbericht hat der Kreistag in der
Sitzung am 12.03.2015 zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Gemäß
§ 116 Abs. 6 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss,
hierbei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen
Rechnungsprüfung. Mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses hat das
Rechnungsprüfungsamt die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH, Heinsberg, mit der
Prüfung des Gesamtabschlusses beauftragt.
Der
Gesamtabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage des Kreises unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtlageberichtes erstreckte sich darauf,
ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.
Die
HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH hat mit diesen Maßgaben die Prüfung des
Gesamtabschlusses durchgeführt und über die Prüfung einen Bericht erstellt.
Dieser Bericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 14.04.2015 den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 25.03.2015 der HS-Regio
Wirtschaftsprüfung GmbH nach § 101 Abs. 8 GO NRW zu seinem eigenen
Bestätigungsvermerk übernommen.