Beschlussvorschlag:
1. Der
strukturell veränderten Elternbeitragstabelle mit den um 11,00 % erhöhten
Elternbei-
trägen für das Kindergartenjahr 2015/2016
wird zugestimmt.
2. Die Elternbeiträge werden
jährlich mit dem gleichen Prozentsatz erhöht wie die Kindpauschalen (zurzeit
1,5 %), erstmals zum Kindergartenjahr 2016/2017.
3. Die jährlich erhöhte Elternbeitragstabelle ist vor
Beginn eines Kindesgartenjahrs öffentlich
bekannt zu machen.
Im
Kreisgebiet bestehen unterschiedliche Elternbeitragstabellen für die
Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und
der Tagespflege, da die Stadt Erkelenz in den letzten Jahren die Elternbeiträge
um jährlich 1,5 % erhöht hat.
Nunmehr
haben sich die Jugendämter im Kreis Heinsberg verständigt, zum Kindergartenjahr
2015/2016 die Elternbeiträge zu erhöhen und beitragsmäßig mit Erkelenz gleich
zu ziehen. Die Beiträge nach der Elternbeitragstabelle der Stadt Erkelenz
(gültig ab 01.08.2014) liegen aufgrund der jährlichen Erhöhungen derzeit um
9,34 % höher als die Elternbeiträge der anderen Jugendämter. Die Stadt Erkelenz
wird die Beiträge für das Kindergartenjahr 2015/2016 wiederum um 1,5 % erhöhen.
Die
Stadt Hückelhoven wird die
Elternbeiträge um 10,84 % ab dem
Kindergarten 2015/2016 erhöhen. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt hat die
Erhöhung am 06. Mai 2015 beschlossen.
Aus
Gründen der Gleichbehandlung aller Eltern im Kreisgebiet schlägt die Verwaltung
des Jugendamtes vor, ebenfalls in einem Schritt die Elternbeiträge zu erhöhen.
Durch
diese Anpassung würden ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 wieder einheitliche
Elternbeitragstabellen
bestehen.
Die
neue Elternbeitragstabelle wurde strukturell verändert und zwar:
1.
Die Einkommensstufen wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit auf volle
Tausender
„geglättet“.
2.
Zur Entlastung der unteren Einkommen wurden die Beträge angehoben und zwar:
a) Einkommensgruppe 1 von 15.000,00 € auf
18.000,00 €,
b) Einkommensgruppe 2 von 24.562,00 € auf
27.000,00 € und
c) Einkommensgruppe 3 von 36.813,00 € auf
38.000,00 €.
3.
Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit wurden 2 weitere Einkommensgruppen
gebildet.
Die
neue Elternbeitragstabelle ist als Anlage 1 beigefügt.
Um
zukünftige „sprunghafte“ Erhöhungen auszuschließen, wird vorgeschlagen, in der Satzung folgende Anpassungsklausel
aufzunehmen:
„Die Elternbeiträge
werden mit dem Prozentsatz, der
für die Erhöhung der Kindpauschalen gilt (§ 19 Abs. 2 KiBiz, zurzeit 1,5 %)
jährlich angehoben“, erstmals zum Kindergartenjahr 2016/2017.“
Die
jährlich erhöhte Elternbeitragstabelle wird vor Beginn des Kindergartenjahrs bekannt
gemacht.
Der
jährliche Mehrertrag wird auf 150.000,00 bis 200.000,00 € geschätzt.
Die
Kindpauschalen als wesentlicher Bestandteil der Betriebskosten sind seit dem
Kindergartenjahr 2009/2010 um ca. 11 % gestiegen.
Aus
der beigefügten Anlage 2 ist der
Mehraufwand für den Kreis aufgrund der jährlichen Erhöhungen im Kindergartenjahr 2015/2016 ersichtlich.
Die
Refinanzierung der Betriebskosten sieht vor, dass 19 % über Elternbeiträge
erbracht werden sollen. Die derzeitige Quote liegt bei 15 %. Es wird auf die Anlage 3 verwiesen.
Als Anlagen 4 und 5 sind beigefügt:
a)
die derzeitige Elternbeitragstabelle des Kreises
b)
die derzeitige Elternbeitragstabellen des
Kreises Euskirchen und der Städteregion Aachen.
Die unterschiedlichen
Regelungen der Jugendämter für die Befreiung der Geschwisterkinder bleiben unberührt.