Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Be-treuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Zuständigkeitsbe-reich des Kreisjugendamtes Heinsberg (Elternbeitragssatzung) vom 23.11.2011
Vorlage
0097/2015
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:
1. Der strukturell veränderten Elternbeitragstabelle mit den um 11,00 % erhöhten Elternbei-

    trägen für das Kindergartenjahr 2015/2016 wird zugestimmt.

2. Die Elternbeiträge werden jährlich mit dem gleichen Prozentsatz erhöht wie die Kindpauschalen (zurzeit 1,5 %), erstmals zum Kindergartenjahr 2016/2017.

3. Die jährlich erhöhte Elternbeitragstabelle ist vor Beginn eines Kindesgartenjahrs öffentlich

    bekannt zu machen.


Im Kreisgebiet bestehen unterschiedliche Elternbeitragstabellen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und der Tagespflege, da die Stadt Erkelenz in den letzten Jahren die Elternbeiträge um jährlich 1,5 % erhöht hat.

 

Nunmehr haben sich die Jugendämter im Kreis Heinsberg verständigt, zum Kindergartenjahr 2015/2016 die Elternbeiträge zu erhöhen und beitragsmäßig mit Erkelenz gleich zu ziehen. Die Beiträge nach der Elternbeitragstabelle der Stadt Erkelenz (gültig ab 01.08.2014) liegen aufgrund der jährlichen Erhöhungen derzeit um 9,34 % höher als die Elternbeiträge der anderen Jugendämter. Die Stadt Erkelenz wird die Beiträge für das Kindergartenjahr 2015/2016 wiederum um 1,5 % erhöhen.

Die Stadt Hückelhoven wird  die Elternbeiträge um 10,84 %  ab dem Kindergarten 2015/2016 erhöhen. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt hat die Erhöhung am 06. Mai 2015 beschlossen.

 

Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Eltern im Kreisgebiet schlägt die Verwaltung des Jugendamtes vor, ebenfalls in einem Schritt die Elternbeiträge zu erhöhen.

Durch diese Anpassung würden ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 wieder einheitliche

Elternbeitragstabellen bestehen.

Die neue Elternbeitragstabelle wurde strukturell verändert und zwar:

1. Die Einkommensstufen wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit auf volle Tausender

  „geglättet“.

2. Zur Entlastung der unteren Einkommen wurden die Beträge angehoben und zwar:

   a) Einkommensgruppe 1 von 15.000,00 € auf 18.000,00 €,

   b) Einkommensgruppe 2 von 24.562,00 € auf 27.000,00 € und

   c) Einkommensgruppe 3 von 36.813,00 € auf 38.000,00 €.

3. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit wurden 2 weitere Einkommensgruppen gebildet.

Die neue Elternbeitragstabelle ist als Anlage 1 beigefügt.

 


 

Um zukünftige „sprunghafte“ Erhöhungen auszuschließen, wird vorgeschlagen,  in der Satzung folgende Anpassungsklausel aufzunehmen:

„Die Elternbeiträge werden  mit dem Prozentsatz, der für die Erhöhung der Kindpauschalen gilt (§ 19 Abs. 2 KiBiz, zurzeit 1,5 %) jährlich angehoben“, erstmals zum Kindergartenjahr 2016/2017.“

Die jährlich erhöhte Elternbeitragstabelle wird vor Beginn des Kindergartenjahrs bekannt gemacht.

Der jährliche Mehrertrag wird auf 150.000,00 bis 200.000,00 € geschätzt.

 

Die Kindpauschalen als wesentlicher Bestandteil der Betriebskosten sind seit dem Kindergartenjahr 2009/2010 um ca. 11 % gestiegen.

Aus der beigefügten Anlage 2 ist der  Mehraufwand für den Kreis aufgrund der jährlichen Erhöhungen  im Kindergartenjahr 2015/2016 ersichtlich.

Die Refinanzierung der Betriebskosten sieht vor, dass 19 % über Elternbeiträge erbracht werden sollen. Die derzeitige Quote liegt bei  15 %. Es wird auf die Anlage 3 verwiesen.

 

Als  Anlagen 4 und 5 sind beigefügt:

a) die derzeitige Elternbeitragstabelle des Kreises

b) die derzeitige Elternbeitragstabellen des  Kreises Euskirchen und der Städteregion Aachen.

 

Die unterschiedlichen Regelungen der Jugendämter für die Befreiung der Geschwisterkinder bleiben  unberührt.