Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt des Kreises Heinsberg vom 30.06.2008
Vorlage
0095/2015/1
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:
Der Satzungsänderung wird zugestimmt.

 


Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.06.2008 die Neufassung der Satzung für das Jugendamt des Kreises Heinsberg beschlossen. Aufgrund der Änderung des  § 5  Erstes Gesetz zur Ausführung der  Kinder und Jugendhilfe NRW (1. AG-KJKG NRW) soll dem Jugendhilfeausschuss eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat als beratendes Mitglied angehören.

 

Von daher ist § 4 Abs. 3 der Jugendamtssatzung wie folgt zu ergänzen bzw. zu ändern

1. „j) eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat.“

2. Im letzten Satz wird Buchstabe i) ersetzt durch Buchstabe j).

 

Die Änderungssatzung wurde mit der Einladung zur Jugendhilfeausschuss-Sitzung versandt.