Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Heinsberg (Elternbeitragssatzung) vom 23.11.2011
Vorlage
0097/2015/1
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:
Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Heinsberg (Elternbeitragssatzung) wird zugestimmt.


Im Kreisgebiet bestehen unterschiedliche Elternbeitragstabellen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und der Tagespflege, da die Stadt Erkelenz in den letzten Jahren die Elternbeiträge um jährlich 1,5 % erhöht hat.

 

Nunmehr haben sich die Jugendämter im Kreis Heinsberg verständigt, zum Kindergartenjahr 2015/2016 die Elternbeiträge zu erhöhen und beitragsmäßig mit Erkelenz gleich zu ziehen. Die Beiträge nach der Elternbeitragstabelle der Stadt Erkelenz (gültig ab 01.08.2014) liegen aufgrund der jährlichen Erhöhungen derzeit um 9,34 % höher als die Elternbeiträge der anderen Jugendämter. Die Stadt Erkelenz wird die Beiträge für das Kindergartenjahr 2015/2016 wiederum um 1,5 % erhöhen.

Die Stadt Hückelhoven wird  die Elternbeiträge um 10,84 %  ab dem Kindergarten 2015/2016 erhöhen. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt hat die Erhöhung am 06. Mai 2015 beschlossen.

 

Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Eltern im Kreisgebiet schlägt die Verwaltung des Jugendamtes vor, ebenfalls in einem Schritt die Elternbeiträge zu erhöhen.

Durch diese Anpassung würden ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 wieder einheitliche

Elternbeitragstabellen bestehen.

Die neue Elternbeitragstabelle wurde strukturell verändert und zwar:

1. Die Einkommensstufen wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit auf volle Tausender

  „geglättet“.

2. Zur Entlastung der unteren Einkommen wurden die Beträge angehoben und zwar:

   a) Einkommensgruppe 1 von 15.000,00 € auf 18.000,00 €,

   b) Einkommensgruppe 2 von 24.562,00 € auf 27.000,00 € und

   c) Einkommensgruppe 3 von 36.813,00 € auf 38.000,00 €.

3. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit wurden 2 weitere Einkommensgruppen gebildet.

 


 

Um zukünftige „sprunghafte“ Erhöhungen auszuschließen, wird vorgeschlagen,  in der Satzung folgende Anpassungsklausel aufzunehmen:

„Die Elternbeiträge werden  mit dem Prozentsatz, der für die Erhöhung der Kindpauschalen gilt (§ 19 Abs. 2 KiBiz, zurzeit 1,5 %) jährlich angehoben“, erstmals zum Kindergartenjahr 2016/2017.“

Die jährlich erhöhte Elternbeitragstabelle wird vor Beginn des Kindergartenjahrs bekannt gemacht.

Der jährliche Mehrertrag wird auf 150.000,00 bis 200.000,00 € geschätzt.

 

Die Kindpauschalen als wesentlicher Bestandteil der Betriebskosten sind seit dem Kindergartenjahr 2009/2010 um ca. 11 % gestiegen.

Die Refinanzierung der Betriebskosten sieht vor, dass 19 % über Elternbeiträge erbracht werden sollen. Die derzeitige Quote liegt bei 15 %.

Die unterschiedlichen Regelungen der Jugendämter für die Befreiung der Geschwisterkinder bleiben unberührt.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses hat die SPD-Fraktion noch Beratungsbedarf angemeldet. Von daher hat der Jugendhilfeausschuss keinen Beschluss gefasst, sondern einstimmig die weitere Beratung im Kreisausschuss beschlossen.

Darüber hinaus wurde angeregt, Elternbeitragstabellen benachbarter Jugendhilfeträger für die weitere Beratung im Kreisausschuss zur Verfügung zu stellen.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden als Anlage folgende Unterlagen beigefügt:

1. Derzeitige Elternbeitragstabelle des Kreises Heinsberg,

2. Elternbeitragstabellen der Kreise Euskirchen und Viersen, der Städteregion Aachen und der

    Stadt Aachen.

3. Änderungssatzung mit neuer Elternbeitragstabelle, gültig ab 01. 08. 2015.

4. Erhöhung der Kindpauschalen und Darstellung der finanziellen Auswirkungen