Beschlussvorschlag:
Der Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im
Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Heinsberg (Elternbeitragssatzung)
wird zugestimmt.
Im
Kreisgebiet bestehen unterschiedliche Elternbeitragstabellen für die
Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und
der Tagespflege, da die Stadt Erkelenz in den letzten Jahren die Elternbeiträge
um jährlich 1,5 % erhöht hat.
Nunmehr
haben sich die Jugendämter im Kreis Heinsberg verständigt, zum Kindergartenjahr
2015/2016 die Elternbeiträge zu erhöhen und beitragsmäßig mit Erkelenz gleich
zu ziehen. Die Beiträge nach der Elternbeitragstabelle der Stadt Erkelenz
(gültig ab 01.08.2014) liegen aufgrund der jährlichen Erhöhungen derzeit um
9,34 % höher als die Elternbeiträge der anderen Jugendämter. Die Stadt Erkelenz
wird die Beiträge für das Kindergartenjahr 2015/2016 wiederum um 1,5 % erhöhen.
Die
Stadt Hückelhoven wird die
Elternbeiträge um 10,84 % ab dem
Kindergarten 2015/2016 erhöhen. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt hat die
Erhöhung am 06. Mai 2015 beschlossen.
Aus
Gründen der Gleichbehandlung aller Eltern im Kreisgebiet schlägt die Verwaltung
des Jugendamtes vor, ebenfalls in einem Schritt die Elternbeiträge zu erhöhen.
Durch
diese Anpassung würden ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 wieder einheitliche
Elternbeitragstabellen
bestehen.
Die
neue Elternbeitragstabelle wurde strukturell verändert und zwar:
1.
Die Einkommensstufen wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit auf volle
Tausender
„geglättet“.
2.
Zur Entlastung der unteren Einkommen wurden die Beträge angehoben und zwar:
a) Einkommensgruppe 1 von 15.000,00 € auf
18.000,00 €,
b) Einkommensgruppe 2 von 24.562,00 € auf
27.000,00 € und
c) Einkommensgruppe 3 von 36.813,00 € auf
38.000,00 €.
3.
Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit wurden 2 weitere Einkommensgruppen
gebildet.
Um
zukünftige „sprunghafte“ Erhöhungen auszuschließen, wird vorgeschlagen, in der Satzung folgende Anpassungsklausel
aufzunehmen:
„Die Elternbeiträge
werden mit dem Prozentsatz, der
für die Erhöhung der Kindpauschalen gilt (§ 19 Abs. 2 KiBiz, zurzeit 1,5 %)
jährlich angehoben“, erstmals zum Kindergartenjahr 2016/2017.“
Die
jährlich erhöhte Elternbeitragstabelle wird vor Beginn des Kindergartenjahrs
bekannt gemacht.
Der
jährliche Mehrertrag wird auf 150.000,00 bis 200.000,00 € geschätzt.
Die
Kindpauschalen als wesentlicher Bestandteil der Betriebskosten sind seit dem
Kindergartenjahr 2009/2010 um ca. 11 % gestiegen.
Die
Refinanzierung der Betriebskosten sieht vor, dass 19 % über Elternbeiträge
erbracht werden sollen. Die derzeitige Quote liegt bei 15 %.
Die unterschiedlichen
Regelungen der Jugendämter für die Befreiung der Geschwisterkinder bleiben
unberührt.
In
der Sitzung des Jugendhilfeausschusses hat die SPD-Fraktion noch
Beratungsbedarf angemeldet. Von daher hat der Jugendhilfeausschuss keinen
Beschluss gefasst, sondern einstimmig die weitere Beratung im Kreisausschuss
beschlossen.
Darüber
hinaus wurde angeregt, Elternbeitragstabellen benachbarter Jugendhilfeträger
für die weitere Beratung im Kreisausschuss zur Verfügung zu stellen.
Aus
Gründen der Übersichtlichkeit werden als Anlage folgende Unterlagen beigefügt:
1.
Derzeitige Elternbeitragstabelle des Kreises Heinsberg,
2.
Elternbeitragstabellen der Kreise Euskirchen und Viersen, der Städteregion
Aachen und der
Stadt Aachen.
3.
Änderungssatzung mit neuer Elternbeitragstabelle, gültig ab 01. 08. 2015.
4.
Erhöhung der Kindpauschalen und Darstellung der finanziellen Auswirkungen