Beschlussvorschlag:
Das
Netzwerk „Frühe Hilfen“ wird weiterentwickelt und der Familienhebammendienst im
Kreis Heinsberg wird fortgeführt vorbehaltlich der weiteren finanziellen
Förderung durch den Bund bzw. das Land Nordrhein-Westfalen.
I. Allgemeines
Die
Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ unterstützt die Bundesländer, Städte, Gemeinden
und Kreise in ihrem Engagement für die „Frühen Hilfen“. Die Bundesinitiative
ist bis zum 31.12.2015 befristet. Mit
den Mitteln der Bundesinitiative sollen regionale Netzwerke „Frühe Hilfen“
gestärkt und der Einsatz von Familienhebammen bzw. vergleichbaren Berufsgruppen
aus dem Gesundheitsbereich gefördert werden. Auch ehrenamtliches Engagement
wird dabei berücksichtigt. Die Fördermittel werden vom Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellt und über die Länder
vergeben. Nach Ablauf der vierjährigen Befristung wird der Bund einen Fonds
einrichten, der die Finanzierung ab 2016 sicherstellen soll. Die Ausgestaltung
des Fonds soll auf Grundlage der Erkenntnisse der Bundesinitiative erfolgen.
Rechtliche
Grundlage der Bundesinitiative ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG). Teil
dieses Gesetzes ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
(KKG). Darin enthalten ist die Bundesinitiative Frühe Hilfen (§ 3 Abs. 4 KKG).
Die Ausgestaltung der Bundesinitiative wurde in einer Verwaltungsvereinbarung
zwischen Bund und Ländern geregelt. Nach Artikel 10 dieser Vereinbarung
„erstellen die Länder ein länderspezifisches Gesamtkonzept unter
Berücksichtigung der kommunalen Gegebenheiten“. Dieses liegt für NRW seit April
2014 vor.
Nach den Fördergrundsätzen
ist für den Auf- und Ausbau des Netzwerkes „Frühe Hilfen“ und des
Familienhebammendienstes bis zum 31.12.2015 ein Kreistagsbeschluss zu fassen.
II. Fachbereiche der
Förderung
1. Netzwerk Frühe Hilfen
Fachkräfte
aus dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe, der Schwangerschaftsberatung
und der Frühförderung arbeiten mit Familienhebammen und Ehrenamtlichen
zusammen. Sie informieren sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und
Aufgabenspektrum und klären strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und
–entwicklung zur frühzeitigen Unterstützung von werdenden Eltern und Familien
mit Kindern von 0 bis 3 Jahren. Dabei sollen die Beteiligten auf vorhandene
Strukturen zurückgreifen und die Grundsätze für die verbindliche Zusammenarbeit
in Vereinbarungen festlegen. Organisiert wird das Netzwerk von einer
Netzwerkkoordination.
2. Familienhebammendienst
Familienhebammen
sind staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation. Sie sind für
Familien wichtige Lotsinnen durch die zahlreichen Angebote der Frühen Hilfen.
Bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes gehen sie in die Familien und
unterstützen diese bei der gesundheitlichen Versorgung und leisten dort
psychosoziale Unterstützung. Sie geben Informationen und Anleitung zu Pflege,
Ernährung, Entwicklung und Förderung des Kindes. Dabei werden alle
Familienmitglieder eingebunden. Rund um die Geburt sind Familien
erfahrungsgemäß eher bereit, Hilfen anzunehmen. Aus diesem Grund können die
Familienhebammen leichter Zugänge zu weiteren Hilfen schaffen bzw. Familien für
die Annahme von Hilfen motivieren.
3. Ehrenamtliche Strukturen
Auch
die hauptamtliche Fachbegleitung von Ehrenamtlich kann durch die
Bundesinitiative unterstützt werden. Ehrenamtliche leisten alltagspraktische
Unterstützung und helfen den Familien, ihr eigenes soziales Netzwerk zu
erweitern. Ziel der Bundesinitiative ist es auch, Erkenntnisse zu
Qualitätsstandards für den Einsatz Ehrenamtlicher im Bereich der Frühen Hilfen
zu gewinnen.
III. Bisherige Umsetzung im
Kreis Heinsberg
Im
Kreis Heinsberg haben die vier Stadtjugendämter und das Kreisjugendamt die
Fördermittel aus der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ zusammengeführt, um einen
Synergieeffekt zu erreichen. Zusätzlich wurde eine Kooperation mit dem
Kreisgesundheitsamt vereinbart. Deshalb konnte im Kreisjugendamt eine
Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ für den gesamten Kreis Heinsberg
eingerichtet werden. Der Familienhebammendienst ist seit dem 01.04.2014 bereits
erfolgreich im Kreis Heinsberg tätig.