Betreff
Zuschüsse an museale Einrichtungen
Vorlage
0071/2015/1
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der im Jahre 2010 vorgelegten Museumskonzeption und der entsprechenden Aktualisierungen werden

 

Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 1.000 € an die musealen Einrichtungen

 

                - Bauernmuseum Selfkant

                - Historisches Klassenzimmer, Geilenkirchen-Immendorf

- Kleinbahnmuseum Selfkantbahn

- Korbmachermuseum Hückelhoven-Hilfarth

- Rheinisches Feuerwehrmuseum e.V., Erkelenz-Lövenich

 

und Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 500 € an die musealen Einrichtungen

 

- Besucherbergwerk Sophia-Jacoba „Schacht 3“, Hückelhoven

- Heimatmuseum Gerhard-Tholen-Stube, Waldfeucht

- Kulturelles Zentrum Haus Hohenbusch, Erkelenz

- Museum der Mineralien- und Bergbaufreunde, Hückelhoven

- Schrofmühle, Wegberg-Rickelrath

 

bewilligt. Die Mittel stehen im Haushalt 2015 zur Verfügung. 

 

 


 


Seit dem Jahr 2005 erfolgt die Gewährung von Zuschüssen an museale Einrichtungen in privater Trägerschaft auf der Grundlage der in der Sitzung des Kreisausschusses am 23.06.2005 beschlossenen Museumskonzeption, die im fünfjährigen Rhythmus fortgeschrieben wird. Die erste Aktualisierung der Museumskonzeption erfolgte im Jahr 2010 unter Federführung der Museumsleiterin des Kreises Heinsberg. Dem fünfjährigen Rhythmus folgend wird die Museumskonzeption im Jahr 2015 durch die Verwaltung unter fachlicher Begleitung der Geschäftsführerin des BEGAS HAUSes erneut überarbeitet und fortgeschrieben. Die diesjährige Förderung erfolgt auf der Grundlage der Museumskonzeption des Jahres 2010, in der im Rahmen eines gewichteten Punkteschemas eine Bewertung der musealen Einrichtungen unter Berücksichtigung festgelegter museumsfachlicher Kriterien vorgenommen worden ist (siehe Anlage in der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus). Nach diesen Förderkriterien steht die Bezuschussung der privaten musealen Einrichtungen in Abhängigkeit der erreichten Punkte. Dabei gelten für die Bewilligung der jährlichen Betriebskostenzuschüsse folgende Abstufungen:

 

            1.000 € bei Erreichen einer Gesamtbewertung von 65 bis 84 Punkten,

               500 € bei Erreichen einer Gesamtbewertung von 57 bis 64 Punkten.

 

Bei einer Gesamtbewertung von weniger als 57 Punkten kommt die Bewilligung eines Betriebskostenzuschusses nicht in Betracht.

 

Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt im Übrigen nach Vorlage eines schriftlichen Antrages und bei einer finanziellen oder sächlichen Förderung durch die Stadt/Gemeinde. Mit Ausnahme der Beecker Museen (Flachsmuseum und Museum für europäische Volkstrachten), die gemäß Beschluss des Kreisausschusses vom 15.12.2009 seit dem Jahr 2014 aufgrund der Beteiligung des Kreises an der Kulturstiftung Beecker Museen keine Zahlungen von jährlichen Betriebskostenzuschüssen mehr erhalten, haben alle Museen mit einer Gesamtbewertung von mind. 57 Punkten einen Antrag auf einen Zuschuss des Kreises für das Jahr 2015 gestellt und werden durch die jeweilige Stadt/Gemeinde sächlich oder finanziell unterstützt.