Betreff
Korrektur der Niederschrift über die 1. Sitzung des Finanzausschusses vom 02.12.2014
Vorlage
0150/2015
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:


Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise wird zugestimmt. 


Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.12.2014 unter TOP 4 mit der „Beratung der Haushaltssatzung 2015“ befasst. Zu den Ausführungen in der Niederschrift hat das Ausschussmitglied Sofia Tillmanns (GRÜNE) mit Schreiben vom 17.12.2014 folgende Einwendung erhoben:

„Auf Seite 6 im letzten Absatz werden meine Wortmeldungen in einem Block wiedergegeben. Allerdings habe ich zuerst unseren Änderungsantrag erläutert, in dem es u.a. heißt, dass die 18 Schulsozialarbeitsstellen für die Kommunen nach dem relativen Anteil der Umlagegrundlagen verteilt werden sollen.

Nachdem Frau Machat geäußert hatte, dass die o.g. Verteilung auf die Kommunen zu Verwerfungen führen würde, hatte ich in einem weiteren Wortbeitrag als mögliche Alternative für den 40%igen Eigenanteil für die kommunalen Stellen eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage vorgeschlagen.“

 

Die Einwendung wurde innerhalb der in der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Heinsberg vorgesehenen Frist von zwei Wochen nach dem Tag der Absendung (§ 25 Abs. 4, welcher nach § 27 Abs. 4 auch für die Ausschüsse gilt) eingelegt, da der Versand der am 09.12.2014 erfolgte.

 

Gemäß § 25 Abs. 5 i.V.m. § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung entscheidet der Ausschuss, ob und in welcher Weise die Niederschrift zu berichtigen ist.

 

Die Niederschriften des Kreistages und seiner Ausschüsse werden in der Regel als Ergebnis- und nicht als Wortprotokoll gefertigt. Gleichwohl spricht nichts gegen die Aufnahme der von Frau Tillmanns dargelegten Ausführungen, da sie die tatsächliche Wiedergabe präziser dokumentieren.

 

Daher bietet es sich an, den vorstehenden Inhalt des Schreibens der Frau Tillmanns als ergänzenden Hinweis zu dem betreffenden Absatz aufzunehmen.