Betreff
Zuschuss an den Trägerverein Museum Heinsberg e.V.
Vorlage
0162/2015
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus des Kreises Heinsberg:

 

1.                  Es wird beschlossen, Mittel des Kreises Heinsberg in Höhe von 55.000 Euro zum Ausgleich des Fehlbetrages 2014 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch die Bildung einer Rückstellung im Jahresabschluss 2014.

 

2.                  Für das Jahr 2015 wird der Finanzierungsbedarf für Kreis und Stadt Heinsberg auf insgesamt 230.000 Euro beziffert. Auf den Kreis Heinsberg entfallen an Beitragsleistungen 35.000 Euro zzgl. Personalkosten in Höhe von ca. 80.000 Euro, mithin insgesamt 115.000 Euro.

 

3.                  Mit Wirkung vom 1. Januar 2016 wird die Beitragssatzung in der Form geändert, dass die Beiträge von Kreis und Stadt Heinsberg auf je 135.000 Euro erhöht werden. Der Betrag des Kreises Heinsberg setzt sich zusammen aus dem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 55.000 Euro zzgl. Personalkosten in Höhe von ca. 80.000 Euro. Die Vertreter des Kreises Heinsberg in der Mitgliederversammlung des Trägervereins werden ermächtigt, den entsprechenden Beschlüssen zur Beitragssatzung zuzustimmen.

 

4.                  Die Beschlüsse zu Ziffern 1. – 3. gelten unter der Voraussetzung, dass der Rat der Stadt Heinsberg in gleicher Weise beschließt.

 

Beschlussvorschlag für den Schul- und Kulturausschuss bzw. Rat der Stadt Heinsberg:

 

1.                  Es wird beschlossen, Mittel der Stadt Heinsberg in Höhe von 55.000 Euro zum Ausgleich des Fehlbetrages 2014 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch die Bildung einer Rückstellung im Jahresabschluss 2014.

 

2.                  Für das Jahr 2015 wird der Finanzierungsbedarf für Kreis und Stadt Heinsberg auf insgesamt 230.000 Euro beziffert. Auf die Stadt Heinsberg entfallen an Beitragsleistungen insgesamt 115.000 Euro.

 

3.                  Mit Wirkung vom 1. Januar 2016 wird die Beitragssatzung in der Form geändert, dass die Beiträge von Kreis und Stadt Heinsberg auf je 135.000 Euro erhöht werden. Die Vertreter der Stadt Heinsberg in der Mitgliederversammlung des Trägervereins werden ermächtigt, den entsprechenden Beschlüssen zur Beitragssatzung zuzustimmen.

 

4.                  Die Beschlüsse zu Ziffern 1. – 3. gelten unter der Voraussetzung, dass der Kreistag des Kreises Heinsberg in gleicher Weise beschließt.

 

 

 


Der Kreistag des Kreises Heinsberg hat in seiner Sitzung vom 28. Juni 2010 einstimmig beschlossen, dem Trägerverein Museum Heinsberg e.V. beizutreten und sich nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes mit jährlich 75.000 Euro am Museumsträgerverein zu beteiligen.

 

Vorausgegangen war diesem Beschluss die Erkenntnis, dass der dauerhafte Fortbestand des damaligen Kreismuseums Heinsberg nur gesichert werden konnte, wenn eine grundlegende Neugestaltung der Trägerschaft des Museums erfolgen würde.

 

Stadt und Kreis Heinsberg gründeten vor diesem Hintergrund den Trägerverein Museum Heinsberg e.V. Die Kreissparkasse Heinsberg, die selbst nicht Mitglied im Trägerverein wurde, sicherte eine finanzielle Unterstützung in der Höhe der oben genannten Mitgliedsbeiträge von Stadt und Kreis Heinsberg zu.

 

Zweck des Trägervereins ist die Fortführung des musealen Angebotes im Kreis Heinsberg sowie die Förderung kultureller Zwecke, insbesondere die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten. Ein besonderer Präsentations- und Forschungsschwerpunkt des Museums wurde auf die Begassammlung gelegt. Durch die Übernahme des Archivs der Nachkommen der Familie Begas wurde dem Museum bundesweit eine einzigartige Stellung verschafft.

 

Weiteres Ziel des Vereins ist die Schaffung und Erhaltung der für den Betrieb des Museums notwendigen baulichen Voraussetzungen. Aufgabe des Vereins ist daher die Sanierung des städtischen Torbogenhauses und die anschließende bauliche Unterhaltung der vom Verein museal genutzten Räumlichkeiten. Dazu gehört nicht zuletzt der dem Museum im Haus Lennartz, das die Stadt Heinsberg im Jahre 2007 erwarb, für Ausstellungszwecke überlassene Bereich.

 

 

 

Aus baulichen und wirtschaftlichen Erwägungen heraus bot es sich an, die erforderlich gewordenen Bauunterhaltungsmaßnahmen für das Torbogenhaus möglichst mit den zum damaligen Zeitpunkt bereits begonnenen Baumaßnahmen am Haus Lennartz durchzuführen. Um eine sinnvolle und barrierefreie Anbindung beider Liegenschaften im Sinne eines Museumsrundganges zu gewährleisten, wurden Durchbrüche im Erd- und Obergeschoss vorgesehen. Zur damaligen Zeit ging man von Unterhaltungsaufwendungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro im Torbogenhaus und von einem jährlichen Finanzbedarf des Trägervereins von etwa 220.000 Euro aus. Allein mit den Mitgliedsbeiträgen von Stadt und Kreis Heinsberg sowie der Kreissparkasse war der Finanzbedarf gedeckt.

 

Aus heutiger Sicht gilt es festzustellen, dass das Investitionsvolumen im Finanzplan in den Jahren 2011-2014 deutlich höher war und auch die laufende Unterhaltung des Museums im gleichen Zeitraum deutlich aufwendiger war, als man ursprünglich voraussehen konnte.

 

Bis zum Wirtschaftsjahr 2015 konnte die Liquidität des Vereins insgesamt innerhalb von Ergebnis- und Finanzplan nicht zuletzt durch die von der Kreissparkasse gewährten Darlehen gesichert werden. Nunmehr ist eine Nachfinanzierung unabdingbar. Das Rechnungsjahr 2014 schließt im Ergebnisplan mit einem Fehlbetrag von rund 110.000 Euro ab, der in 2015 ausgeglichen werden muss.

 

Für das Jahr 2015 müssen unter Berücksichtigung der insgesamt gestiegenen Aufwendungen für Personal- und Sachleistungen Stadt und Kreis Heinsberg daher statt bisher je 75.000 Euro nunmehr je 115.000 Euro an Beitragsleistungen entrichten. Der Kreis Heinsberg erbringt ca. 80.000 Euro seines Anteils durch die Übernahme der Personalaufwendungen für die Museumsleitung, sodass sich sein an den Museumsverein zu zahlender Mitgliedsbeitrag für 2015 auf 35.000 Euro reduziert.

 

Zur Finanzierung der Ergebnispläne künftiger Jahre und der Finanzierung des Kapitaldienstes im Finanzplan sowie zur Sicherung geringerer Auszahlungen zur Veränderung des Anlagevermögens müssen die Beiträge von Stadt und Kreis Heinsberg ab 2016 auf je 135.000 Euro angehoben werden. Auch hier reduziert sich der vom Kreis zu zahlende Betrag um die Höhe der Personalaufwendungen von rund 80.000 Euro für die Museumsleitung.