Finanzielle Auswirkungen: |
ja, kann
zurzeit nicht beziffert werden |
Leitbildrelevanz: |
3.1 Familie
und Jugend |
Inklusionsrelevanz: |
ja |
1. Investorenprojekte
1.1 Tageseinrichtungen
für Kinder der Arbeiterwohlfahrt in der Friedensstraße,
Übach-Palenberg/Boscheln
Auf dem Nachbargrundstück des Kindergartens wird ein Investor eine Dauerlösung für die derzeitige Containerlösung für 2 weitere Gruppen schaffen. Alle vorbereitenden Arbeiten – wie Grundstückskauf, Mietvertrag, Abstimmung mit dem Landesjugendamt zu den Bauplänen, Bauantrag und –genehmigung – sind abgeschlossen. Derzeit laufen Ausschreibungen, so dass in Kürze mit einem Baubeginn zu rechnen ist.
1.2 Tageseinrichtung
für Kinder der Arbeiterwohlfahrt in der Carlstraße, Übach-Palenberg
Durch einen Investor soll hier ein 4gruppiger Neubau entstehen. Das Grundstück ist bereits gekauft. Derzeit werden Pläne erarbeitet, die mit dem Landesjugendamt wegen der Betriebserlaubnis abzustimmen sind.
Diese Tageseinrichtung ist als Ersatz für die Tageseinrichtung in der Comeniusstraße gedacht. Die derzeitige Bedarfslage macht es jedoch erforderlich, die Tageseinrichtung Comeniusstraße auch nach Fertigstellung des Ersatzbaus vorläufig zu erhalten.
Für die Erstausstattung des 4gruppigen Kindergartens entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von 136.000,00 €. Diese sollen wie folgt refinanziert werden:
1. Zuschuss für 22 Kinder aus Bundesmitteln in Höhe von 69.300,00 mit
einem Eigenanteil von 7.700,00 €.
2. Über den Restbetrag von 59.000,00 € liegt ein Antrag vor, der noch geprüft
werden muss.
1.3 Tageseinrichtung der
Johanniter, Weilerstraße in Wassenberg-Orsbeck
Hier soll durch den Investor ein 6gruppiger Kindergarten entstehen. Während der Bauphase muss auf dem Nachbargrundstück durch Container der laufende Betrieb des Kindergartens sichergestellt werden. Die Abstimmung mit dem Landesjugendamt bezüglich des Neubaus sowie bezüglich der Übergangslösung auf dem Nachbargrundstück ist erfolgt.
Mit Dringlichkeitsentscheidung wurde die Übernahme der Containermiete geregelt (siehe TOP 7). Wegen des Bauantrags sind derzeit noch Abstimmungen erforderlich zu den Abstandsflächen und zur Zuwegung für die Übergangslösung. Hier muss ggf. eine Einbahnstraßenregelung geschaffen werden.
2. Baumaßnahmen, für die
Bundesmittel aus dem
„Investitionsprogramm 2015 –
2018“ beantragt wurden.
In der Sitzung vom 18.05.2015 wurden Bundesmittel für verschiedene Baumaßnahmen bewilligt. Das Landesjugendamt hat noch keine Bewilligungsbescheide erteilt.
3. Weitere Investitionsmaßnahmen
3.1 Tageseinrichtung für
Kinder der Kath.
Kirchengemeinde
St. Martin in Wegberg-Harbeck
Im Rahmen der Abstimmung mit dem Landesjugendamt wurde deutlich, dass eine Betriebserlaubnis für die 3. Gruppe nur unter der Auflage erfolgen kann, dass innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme der 3. Gruppe ein Motorikraum geschaffen wird.
Zurzeit laufen Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt als Vermieter, der Kirchengemeinde als Mieter und dem Kreisjugendamt. Zu klären sind die Standortfrage, Kosten und Finanzierung.
3.2 Tageseinrichtung für Kinder der Kath. Kirchengemeinde St. Marien in Wassenberg, Stiftsplatz (KiTA St. Georg)
Auf Bitten des Kreisjugendamtes wurde hier als Übergangslösung im Motorik-
raum eine 3. Gruppe mit 15 Kindern über 3 Jahren eingerichtet. Der Träger sucht nach Möglichkeiten, eine Dauerlösung mit 20 Plätzen für Kinder über 3 Jahren zu schaffen. Die erforderlichen Flächen für diese Gruppe stehen durch den Motorikraum und einen Nebenraum, der bisher als Archiv genutzt wurde, zur Verfügung. Die erforderliche Fläche für den Motorikraum könnte im Nachbargebäude des Kindergartens in der 1. Etage geschaffen werden.
4. Bedarfsanalyse
Die Geburtenzahlen und die Nachfragequoten bestätigen den weiterhin wachsenden Bedarf. Ein zusätzlicher Bedarf ergibt sich wahrscheinlich durch den Wegfall des Betreuungsgeldes sowie durch die zu erwartende Anzahl an Flüchtlingen im Kindergartenalter.
Bis zur Sitzung stellt die Verwaltung eine Übersicht der derzeitigen Wartelisten nach Kommunen zusammen.