Finanzielle Auswirkungen: |
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Leitbildrelevanz: |
Demografischer Entwicklung
und bürgerschaftliches Engagement sowie Familie und Jugend |
Inklusionsrelevanz: |
ja |
In der
Sitzungsvorlage zu Tagesordnungspunkt 1 der Gemeinsamen Sitzung des Ausschusses
für Gesundheit und Soziales und des Jugendhilfeausschusses am 21.03.2013 wurde
inhaltlich begründet, dass zur Umsetzung relevanter Ziele in der Jugend- und
Altenhilfe sowie im Pflegebereich u.a. strukturelle Vorarbeiten zu leisten
sind, damit sozialraumbasierte, integrierte kommunale Handlungskonzepte zum
Einsatz gebracht werden können. Vom Kreistag ist hierzu in seiner Sitzung vom
16.05.2013 der Beschluss gefasst worden, dass zur Schaffung der Voraussetzungen
für die Umsetzung von Quartierskonzepten
1.
ein
kreisweites Sozialmonitoring ab dem 01.01.2014 als Bestandteil einer
kontinuierlichen Sozialberichterstattung des Kreises einzuführen ist
und
2.
die
hierfür erforderlichen Sozialraumdefinitionen im Vorhinein mit den
kreisangehörigen Kommunen festzulegen sind.
Im nicht
öffentlichen Teil der Sitzung des
Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom
03.09.2014 (Auftragsvergabeangelegenheit) wurde zum Sachstand berichtet,
dass die Verwaltung auf der Grundlage dieses Kreistagsbeschlusses, in enger
Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen und beteiligten Ämtern im Hause,
intensiv an der Schaffung der
Voraussetzungen für die Umsetzung von Quartierskonzepten gearbeitet habe.
Hierzu war zunächst die Definition von 20 straßenscharf umrissenen Sozialräumen
(als übergeordnete Raumbetrachtungsstruktur) und 64 Quartieren (als kleinste
Raumbetrachtungsstruktur) erforderlich, um hierauf basierend ein
Sozialmonitoring aufsetzen zu können. Korrespondierend mit diesen Vorarbeiten,
wurde eine quartiersdifferenzierte Datenakquise auf der Basis eines mit den
kreisangehörigen Kommunen abgestimmten Indikatorentableaus durchgeführt. Zur
Dateneinlieferung wurde seitens des Kreises den beteiligten Kommunen eine
Online-Plattform zur Dateneingabe zur Verfügung gestellt, die von der hiesigen
EDV-Stelle erarbeitet wurde und auch für die geplanten zukünftigen Datenübergaben
nutzbar sein wird.
In der Sitzung des
Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 26.11.2014 wurde zum aktuellen
Sachstand ausgeführt, dass am 04.11.2014 mit Vertretern des Kreisjugendamtes
und der Stadtjugendämter im Kreisgebiet die Erhebung der jugendamtsspezifischen
Daten abgeglichen und vereinbart werden konnte, dass diese auf der Basis der
gebildeten Quartiere (kleinste Aggregationsebene) zusammengeführt und über das
eingerichtete Kreisportal eingeliefert werden.
Die Datenweitergabe
an das Geographische Institut der RWTH Aachen erfolgte in mehreren Schritten,
da bei der Datenaggregation mehrere Hemmnisse zu überwinden waren. Zum einen
lagen die kommunalen Daten erst im 4. Quartal 2014 (Stichtag 31.12.2013), die
Jugendamtsdaten im 1. Quartal 2015 (Stichtag 31.12.2014) und die
Arbeitsmarktdaten (Stichtag 31.12.2013) im 2. Quartal 2015 zur Weitergabe
vollständig vor. Zum anderen wurde bereits in der Umsetzungsphase frühzeitig
erkannt, dass einige Indikatoren aufgrund unterschiedlicher Datenqualitäten
nicht für belastbare Aussagen im Rahmen des interkommunalen Vergleichs
herangezogen werden können. Auf dieser
Erkenntnis basierend, wurden hierfür in Übereinstimmung mit den
kreisangehörigen Kommunen, alternative Indikatoren in das Konzept integriert,
datenmäßig erfasst und aufbereitet.
Auf der Grundlage
des in der Sitzung des Kreistages vom 30.09.2014 getroffenen Vergabebeschlusses
wurde die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen zum 06.10.2014
mit der
1.
Erstellung,
Auswertung und Darstellung von vorliegenden sozialräumlichen Daten im Rahmen
der Einführung des Sozialmonitorings im Kreis Heinsberg
sowie
2.
den
Arbeiten auf Quartiersebene für eine „Pilotstudie Geilenkirchen“ beauftragt.
Die Entwurfsfassung
des Monitoring-Berichtes des Geografischen Institutes der RWTH Aachen (Lehr-
und Forschungsinstitut Kulturgeographie und Lehr- und Forschungsgebiet
Wirtschaftsgeographie der Dienstleistungen) wurde den Hauptverwaltungsbeamten
bzw. deren Vertretern anlässlich der HVB-Konferenz vom 02.07.2015 übergeben.
Hieran schlossen sich in den Monaten August und September 2015 unter der
Leitung von Landrat Pusch bzw. Allgemeine Vertreterin Machat persönliche
Gespräche mit allen Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen an, um die
Ergebnisse gemeinsam auf ihre Validität zu überprüfen und erste aus dem Bericht
abzuleitende Erkenntnisgewinne zu generieren und die Fortsetzung des Monitoring
zum 31.12.2015 zu erörtern bzw. abzustimmen. In diesem Zusammenhang wurde der
Landrat autorisiert, den Bericht unter Berücksichtigung der Daten der
jeweiligen Kommune zu veröffentlichen. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind
die aufbereiteten Jugendhilfedaten der Stadtjugendämter über deren
Verwendungszusammenhang diese eigenverantwortlich entscheiden werden. Darüber
hinaus kann als übereinstimmendes Gesprächsergebnis festgehalten werden, dass
der Monitoring-Prozess fortgesetzt werden soll. Dabei wurde begrüßt, dass
zukünftig auch wirtschaftsgeografische Standortfaktoren in die
Beobachtungsstruktur eingearbeitet werden sollen.
Aus der Sicht der
Verwaltung stellt das in der Sitzung vorzustellende Sozialraum-Monitoring - als
erstes Arbeitsergebnis des im Aufbauprozess befindlichen
Monitoring-Systems - ein beredtes
Beispiel für eine gelungene interkommunale Zusammenarbeit und - auf die
Kreisverwaltung bezogen- einer zielführenden ämterübergreifenden Zusammenarbeit
dar, die zukünftig noch weiter intensiviert werden soll.
Als weiterer
positiver Effekt kann festgehalten werden, dass durch die Existenz einer belastbaren
soziodemografischen Analyse der Kreisbevölkerung und der (selektiven )
Bestandsanalyse der lokalen Angebotsstruktur, die Chancen zur Teilnahme an
einem Förderprojekt deutlich erhöht worden sind.
So ist es bspw. für
eine erfolgreiche Bewerbung um EU-Fördermittel erforderlich, dass Kommunen auf
der Grundlage eines stadtweiten Vergleichs sozialstatistischer Indikatoren, die
die spezifischen Problemlagen beschreiben, ein eingrenzbares Gebiet für das
vorgesehene Vorhaben auswählen müssen. Vorgesehene Fördervorhaben müssen zudem
in integrierte Handlungs- und Entwicklungskonzepte, die von den politischen
Gremien der Kommune beschlossen worden sind, eingebettet sein. Hierfür können die nunmehr vorliegenden Daten
nutzbar gemacht werden. Nähere Einzelheiten
hierzu können den Förderprogrammen EFRE, ESF und ELER entnommen
werden.
Die in der Sitzung
von den Vertreterinnen/Vertretern der RWTH Aachen vorzustellenden Ergebnisse
stellen einen bedeutsamen Schritt in Richtung Weiterentwicklung der
Sozialraumorientierung und der Quartiersentwicklung im Kreisgebiet dar.
Als nächster
Arbeitsschritt wird voraussichtlich gegen Ende November 2015 das beauftragte
Projekt „Pilotstudie Geilenkirchen“ abgeschlossen werden können. Es ist
geplant, dass sich hieran voraussichtlich Gespräche mit den Bürgermeistern
derjenigen kreisangehörigen Kommunen anschließen werden, die bereits vor der
Datenaggregation eine Quartierseinteilung vorgenommen hatten, um die
Übertragbarkeit der in der Stadt Geilenkirchen angewandten Analysemethode auf
die jeweilige Kommune zu diskutieren und die Bereitschaft für den Einstieg in
eine noch konsequentere kleinräumige Datenanalyse und -aufbereitung zu
erfragen. Die hierbei intendierte Schaffung eines Datenfundamentes für die
Erarbeitung/Anpassung integrierter kommunaler Entwicklungskonzepte bzw.
Dorfinnenentwicklungskonzepte (im Sinne eines
Quartiersinnenentwicklungskonzeptes) kann somit sowohl ein Beitrag für die
Umsetzung entsprechender Konzepte als auch ein ausschlaggebender Faktor sein,
um bei einer konkurrenzbehafteten Wettbewerbsteilnahme zur Erlangung von
Fördermitteln eine verbesserte Ausgangslage zu erhalten. Für viele Kommunen
könnte insofern eine Förderzusage als ausschlaggebender Faktor dafür gewertet
werden, dass überhaupt aktiv in einen Quartiersentwicklungsprozess eingetreten
werden kann.
Hinsichtlich der
zuvor im Rahmen der Gespräche mit den Bürgermeistern thematisierten Erweiterung
des Monitoring-Systems wird derzeit mit den Vertretern des Geographischen
Instituts die Erarbeitung eines Untersuchungsprogramms diskutiert, das die
empirischen Grundlagen für die Erarbeitung eines regionalen
Versorgungskonzeptes (Einzelhandel und sonstige Dienstleistungen) über eine
Befragung der Kreisbewohner liefern könnte. In einem ersten Schritt ist mit den
Vertreterinnen und Vertretern der Lehr- und Forschungsgebiete Kulturgeographie
und Wirtschaftsgeographie der Dienstleistungen des Geographischen Instituts der
RWTH Aachen beabsichtigt, ein Untersuchungsdesign zu erarbeiten, über dessen
Umsetzung quantitative und qualitative Grundlagen für die Erarbeitung eines
regionalen Einzelhandelskonzepts generiert werden. Es ist noch zu diskutieren,
inwieweit eine Reduzierung der Kosten durch die Einbindung von Studierenden der
Masterstudiengänge Geographie/Wirtschaftsgeographie im Rahmen von
Lehrveranstaltungen möglich ist.
Der vorzustellende
Bericht bietet vielfältige Ansatzpunkte für die Gestaltungs- und
Verantwortungsbereiche der Verwaltungen des Kreises und der kreisangehörigen
Kommunen. Ebenso für die im Kreisgebiet
tätigen Wohlfahrtsträger, Akteure im Sozial, Pflege-, Gesundheits- und
Freizeitbereich, Investoren im Wohnungswesen etc.
Ferner bietet dieser
Bericht eine belastbare Grundlage dafür, um im Rahmen von
Sozialraumorientierung ein jeweils maßgeschneidertes integriertes
Handlungskonzept für Sozialräume zu entwickeln, das ggf. in einen
wirkungsorientierten Steuerungskreislauf implementiert werden kann.