Betreff
Beirat für Generationenfragen - Bestellung eines Vorsitzenden
Vorlage
0205/2015
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Landrat Pusch wird aufgrund des einstimmigen Votums der Mitglieder des Beirates für Generationenfragen (Sitzung vom 24.09.2015) für die laufende Wahlperiode zum Vorsitzenden des Beirates für Generationenfragen – ohne Stimmrecht – bestellt.

 


In der Sitzung des Beirates für Generationenfragen vom 24.09.2015 hat die Vorsitzende des Beirates eine persönliche Erklärung abgegeben und hierbei ihren Vorsitz niedergelegt. Bereits im Vorfeld dieser Sitzung hat Frau Berger dem Landrat in einem persönlichen Gespräch – an dem auch die Allgemeine Vertreterin des Landrates, Frau Machat sowie der Leiter der Stabsstelle Demografischer Wandel und Sozialplanung, Herr Dörr, teilgenommen haben – ihre Entscheidung erläutert. Der Landrat hat mit Bedauern die Entscheidung von Frau Berger zur Kenntnis genommen und ihr für ihr Engagement in der Funktion als Vorsitzende gedankt. Gleichzeitig betonte er, wie wichtig ihm dieses Gremium mit seinen verschiedenen Institutionen/Verbänden sowie Aufgabenstellungen und -wahrnehmungen sei.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2009 aufgrund eines entsprechenden Antrages nach § 5 der Geschäftsordnung der CDU-Kreistagsfraktion einstimmig beschlossen, einen Beirat für Senioren und generationenübergreifende Fragen zu gründen.

Die konstituierende Sitzung dieses Beirates für Senioren und Generationenfragen fand am 09.12. 2009 statt.

 

Für die laufende Legislaturperiode 2014 – 2020  hat der Kreistag in seiner Sitzung am 24.06.2014 sowohl eine Namensänderung des „Beirates für Senioren und Generationenfragen“ in „Beirat für Generationenfragen“ als auch eine veränderte Besetzung beschlossen, die sich aus der veränderten Schwerpunktbildung ergeben.

 

Dem Beirat gehören seither zwölf Mitglieder an. Folgende Institutionen/Verbände sind hierbei in folgender Stärke vertreten:

 

Institution/Verband                     Stärke

Senioreninitiativen                        6 Mitglieder

Familie                                 1 Mitglied

Migration                                           1 Mitglied

Jugendarbeit                                    1 Mitglied

Jugendarbeit/Seniorenarbeit    1 Mitglied

Fraueninitiativen                            1 Mitglied

Inklusion                                            1 Mitglied

 

Gemäß Kreistagsbeschluss vom 22.09.2009 verfolgt der  Beirat insbesondere folgende Ziele:

 

·         den Senioren/Seniorinnen und den jüngeren Generationen eine Stimme im Prozess der politischen Entscheidungsfindung zu geben,

 

·         die Potentiale, das Wissen und die Erfahrung der älteren Generationen für die Bürgergesellschaft nutzbar zu machen,

 

·         keine Konkurrenz zu einer anderen Vereinigung (politischer oder gesellschaftlicher Art) zu sein und den Brückenschlag zu den jüngeren Generationen zu fördern,

 

·         Netzwerkstrukturen und Wohnformen in den Quartieren unter Berücksichtigung und Stärkung des bürgerlichen Engagements zu gestalten und fachlich zu unterstützen.

 

 

Durch den Beschluss des Kreisausschusses vom 16.06.2009 hat dieser den Beirat als eigenständiges, vorparlamentarisches Beratungsgremium anerkannt. Als solches kann er Anregungen und Anfragen über die Fachausschüsse an den Kreisausschuss/Kreistag stellen. Umgekehrt kann der jeweils zuständige Fachausschuss bei bestimmten Fragestellungen den Beirat beteiligen.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.09.2009 einstimmig folgende Verfahrensregelung beschlossen:          

„Mitglieder des Kreistages und der Fachausschüsse können dem Beirat nicht angehören.“

 

Eine Geschäftsordnung für den Beirat für Generationenfragen existiert nicht.

Der im Jahre 2012 neu gegründeten Stabsstelle Demografischer Wandel und Sozialplanung obliegt seit diesem Zeitpunkt die Geschäftsführung des Beirates.

 

Die Beiratsmitglieder und deren Stellvertreter/innen sind vom Kreistag in der Sitzung vom 03.07.2014 (TOP 8.20)  für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Kreistages berufen worden. Sollte ein Mitglied ausscheiden, ist der Beirat berechtigt, ein Nachfolgemitglied zu berufen. Eines erneuten Kreistagsbeschlusses bedarf es in diesen Fällen nicht.

 

Die Wahl des/der Vorsitzenden erfolgte bisher aus der Mitte des Gremiums. In der konstituierenden Sitzung des Beirates für Generationenfragen am 18.09.2014 wurde Frau Mali Berger (Institution: Fraueninitiativen) in geheimer Wahl zur Vorsitzenden des Beirates gewählt.

 

In der Sitzung des Beirates für Generationenfragen am 24.09.2015 hat der Landrat die besondere Bedeutung des Gremiums mit seinen verschiedenen Institutionen/Verbänden sowie Aufgabenstellungen und -wahrnehmungen hervorgehoben und darauf hingewiesen, dass er sich vorstellen könne, den Vorsitz des Beirates ohne Stimmrecht zunächst kommissarisch zu übernehmen.

Die Absicht des Landrates wurde von den Mitgliedern des Beirates einhellig begrüßt.

 

Einigkeit bestand bei allen Mitgliedern des Beirates, dass der Landrat auch künftig dem Gremium vorstehen sollte.

Mit einem einstimmigen Beschluss der Mitglieder des Beirates für Generationenfragen wurde die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen verfahrensrechtlichen Schritte einzuleiten und dem Kreistag zur Entscheidung für die laufende Wahlperiode vorzulegen.