Betreff
Kinderbetreuung im Kreisjugendamtsbezirk Heinsberg
Vorlage
0254/2015
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt:

1.            Anträge – wie vorgeschlagen - nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

           vorzubereiten,

2.            die Baumaßnahmen der Ziffer 1 – 3 mit den Trägern abschließend zu planen,

3.            die Voraussetzungen für  Großtagespflegestellen zu schaffen,

4.        dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung einen Bericht vorzulegen.


Bedarf

Das Kreisjugendamt prüft zurzeit die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2016/17.

Bereits jetzt wird deutlich, dass auch im Ü3-Bereich Plätze fehlen werden. Dieser Fehlbedarf dürfte sich wegen der Flüchtlingssituation noch erhöhen. Wegen des Wegfalls des Betreuungsgelds dürfte auch die Nachfrage nach U3-Plätzen steigen.

Bis zur Sitzung wird eine Tischvorlage erarbeitet.

 

Die bisherige Schaffung von U3 – Plätzen war geprägt von der demografischen Entwicklung. Aufgrund sinkender Kinderzahlen in den vergangenen Jahren wurden in den Einrichtungen durch Umwandlungen U3 – Plätze geschaffen. Diese Vorgehensweise ist nicht mehr möglich. Die Geburtenraten bleiben stabil. Von daher ist neu zu planen. Die Schaffung von Ü3 – Plätzen wurde in den letzten Jahren weder vom Bund noch vom Land gefördert.

 

Im Rahmen einer Besprechung im Ministerium für Familie, Kinder,  Jugend, Kultur und Sport am 17.11.2015, an dem auch das Kreisjugendamt teilnahm, wurde erklärt, dass zurzeit im politischen Raum die Überlegung besteht, ein Ü3 – Programm aufzulegen. Hintergrund dieser Überlegung ist, dass zukünftig landesweit Ü3 – Plätze wie beim Kreisjugendamt fehlen werden. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben in mehreren Stellungnahmen gegenüber dem Land ein Ü3 – Förderprogramm gefordert.

 

Die Finanzierung ist aus dem weggefallenen Betreuungsgeld vorgesehen. Eine Entscheidung soll im Rahmen der Haushaltsberatungen noch vor Jahreswechsel erfolgen.

 

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung zur Schaffung von Ü3 – Plätzen und der Sanierung von Tageseinrichtungen für Kinder ergibt sich aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Bund hat im Rahmen des „Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen dabei rund 1,126 Milliarden Euro. Der Kreis Heinsberg erhält 5.288.515 Euro. Nach den Förderhinweisen können die Mittel auch für Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur eingesetzt werden. Gefördert werden können insbesondere Neubauten, Um- und Ausbauten, Maßnahmen zu Umrüstung des Freigeländes, Ausstattungs- und Sanierungsprojekte.

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2015 im Rahmen des U3-Ausbaus Kreismittel von 386.340 € für Ü3-Plätze zur Verfügung gestellt. Im März waren Einzelheiten zum  Kommunalinvestitionsförderungsgesetz noch nicht bekannt. Aufgrund der neuen Rechtslage empfiehlt die Verwaltung des Jugendamtes die bewilligten Kreismittel „ruhend zu stellen“. Für die mit Kreismittel angedachten Projekte sollten Anträge nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vorgebreitet werden, zumal bei dieser Förderung keine Höchstbeträge gelten. Maßstab ist hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Eine Antragstellung kann jedoch erst nach Entscheidung des Kreistags über die Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz erfolgen.

 

Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz haben sowohl der Kreis als auch der Träger der Tageseinrichtung einen Eigenanteil von 10 % zu erbringen.

 

Förderung der Tagespflege

Für Kinder unter einem Jahr wird oft eine Tagespflege gewünscht. Geeignete Tagespflegepersonen sind rar. Von daher wird seitens der Verwaltung des Jugendamtes überlegt, Großtagespflegestellen zu schaffen.

 

In einer Großtagespflege können bis zu 9 Kinder betreut werden. Erforderlich sind 2 Erzieherinnen und entsprechende räumliche Ressourcen.

 

Investitionsmaßnahmen

 

Der Kreis hat auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 02.03.2015 Bundesmittel in Höhe von rund 620.000 € beantragt. Bewilligt sind bisher 287.415 €.

 

Aufgrund des Rücklaufs  nicht in Anspruch genommener Bundesmittel können Jugendämter noch Anträge bis zum 15.01.2016 stellen. Das Kreisjugendamt wird für den Neubau des Investorenprojekts der Johanniter in Wassenberg-Orsbeck einen Förderantrag über 63.000,00 € für die Innenausstattung stellen.

 

Neben den in der Sitzung am 02.03.2015 beschlossenen Bewilligungen stehen noch folgende Maßnahmen an:

 

1.            Tageseinrichtung Waldgeister in Wegberg-Rickelrath

Dieser Waldkindergarten betreut 20 Kinder, davon maximal 4 Kinder unter 3 Jahren. Immer mehr Kinder werden über Mittag betreut und von daher ist eine warme Mahlzeit erforderlich. Auch bei Schlechtwetter ist die Lage prekär. Der Bauwagen hat nur eine geringe Breite, so dass es keinen Raum hinter den Sitzbänken gibt.

 

Angedacht ist nunmehr der Bau einer Holzhütte (Windfang und Garderobe, Aufenthaltsraum,  Küche und Toiletten). Die Kosten werden vom Träger des Waldkindergartens mit 113.000 € veranschlagt.

 

2.            Tageseinrichtung für Kinder in Selfkant-Süsterseel

Der U3 – Ausbau dieser Tageseinrichtung wurde im Jahre 2010 fertig gestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurde übersehen, dass 50 qm zusätzlich hätten geschaffen werden müssen, um der Norm von 185 qm je Gruppe zu entsprechen. Der Differenzierungsraum ist jetzt vielfach durch Schlafkinder blockiert. Auch ein Personalraum fehlt. Die Personaltoilette ist nur durch das Leiterinnenbüro erreichbar. Darüber hinaus sind aus hygienischen Gründen räumliche Änderungen vorzunehmen sowie ein zweiter Wickel-

 

raum zu schaffen. Die Kosten dieser Sanierung und des Umbaus liegen nach Schätzung des Trägers bei 426.000 €. Es werden keine zusätzlichen Plätze entstehen.

 

Grundsätzlich ist eine Sanierung bzw. ein Umbau der bestehenden Tageseinrichtung notwendig. Zu überlegen ist, ob bei den angegebenen Kosten ein Neubau wirtschaftlicher ist. Bei einem Neubau könnte zudem eine dritte Gruppe geschaffen werden. Hier sind weitere Gespräche mit dem Träger zu führen.

3.            Tageseinrichtung für Kinder in Wegberg-Harbeck

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2015 für die Schaffung einer 3. Gruppe Landes- und Kreismittel bewilligt. Nunmehr ist auch aus Sicht des Landesjugendamtes bei einem 3-Gruppen-Kindergarten ein Motorik-Raum notwendig. Die Kosten werden auf ca. 110.000 € geschätzt.