Betreff
Kooperationsvereinbarung zwischen der Suchtkrankenhilfe und der öffentlichen Ju-gendhilfe im Kreis Heinsberg zur Zusammenarbeit mit suchtmittelabhängigen Eltern und/oder Eltern in Substitutionsbehandlung
Vorlage
0257/2015
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung wird zugestimmt.

 


Auf Initiative der Jugendhilfe haben das Kreisgesundheitsamt und die Suchtberatungsstelle der Caritas und Diakonie in Hückelhoven sowie die Jugendämter der Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg und Hückelhoven und das Kreisjugendamt die beigefügte  Kooperationsvereinbarung zwischen diesen Institutionen zur Zusammenarbeit mit suchtmittelabhängigen Eltern und/oder Eltern in Substitutionsbehandlung erarbeitet. Damit soll kreisweit eine Arbeitshilfe für die Fachkräfte der beteiligten Institutionen und ein Leitfaden zur Verfügung stehen, um die Arbeit mit gemeinsamen Klientinnen und Klienten zu optimieren, gleiche Vorgehensweisen zu praktizieren und unnötige Irritationen zu vermeiden. Damit wird - ähnlich wie bereits im Schulbereich praktiziert - auch im Bereich der Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit der Suchthilfe ein kooperatives Handeln mit mehr Handlungssicherheit und Verbindlichkeit initiiert. Dabei arbeiten die Kooperationspartner gemeinsam daran, betroffenen (werdenden) Müttern/Vätern/Eltern mit Suchterkrankung und deren Kindern ein gemeinsames Leben zu ermöglichen. Dabei steht die Verantwortung für das Wohl des Kindes im Zentrum der Kooperationsvereinbarung.