Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung wird zugestimmt.
Auf
Initiative der Jugendhilfe haben das Kreisgesundheitsamt und die
Suchtberatungsstelle der Caritas und Diakonie in Hückelhoven sowie die Jugendämter
der Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg und Hückelhoven und das
Kreisjugendamt die beigefügte
Kooperationsvereinbarung zwischen diesen Institutionen zur
Zusammenarbeit mit suchtmittelabhängigen Eltern und/oder Eltern in
Substitutionsbehandlung erarbeitet. Damit soll kreisweit eine Arbeitshilfe für
die Fachkräfte der beteiligten Institutionen und ein Leitfaden zur Verfügung
stehen, um die Arbeit mit gemeinsamen Klientinnen und Klienten zu optimieren,
gleiche Vorgehensweisen zu praktizieren und unnötige Irritationen zu vermeiden.
Damit wird - ähnlich wie bereits im Schulbereich praktiziert - auch im Bereich
der Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit der Suchthilfe ein kooperatives Handeln
mit mehr Handlungssicherheit und Verbindlichkeit initiiert. Dabei arbeiten die
Kooperationspartner gemeinsam daran, betroffenen (werdenden)
Müttern/Vätern/Eltern mit Suchterkrankung und deren Kindern ein gemeinsames
Leben zu ermöglichen. Dabei steht die Verantwortung für das Wohl des Kindes im
Zentrum der Kooperationsvereinbarung.