Finanzielle Auswirkungen: |
Jugendamtsumlage |
Leitbildrelevanz: |
3.1 Familie
und Jugend |
Inklusionsrelevanz: |
ja |
Die
Anlagen zu Tagesordnungspunkt 5 zeigen die Vorstellungen der Verwaltung des
Kreisjugendamtes zu den Haushaltsansätzen für das Haushaltsjahr 2016, welche am
12.11.2015 in den Kreistag eingebracht wurden.
Anlage
1 enthält einen Gesamtüberblick über die Erträge und Aufwendungen der
Haushaltsjahre 2011 bis 2016 in den einzelnen Produktgruppen, welche in die
Berechnung der Jugendamtsumlage einfließen. Die Prozentangaben geben die
Veränderungen der Erträge bzw. Aufwendungen sowie des Zuschussbedarfs gegenüber
dem Haushaltsansatz 2015 an.
Die
Erträge und Aufwendungen für die Werkeinrichtung, die Schulwerkstatt für
Jugendliche, die Schulsozialarbeit, die Erziehungsberatungsstellen, die
Elterngeldstelle und die Jugendzeltplätze des Kreises Heinsberg bleiben unberücksichtigt,
da diese Kosten im Rahmen der allgemeinen Kreisumlage finanziert werden.
In
Anlage 2 werden sämtliche vom Jugendamt bewirtschafteten Abrechnungsobjekte
bzw. Leistungen mit Erläuterungen dargestellt. Die Personal- und Gemeinkosten
sind nicht erfasst.
Die
Verwaltung wird den Jugendamtsetat in der Sitzung näher erläutern und auf
aktuelle Entwicklungen eingehen.