Betreff
Machbarkeitsstudie zum Lückenschluss der RB 21 von Linnich bis Baal bzw. Hückelhoven-Zentrum / Ratheim sowie Verlängerung der RB 33 von Mönchengladbach nach Hückelhoven
Vorlage
0280/2016
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

1.        Die Kreise Düren und Heinsberg stellen fest, dass zwischen den Hauptbahnlinien Köln – Aachen im Süden und Düsseldorf – Aachen im Norden, insbesondere unter Beachtung der Pendlerverflechtung der Gebietskörperschaften, einem Netzschluss zwischen den Kreisen Düren und Heinsberg aus regionaler wie interkommunaler Sicht eine hohe Bedeutung zukommt.

 

2.        Die positiven Ergebnisse der vorliegenden Machbarkeitsstudie rechtfertigen aus Sicht der Kreise Düren und Heinsberg sowohl den Lückenschluss RB 21 zwischen Linnich und Baal als auch die Anbindung Hückelhovens über die RB 33 von Mönchengladbach.

 

3.        Die Kreise Düren und Heinsberg fordern das Land Nordrhein-Westfalen auf, zügig für einen SPNV-Netzschluss zwischen den Kreisen Sorge zu tragen.

Dem Regionalrat und dem NVR werden beide Projekte als Maßnahmen für den weiteren Bedarf (nach 2025) für den ÖPNV-Bedarfsplan gemeldet.

Der NVR wird aufgefordert, beide Projekte in das Zielnetz 2025 des SPNV-Nahverkehrsplans aufzunehmen.

 

 


Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr des Kreises Heinsberg hat in seiner Sitzung am 12.05.2011 auf Grund der Anträge der CDU-Kreistagsfraktion vom 16.02.2011 und der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 25.02.2011 empfohlen, zusammen mit dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) und dem Kreis Düren eine Machbarkeitsstudie zum Lückenschluss der Schienenverbindung von Linnich an die Haupteisenbahnstrecke Aachen - Mönchengladbach im Kreis Heinsberg erarbeiten zu lassen.

 

Aus diesem Grunde wurde im 4. Quartal 2011 gemeinsam mit dem Kreis Düren und dem NVR vereinbart, ein Gutachten für eine Neubewertung dieser Maßnahme mit den Varianten Linnich – Baal und Linnich – Brachelen/Lindern erstellen zu lassen. Die Machbarkeitsstudie wird in Kooperation von BVS – Büro für Verkehrs- und Stadtplanung Rödel & Pachan und der KCW-Berlin bearbeitet.

 

Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, die Variante Linnich - Baal zu bevorzugen. Die bewertete Streckenverbindung von Linnich aus in Richtung Nordost nach Hückelhoven-Baal wirkt sich auf Grund der guten Anschlusssituation sowohl in Richtung Mönchengladbach - Düsseldorf als auch in Richtung Aachen grundsätzlich positiv auf das Fahrgastpotential aus. Aufgrund der positiven Ergebnisse der Studie wurde die Frage einer möglichen Durchbindung der RB 21 nach Hückelhoven-Zentrum bzw. Ratheim untersucht und mündete in der Erweiterung der Machbarkeitsstudie einer direkten Durchbindung nach Hückelhoven-Zentrum bzw. Ratheim.

 

Dieser 2. Untersuchungsteil bewertet die Unterschiede der Varianten Linnich Baal, bis Hückelhoven Zentrum und bis Hückelhoven-Ratheim in Bezug auf das Verhältnis zwischen Kosten und Fahrgastpotentialen. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Varianten nahe beieinander liegt.

 

Bei der Bearbeitung des 2. Untersuchungsteils wurde eine alternative Bedienungsvariante für Hückelhoven deutlich, und zwar die Anbindung von Hückelhoven-Zentrum bzw. Hückelhoven-Ratheim über eine Verlängerung der RB 33 Wesel - Mönchengladbach. In der Folge wurde seitens des NVR Kontakt zum VRR hergestellt, dem zuständigen SPNV-Aufgabeträger für die nördliche RB 33. Auf Grund des auch dort bestehenden Interesses wurde eine Ausweitung der Aufgabenstellung der Machbarkeitsstudie beschlossen. Der 3. Untersuchungsteil der Machbarkeitsstudie prüft die alternative Anbindung Hückelhovens über eine Verlängerung der RB 33 Wesel - Mönchengladbach potential- und kostenseitig. Nach erfolgter Ausschreibung konnte der 3. Untersuchungsteil im Herbst 2014 vom Büro BVS in Kooperation mit KCW Berlin abgeschlossen werden. Für die Variante RB 33 konnten erhebliche Nutzerpotentiale nachgewiesen werden. Die Kosten sind vergleichbar.

 

Im Gesamtfazit empfehlen die Gutachter die parallele Umsetzung der Varianten Lückenschluss RB 21 Linnich - Baal und Verlängerung der RB 33 Mönchengladbach - Hückelhoven nachdrücklich. Bei Realisierung beider Vorhaben entstehen positive Wechselwirkungen.

 

Die Machbarkeitsstudie zum Lückenschluss der RB 21 von Linnich bis Baal bzw. Hückelhoven Zentrum/Ratheim sowie zur Verlängerung der RB 33 von Mönchengladbach nach Hückelhoven-Zentrum/Ratheim wird in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr des Kreises Heinsberg sowie des Ausschusses für Kreis- und Regionalentwicklung des Kreises Düren durch den Gutachter, Herrn Pachan, BVS, vorgestellt werden.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen bereitet derzeit die Aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplanes für den Neu- und Ausbau der Infrastruktur des ÖPNV vor. Eine Abfrage von Vorschlägen der Kreise, Städte und Gemeinden der Regierungsbezirke hat zum Jahreswechsel stattgefunden. Die Kreise Düren und Heinsberg haben die Projektvarianten der Machbarkeitsstudie in Abstimmung mit dem NVR gemeldet. Der Regionalrat hat sich am 15. Januar 2016 mit den Vorschlägen befasst. In der Anlage 2 „Gemeinsame Vorschlagsliste von NVR und RR“ zur Drucksache Nr.: RR 138/2015 sind die Maßnahmen unter Pkt. 1.6.3 „Maßnahmen zur Umsetzung des Nahverkehrsplans - Zielnetz 2030+“ unter lfd. Nr. 84-87 aufgeführt. Der Nahverkehrsplan des NVR befindet sich in der Fortschreibung und liegt derzeit in der Entwurfsfassung vor.

 

Vor dem Hintergrund der Vielzahl gemeldeter Vorhaben und des insgesamt hohen Investitionsbedarfs haben sich der Regionalrat und der NVR darauf verständigt, die Projektvorschläge in „vordringlichen“ und „weiteren“ Bedarf zu kategorisieren und fordern hierzu die Aufgabenträger auf, den verkehrlichen Nutzen ihrer Projektvorschläge mittels eines Bewertungsbogens einzuordnen und bis Anfang April 2016 dem NVR zu melden. Als vordringlich sollen grundsätzlich Vorhaben gelten, die aus Aufgabenträgersicht unter Angabe des Bedarfs im Zeitraum bis 2025 in Betrieb gehen könnten. Planungs- und Bauzeiten, Abhängigkeit von anderen Projekten sowie die eigenen personellen und finanziellen Ressourcen sollen hierbei Berücksichtigung finden.