Beschlussvorschlag:
1.
Die
Kreise Düren und Heinsberg stellen fest, dass zwischen den Hauptbahnlinien Köln
– Aachen im Süden und Düsseldorf – Aachen im Norden, insbesondere unter
Beachtung der Pendlerverflechtung der Gebietskörperschaften, einem Netzschluss
zwischen den Kreisen Düren und Heinsberg aus regionaler wie interkommunaler
Sicht eine hohe Bedeutung zukommt.
2.
Die
positiven Ergebnisse der vorliegenden Machbarkeitsstudie rechtfertigen aus
Sicht der Kreise Düren und Heinsberg sowohl den Lückenschluss RB 21
zwischen Linnich und Baal als auch die Anbindung Hückelhovens über die
RB 33 von Mönchengladbach.
3.
Die
Kreise Düren und Heinsberg fordern das Land Nordrhein-Westfalen auf, zügig für
einen SPNV-Netzschluss zwischen den Kreisen Sorge zu tragen.
Dem Regionalrat und dem NVR
werden beide Projekte als Maßnahmen für den weiteren Bedarf (nach 2025) für den
ÖPNV-Bedarfsplan gemeldet.
Der NVR wird aufgefordert, beide
Projekte in das Zielnetz 2025 des SPNV-Nahverkehrsplans aufzunehmen.
Der Ausschuss für Umwelt und
Verkehr des Kreises Heinsberg hat in seiner Sitzung am 12.05.2011 auf Grund der
Anträge der CDU-Kreistagsfraktion vom 16.02.2011 und der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 25.02.2011
empfohlen, zusammen mit dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) und dem
Kreis Düren eine Machbarkeitsstudie zum Lückenschluss der Schienenverbindung
von Linnich an die Haupteisenbahnstrecke Aachen - Mönchengladbach im Kreis
Heinsberg erarbeiten zu lassen.
Aus
diesem Grunde wurde im 4. Quartal 2011 gemeinsam mit dem Kreis Düren und dem
NVR vereinbart, ein Gutachten für eine Neubewertung dieser Maßnahme mit den
Varianten Linnich – Baal und Linnich – Brachelen/Lindern erstellen zu lassen.
Die Machbarkeitsstudie wird in Kooperation von BVS – Büro für Verkehrs- und
Stadtplanung Rödel & Pachan und der KCW-Berlin bearbeitet.
Die
Machbarkeitsstudie kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, die Variante Linnich -
Baal zu bevorzugen. Die bewertete Streckenverbindung von Linnich aus in
Richtung Nordost nach Hückelhoven-Baal wirkt sich auf Grund der guten
Anschlusssituation sowohl in Richtung Mönchengladbach - Düsseldorf als auch in
Richtung Aachen grundsätzlich positiv auf das Fahrgastpotential aus. Aufgrund der positiven Ergebnisse
der Studie wurde die Frage einer möglichen Durchbindung der RB 21 nach
Hückelhoven-Zentrum bzw. Ratheim untersucht und mündete in der Erweiterung der
Machbarkeitsstudie einer direkten Durchbindung nach Hückelhoven-Zentrum bzw.
Ratheim.
Dieser
2. Untersuchungsteil bewertet die Unterschiede der Varianten Linnich – Baal, bis
Hückelhoven Zentrum und bis Hückelhoven-Ratheim in Bezug auf das Verhältnis
zwischen Kosten und Fahrgastpotentialen. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass
das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Varianten nahe beieinander liegt.
Bei der
Bearbeitung des 2. Untersuchungsteils wurde eine alternative Bedienungsvariante
für Hückelhoven deutlich, und zwar die Anbindung von Hückelhoven-Zentrum bzw.
Hückelhoven-Ratheim über eine Verlängerung der RB 33 Wesel -
Mönchengladbach. In der Folge wurde seitens des NVR Kontakt zum VRR
hergestellt, dem zuständigen SPNV-Aufgabeträger für die nördliche RB 33.
Auf Grund des auch dort bestehenden Interesses wurde eine Ausweitung der
Aufgabenstellung der Machbarkeitsstudie beschlossen. Der
3. Untersuchungsteil der Machbarkeitsstudie prüft die alternative
Anbindung Hückelhovens über eine Verlängerung der RB 33 Wesel -
Mönchengladbach potential- und kostenseitig. Nach erfolgter Ausschreibung
konnte der 3. Untersuchungsteil im Herbst 2014 vom Büro BVS in Kooperation
mit KCW Berlin abgeschlossen werden. Für die Variante RB 33 konnten erhebliche
Nutzerpotentiale nachgewiesen werden. Die Kosten sind vergleichbar.
Im Gesamtfazit
empfehlen die Gutachter die parallele Umsetzung der Varianten Lückenschluss
RB 21 Linnich - Baal und Verlängerung der RB 33 Mönchengladbach - Hückelhoven
nachdrücklich. Bei Realisierung beider Vorhaben entstehen positive
Wechselwirkungen.
Die
Machbarkeitsstudie zum Lückenschluss der RB 21 von Linnich bis Baal bzw.
Hückelhoven Zentrum/Ratheim sowie zur Verlängerung der RB 33 von
Mönchengladbach nach Hückelhoven-Zentrum/Ratheim wird in der gemeinsamen
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr des Kreises Heinsberg sowie des
Ausschusses für Kreis- und Regionalentwicklung des Kreises Düren durch den
Gutachter, Herrn Pachan, BVS, vorgestellt werden.
Das
Land Nordrhein-Westfalen bereitet derzeit die Aufstellung des
ÖPNV-Bedarfsplanes für den Neu- und Ausbau der Infrastruktur des ÖPNV vor. Eine
Abfrage von Vorschlägen der Kreise, Städte und Gemeinden der Regierungsbezirke
hat zum Jahreswechsel stattgefunden. Die Kreise Düren und Heinsberg haben die
Projektvarianten der Machbarkeitsstudie in Abstimmung mit dem NVR gemeldet. Der
Regionalrat hat sich am 15. Januar 2016 mit den Vorschlägen befasst. In
der Anlage 2 „Gemeinsame Vorschlagsliste von NVR und RR“ zur Drucksache
Nr.: RR 138/2015 sind die Maßnahmen unter Pkt. 1.6.3 „Maßnahmen zur
Umsetzung des Nahverkehrsplans - Zielnetz 2030+“ unter lfd. Nr. 84-87
aufgeführt. Der Nahverkehrsplan des NVR befindet sich in der Fortschreibung und
liegt derzeit in der Entwurfsfassung vor.
Vor
dem Hintergrund der Vielzahl gemeldeter Vorhaben und des insgesamt hohen
Investitionsbedarfs haben sich der Regionalrat und der NVR darauf verständigt,
die Projektvorschläge in „vordringlichen“ und „weiteren“ Bedarf zu
kategorisieren und fordern hierzu die Aufgabenträger auf, den verkehrlichen
Nutzen ihrer Projektvorschläge mittels eines Bewertungsbogens einzuordnen und
bis Anfang April 2016 dem NVR zu melden. Als vordringlich sollen
grundsätzlich Vorhaben gelten, die aus Aufgabenträgersicht unter Angabe des Bedarfs
im Zeitraum bis 2025 in Betrieb gehen könnten. Planungs- und Bauzeiten,
Abhängigkeit von anderen Projekten sowie die eigenen personellen und
finanziellen Ressourcen sollen hierbei Berücksichtigung finden.