Betreff
Antrag der CDU-Fraktion gem. § 5 GeschO betr. "Unterstützung des Kreises Heinsberg der Klagen der Städteregion Aachen gegen das AKW Tihange, Belgien"
Vorlage
0267/2016/1
Art
Anfrage
Referenzvorlage

Es wird auf den der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügten Antrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2016 verwiesen.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses führt Landrat Pusch aus:

 

Die Städteregion hat fristwahrend (08.02.2016) Klage gegen die Erteilung einer Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme des Reaktors Tihange 2 eingereicht. Hierbei handelt es sich um einen im Jahr 1983 in Betrieb genommenen und nach aktuellem Stand bis 2023 laufenden Reaktorblock, der aufgrund verschiedenster Vorfälle, insbesondere erheblicher Rissbildungen im Reaktordruckbehälter, für anderthalb Jahre bis Ende letzten Jahres außer Betrieb genommen werden musste.

Darüber hinaus überlegt die Städteregion Aachen derzeit, auch eine Klage gegen den Betrieb der Reaktoren im Allgemeinen bzw. eine genehmigte Laufzeitverlängerung zu erheben. Die Laufzeit von Tihange 1 und 3 endet nach derzeitigem Stand im Jahr 2025. Klagefristen sind hier nicht zu berücksichtigen. Gegen die Laufzeitverlängerung des Reaktors Tihange 1, der ursprünglich Ende 2013 abgeschaltet werden sollte, ist bereits eine Klage von Greenpeace Belgien anhängig.

Für den Kreis Heinsberg bestehen folgende denkbare Alternativen:

  1. Lediglich ideelle Beteiligung im Sinne einer öffentlichen Unterstützung der Klage in den Medien
  2. Finanzielle Unterstützung der Städteregion Aachen ohne eigene prozessuale Beteiligung des Kreises
  3. Unmittelbare Beteiligung an den Klageverfahren durch einen nach belgischem Recht zulässigen Streitbeitritt als Mitkläger

 

Nach Auskunft der Städteregion belaufen sich die Prozesskosten der beiden Verfahren auf jeweils 40.000,- €. Vorsorglich hat die Städteregion allerdings 100.000,- € eingeplant. Einblick in die von der Städteregion im Vorfeld der Klageerhebung in Auftrag gegebenen anwaltlichen Gutachten wurde noch nicht gewährt, so dass eine eigene Meinungsbildung über das tatsächlich entstehende Prozesskostenrisiko bislang nicht erfolgen konnte. Ebenso wenig können ohne nähere Kenntnis der anwaltlichen Vorprüfung Aussagen zur Erfolgsaussicht der Klage getroffen werden. Zur Vermeidung einer eigenen – mit Kosten verbundenen –Vorprüfung haben allerdings erste Gespräche mit der Städteregion sowie dem Kreis Düren stattgefunden. Dabei wurde Einvernehmen erzielt, dass im Vorfeld der anstehenden zweiten Klage die interessierten Verwaltungen der Region gemeinsam die Thematik erörtern, um auf dieser Grundlage dann eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen. Zugleich können in diesem Rahmen auch die Bedingungen für den Beitritt zum bereits rechtshängigen Klageverfahren gegen Tihange 2 geklärt werden.“

 

Nach den Ausführungen und kurzer Diskussion einigen sich die Fraktionen auf nachstehenden geänderten Beschlusswortlaut.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung unterstützt die Städteregion Aachen bei ihrem Klagevorhaben ideell. Eine weitere materielle Beteiligung wird noch geprüft.