Es wird auf den der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügten Antrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2016 verwiesen.
In der Sitzung des Kreisausschusses führt Landrat Pusch aus:
„Die Städteregion hat fristwahrend (08.02.2016) Klage gegen die
Erteilung einer Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme des Reaktors Tihange 2
eingereicht. Hierbei handelt es sich um einen im Jahr 1983 in Betrieb
genommenen und nach aktuellem Stand bis 2023 laufenden Reaktorblock, der
aufgrund verschiedenster Vorfälle, insbesondere erheblicher Rissbildungen im
Reaktordruckbehälter, für anderthalb Jahre bis Ende letzten Jahres außer
Betrieb genommen werden musste.
Darüber hinaus überlegt die Städteregion Aachen derzeit, auch eine
Klage gegen den Betrieb der Reaktoren im Allgemeinen bzw. eine genehmigte
Laufzeitverlängerung zu erheben. Die Laufzeit von Tihange 1 und 3 endet nach
derzeitigem Stand im Jahr 2025. Klagefristen sind hier nicht zu
berücksichtigen. Gegen die Laufzeitverlängerung des Reaktors Tihange 1, der
ursprünglich Ende 2013 abgeschaltet werden sollte, ist bereits eine Klage von
Greenpeace Belgien anhängig.
Für den Kreis Heinsberg bestehen folgende denkbare Alternativen:
- Lediglich ideelle Beteiligung im Sinne
einer öffentlichen Unterstützung der Klage in den Medien
- Finanzielle Unterstützung der
Städteregion Aachen ohne eigene prozessuale Beteiligung des Kreises
- Unmittelbare Beteiligung an den
Klageverfahren durch einen nach belgischem Recht zulässigen Streitbeitritt
als Mitkläger
Nach Auskunft der Städteregion belaufen sich die Prozesskosten der
beiden Verfahren auf jeweils 40.000,- €. Vorsorglich hat die Städteregion
allerdings 100.000,- € eingeplant. Einblick in die von der Städteregion im
Vorfeld der Klageerhebung in Auftrag gegebenen anwaltlichen Gutachten wurde
noch nicht gewährt, so dass eine eigene Meinungsbildung über das tatsächlich
entstehende Prozesskostenrisiko bislang nicht erfolgen konnte. Ebenso wenig
können ohne nähere Kenntnis der anwaltlichen Vorprüfung Aussagen zur
Erfolgsaussicht der Klage getroffen werden. Zur Vermeidung einer eigenen – mit
Kosten verbundenen –Vorprüfung haben allerdings erste Gespräche mit der
Städteregion sowie dem Kreis Düren stattgefunden. Dabei wurde Einvernehmen
erzielt, dass im Vorfeld der anstehenden zweiten Klage die interessierten
Verwaltungen der Region gemeinsam die Thematik erörtern, um auf dieser
Grundlage dann eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen. Zugleich
können in diesem Rahmen auch die Bedingungen für den Beitritt zum bereits
rechtshängigen Klageverfahren gegen Tihange 2 geklärt werden.“
Nach den Ausführungen und kurzer Diskussion einigen sich die Fraktionen
auf nachstehenden geänderten Beschlusswortlaut.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung unterstützt die Städteregion Aachen bei ihrem
Klagevorhaben ideell. Eine weitere materielle Beteiligung wird noch geprüft.