Betreff
Antrag der SPD-Fraktion gem. § 5 GeschO betr. "Verhandlungen mit der Landesregierung und der Verbraucherzentrale NRW zur Einrichtung einer kreisweiten Verbraucherberatungsstelle"
Vorlage
0269/2016/1
Art
Anfrage
Referenzvorlage

Es wird auf den der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 03.02.2016 verwiesen.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses führt Landrat Pusch wie folgt aus:

 

„Nach einem in der vergangenen Woche mit Verbraucherzentrale NRW geführten Telefonat kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

 

Die Verbraucherzentrale weist  im  Zusammenhang mit einer Landesförderung auf folgende Vereinbarung mit dem Land NRW hin: "Sollte in den Kommunen und Kreisen die Bereitschaft zur kommunalen Co-Finanzierung eines Ausbaues bestehen, wird das Land im Rahmen seiner Haushaltsberatungen die Mitfinanzierung prüfen".

 

Des Weiteren weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass sich analog eine Regelung im aktuellen Zuwendungsbescheid des Landes an die Verbraucherzentrale findet. Dort heißt es: "Die Einrichtung zusätzlicher Stellen, Stellenumwandlungen oder -hebungen bedürfen meiner Genehmigung. Dies gilt auch für Stellen, die durch Abschluss von Verträgen mit Kommunen im Rahmen einer Komplementärfinanzierung der Beratungsstellen eingerichtet werden."

 

Vom Verfahren her bedeutet dies, dass zunächst ein interessierter  Kreis einen Beschluss über die Einrichtung einer Verbraucherberatungsstelle (ggf. unter der Bedingung einer Landesförderung) treffen müsste. Auf dieser Basis wären für die Verbraucherzentrale NRW Verhandlungen mit dem Land zur Sicherstellung einer 50 %igen Co-Finanzierung möglich.

 

Neue Informationen zur Kostenseite gibt es derzeit nicht. Diese werden uns zeitnah von der Verbraucherzentrale zur Verfügung gestellt. Ich gehe nicht davon aus, dass diese Kosten wesentlich von der Kalkulation 2014 abweichen. Seinerzeit wurde von Einmalkosten in Höhe von ca. 133.000 € und jährliche Kosten von ca. 260.000 € (ggf. nun reduziert um 50 % Landesförderung) ausgegangen.“

 

Nach eingehender Diskussion lässt Landrat Pusch über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Hinweis:

Zwischenzeitlich hat die Verbraucherzentrale eine aktualisierte Modellkalkulation vorgelegt. Die Einmalkosten werden dabei mit 139.265 € beziffert, die jährlich wiederkehrenden Kosten verbleiben bei ca. 260.000 €. Die Berechnungen (geschätzte Maximalwerte) sind dieser Einladung als Anlage beigefügt. Ebenfalls liegt eine Übersicht der bestehenden Verbraucherzentralen in NRW bei.