Betreff
Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Frühe Hilfen“
Vorlage
0288/2016
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:
Der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Frühe Hilfen“ wird zugestimmt.

Ausschussmitglied …….. werden als Mitglied bzw. stellv. Mitglied benannt.


Die vier Stadtjugendämter und das Kreisjugendamt haben sich auf die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe – SGB VIII)

für den Aufgabenbereich „Frühe Hilfen“ verständigt. Die Arbeitsgemeinschaft soll auf Dauer gebildet werden.

 

Aufgaben und Ziele dieser Arbeitsgemeinschaft sind:

 

Ø  Koordination und Standardisierung der „Frühen Hilfen“ im Kreis Heinsberg und Abstimmung von Verfahrensabläufen.

Ø  Enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle

„Frühe Hilfen“ des Kreises Heinsberg.

Ø  Informationsmanagement zwischen der Arbeitsgemeinschaft, den bestehenden Arbeitsgruppen, dem überregionalem Netzwerk und den unabhängigen lokalen Netzwerken in den Jugendamtsbereichen.

Ø  Abstimmung und Planung gemeinsamer Kampagnen und Aktionen zum Thema

„Frühe Hilfen“ im Kreis Heinsberg.

Ø  Stete Akquise und Einbindung der partnerschaftlichen Unterstützung von Industrie, Handel und Gewerbe zur Sicherung der Ziele der „Frühen Hilfen“ als gesamtgesellschaftliche Verantwortung.

Ø  Regelmäßige Zielüberprüfung und Fortschreiben der Ziele der Arbeitsgemeinschaft.

 

Ein Entwurf einer Geschäftsordnung ist beigefügt.

 

Nach der Geschäftsordnung der neu zu bildenden Arbeitsgemeinschaft  kann ein Mitglied des Jugendhilfeausschusses des Kreises an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft beratend teilnehmen.

 

Die Arbeitsgemeinschaft tritt bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich zusammen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.


 

Es bestehen bereits folgende  Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII:

 

·         Hilfe zur Erziehung

·         Erziehungsberatung

·         Tageseinrichtungen für Kinder.

 

 

In allen bestehenden Arbeitsgemeinschaften haben die Jugendhilfeausschüsse der Städte und des Kreises ein beratendes Mitglied entsandt. Für jedes Mitglied ist auch ein(e)  Stellvertreter(in) zu benennen.

Aus der nachstehenden Aufstellung sind die bisher entsandten Mitglieder des Kreisjugendhilfeausschusses ersichtlich:

 

Nr.

Arbeitsgemeinschaft

Ausschussmitglieder

Fraktion

1

Tageseinrichtung für Kinder

Stelten, Anna

Vertreter: Kleinjans, Heinz-Gerd

CDU

2

Hilfe zur Erziehung

Wissing, Marion

Vertreterin: Reh, Andrea

Grüne

SPD

3

Erziehungsberatung

Lüngen, Ilse

Vertreterin: Bonitz, Karin

SPD

 

Für die neu zu bildende Arbeitsgemeinschaft sind  1 beratendes und 1 stellv. beratendes Mitglied zu benennen

Die Verwaltung des Jugendamts bittet den Ausschuss, gfs. nach interfraktioneller Abstimmung, Personen zu benennen.