Betreff
Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß § 5 der Geschäftsordnung vom 03.02.2016: Antrag des Kreises Heinsberg auf Mitgliedschaft in der "Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V."
Vorlage
0304/2016
Art
Anfrage

 

 


Mit Schreiben vom 03.02.2016 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Herrn Franz-Michael Jansen, beantragt die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach § 5 der Geschäftsordnung, die Aufnahme des Kreises Heinsberg als Mitglied in die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) in die Wege zu leiten.

 

Um als Mitglied im AGFS e. V. aufgenommen zu werden, erfolgt im Vorfeld eine Überprüfung von diversen spezifischen Kriterien der bestehenden Verkehrsinfrastruktur durch eine unabhängige Expertenkommission. Der Kriterienkatalog hierzu ist umfangreich und beinhaltet neben der Auflistung diverser kommunalpolitischer Zielsetzungen eine Prioritätensetzung für die Nahmobilitätsförderung, stadtplanerische Schwerpunkte, die Schaffung einer nahmobilitätsfreundlichen Infrastruktur, Service für den Fußgänger- und Radverkehr sowie für Kommunikation und Informationen. Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen bestehen insbesondere aus einer 10- bis 20-seitigen Übersicht, bestehend aus einer allgemeinen Beschreibung der Gebietskörperschaft, einer Auflistung der kommunalen Verkehrspolitik sowie bisher durchgeführter Maßnahmen und Aussagen zur zukünftigen Rad- und Fußverkehrsförderung.

 

Gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der AGFS ist der Vereinszweck „die Förderung von Erziehung und Umweltschutz, und zwar durch systematische Förderung der Nahmobilität, insbesondere der Radfahrenden und Zufußgehenden, um u. a. Verkehrssicherheit bei deren Teilnahme am allgemeinen Verkehr zu verbessern und den Modal-Split-Anteil für den Rad- und Fußverkehr signifikant zu erhöhen.“ Mitglieder des Vereins können nur kommunale Gebietskörperschaften werden. Die Aufnahme als Mitglied setzt (im Falle des Kreises) die Verleihung der Eigenschaft „Fußgänger- und fahrradfreundlicher Kreis“ durch das zuständige Landesministerium voraus, und zwar im Sinne des Leitbildes der AGFS („…zukunftsfähige, belebte und wohnliche Städte zu gestalten. …“). Diesbezüglich wird die bei der Landesregierung NRW eingerichtete Auswahlkommission zuvor eine Empfehlung abgeben. Die Aufnahme eines neuen Mitglieds erfolgt anschließend durch den Vereinsvorstand der AGFS.

Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Nach Kenntnis der Verwaltung beträgt der aktuelle jährliche Mitgliedsbeitrag 2.500 €.

 

Das oben genannte Antragsschreiben der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr als Anlage beigefügt.

 

Weitere Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen in der Sitzung.