Betreff
Industriegebiet Geilenkirchen-Lindern: Sachstandsbericht
Vorlage
0305/2016
Art
Berichtspunkt

 

Nach dem aktuellen Entwurf zum neuen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) gehört das Industriegebiet Geilenkirchen-Lindern mit einem Areal von rd. 240 ha zu einem von vier namentlich im LEP NRW ausgewiesenen Standorten für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben (Ziel 6.4-1 des Entwurfs zum LEP NRW). Diese im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Standorte sind dem Grundsatz nach vom Land NRW und den Kommunen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu planen, zu entwickeln und zu vermarkten (Grundsatz 6.4-3 des LEP-Entwurfs). Eine wesentliche Voraussetzung zur Vermarktung der Flächen durch die landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft unter Beteiligung der kommunalen Kooperationspartner besteht darin, die Verkehrsanbindungen der geplanten Industrieareale zu optimieren. Der Aspekt der Schaffung einer ortsdurchgangsfreien Verkehrsanbindung des geplanten Industriegebietes Geilenkirchen-Lindern an das Bundesautobahnnetz wurde durch den Kreis in seiner Stellungnahme zum Ziel 6.4-1 des neuen Landesentwicklungsplans NRW – (Beschlussfassung hierzu in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 26.02.2014 - TOP 1 der Niederschrift) deutlich zum Ausdruck gebracht:

„…Die Herstellung einer optimalen Verkehrsanbindung ist Bedingung für die Chance einer Vermarktung. Investoren suchen Flächen, die sofort bebaubar und nutzbar sind. …“

 

Zeitnah zur Stellungnahme des Kreises zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans NRW wurde in einem gemeinsamen Schreiben des Kreises und der Stadt Geilenkirchen vom 08.04.2014 an den Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW, Herrn Michael Groschek, die Bedeutung der ortsdurchgangsfreien Verkehrsverbindung des Industriegebietes Geilenkirchen-Lindern an das Bundesautobahnnetz aufgezeigt. In diesem gemeinsamen Schreiben wurde die Wichtigkeit der Realisierung der L 364n als Ortsumgehung von Hückelhoven (1. Abschnitt von der BAB 46 über die L 117 bis zur „Rheinstraße“) und der Ortsumgehung von Hilfarth (2. Abschnitt von der „Rheinstraße“ bis zur bestehenden L 364 bei Brachelen) durch das Land NRW sowie einer ergänzenden Ortsumgehung von Brachelen (K 14n) zur Schaffung der erforderlichen Verkehrsinfrastruktur für das im LEP-Entwurf ausgewiesene Industriegebiet Geilenkirchen-Lindern wiederholt deutlich gemacht. Hierauf wurde auch in der Stellungnahme der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg im Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes NRW hingewiesen:

 „…Die vorhandene Anbindung des Standortes Geilenkirchen-Lindern ist nicht marktgerecht im Sinne einer erfolgsorientierten Vermarktung der Flächenpotentiale. Um eine erfolgreiche Vermarktung dieser Fläche zu ermöglichen - und genau das muss letztendlich auch im ureigenen Interesse des Landes NRW liegen - ist die Herstellung der benannten optimalen Verkehrsanbindung an die BAB 46 zwingend notwendig.“


 

Frau Regierungspräsidentin Gisela Walsken hat im Rahmen eines Besuches bei der Stadt   Geilenkirchen am 03.03.2016 das Thema aufgegriffen. In diesem Zusammenhang ist auf eine Änderung im Entwurf zum neuen Landesentwicklungsplan NRW hinzuweisen. Während bisher für die Ansiedlung eines Unternehmens ein Flächenbedarf von mindestens 80 ha zu erbringen war, soll es nach der letzten Entwurfsfassung des LEP NRW (Stand: 22.09.2015) nunmehr möglich sein, diese Größenordnung ausnahmsweise über einen sog. Vorhabenverbund sicherzustellen. Dabei sollen die einzelnen Teilvorhaben funktionell miteinander verbunden sein und die erste Ansiedlung eines Vorhabenverbundes durch ein Produktionsunternehmen mit einem Flächenbedarf von mindestens 10 ha erfolgen.

 

Die Verwaltung wird in der Ausschusssitzung zu diesem Themenkomplex umfassend vortragen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Industriegebiet Geilenkirchen-Lindern zur Kenntnis.