Betreff
Sachstandsbericht und Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur Planung des Um- und Ausbaus der Kreisstraße K 5 "Karl-Arnold-Straße" in der Ortslage Heinsberg-Grebben
Vorlage
0316/2016
Art
Berichtspunkt

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand des Um- und Ausbaus der Kreisstraße K 5 „Karl-Arnold-Straße“ in der Ortslage Heinsberg-Grebben zur Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Leitbildrelevanz:

3.5

 

Inklusionsrelevanz:

nein

 

 

 

In der Sitzung am 18.06.2015 stellte die Verwaltung den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Verkehr die Planung zum Um- und Ausbau der Kreisstraße K 5 „Karl-Arnold-Straße“ in der Ortslage Heinsberg- Grebben vor (TOP 3 der Niederschrift). Neben der grundhaften Sanierung sowie dem Umbau der Straßentrasse und der bestehenden Nebenanlagen in diesem Jahr sollen auch die bestehenden Belastungen der Anwohner durch den Straßenverkehr verringert werden. Insbesondere ist geplant, durch Einengung der Fahrbahnbreite von derzeit 10,0 m (einschl. Mehrzweckstreifen) auf zukünftig 7,0 m Breite und Herstellung eines lärmarmen Fahrbahnbelages die jetzigen Lärmemissionen zu reduzieren. Der geplante Um- und Ausbau der K 5 „Karl-Arnold-Straße“ orientiert sich an dem durch die Stadt Heinsberg in 2013 durchgeführten Ausbau der „Industriestraße“ in Heinsberg. Ein Übersichtsplan zur Ausbaustrecke der K 5 „Karl-Arnold-Straße“ ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr als Anlage beigefügt.

 

Nach Erteilung der Zuwendungsbescheide vom 11.06.2015 über die Bereitstellung der Landesmittel zu der Straßenbaumaßnahme K 5 einschließlich der fahrbahnbegleitenden Radwege (Kreis Heinsberg) und der Gehweganlagen (Stadt Heinsberg) durch das Land NRW erfolgte mit den Vertretern der Rates der Stadt Heinsberg für die Ortslagen Oberbruch, Grebben und Hülhoven sowie den zuständigen Verwaltungsvertretern der Stadt eine Bürgerinformation im Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung. Diese Bürgerinformation zur Ausbauplanung und Durchführung der baulichen Arbeiten hat keinen verpflichtenden Charakter und ist ein Angebot der beiden Baulastträger. Intention ist, durch Schaffung von Transparenz und durch Gelegenheit zur Partizipation die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für das geplante Straßenbauvorhaben zu erhöhen. Die Informationsveranstaltung am 24.02.2016, die nicht zuletzt dazu dienen sollte, konstruktive Anregungen der Anlieger mit in die inhaltliche Umsetzung der Straßenbaumaßnahme einfließen zu lassen, wurde von ca. 40 Personen, überwiegend Anwohnern aber auch Gewerbetreibenden der „Karl-Arnold-Straße“, besucht. Bereits zu Beginn der Versammlung wurde durch die Baulastträger zum Ausdruck gebracht, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in Grebben und Oberbruch aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung und der Gewerbeansiedlungen (Bizzpark, Verbrauchermärkte, Großhandel u. a.) sowie der Bahntrasse von Heinsberg nach Lindern parallel der Kreisstraße, der Neubau einer Ortsumgehung - auch auf lange Sicht - nicht in Erwägung gezogen werden kann. Um eine merkliche Entlastung der Anwohner zu erreichen, bleibt nur die Möglichkeit des Um- und Ausbaus der jetzigen Straßentrasse der „Karl-Arnold-Straße“.

 

Herr Gietemann vom beauftragten Planungsbüro stellte die einzelnen Bauabschnitte vor und führte zu dem neu zu schaffenden Fahrbahnquerschnitt unter anderem aus, dass die Fahrbahn der Kreisstraße überwiegend dreistreifig (durch Abbiegespuren, Bus-Cups und Parkstreifen) angelegt und zu beiden Seiten einen sog. Einrichtungsradweg erhalten wird. Der Ausbau der Straße wird dabei in drei Bauabschnitten erfolgen:

-     1.  Bauabschnitt:   vom Kreuzungsbereich K 5 „Karl-Arnold-Straße“ / „Ferdinand-Porsche-Straße“ bis zur „Kampstraße“ (Richtung Schafhausen),

-     2.  Bauabschnitt:   von der„Kampstraße“ bis zur „Ulmenstraße“ und der

-     3.  Bauabschnitt:   von der Ulmenstraße“ bis zum Kreuzungsbereich K 5 / „Grebbener Straße“ (am Sternhaus).

 

Insgesamt sind auf der v. g. Strecke der K 5 zur Schaffung der Verkehrssicherheit fünf Querungshilfen vorgesehen. Im Bereich der Grundschule wird die Querungshilfe (in Richtung Oberbruch) zusätzlich mit einem Zebrastreifen versehen.

In den ersten beiden Bauabschnitten wird der Ausbau der Kreisstraße und Nebenanlagen unter einseitiger Straßensperrung erfolgen - die stadtauswärts führende Fahrspur in Richtung Autobahn soll für die Zeit des Ausbaus gesperrt werden. Für den 3. Bauabschnitt ist eine Vollsperrung der Kreisstraße von der „Ulmenstraße“ bis zur „Grebbener Straße“ vorgesehen. Dort ist eine Verkehrsführung von Oberbruch kommend über die „Glanzstoffstraße“ und „Ulmenstraße“ möglich. Die von der Straßenverkehrsbehörde zur Baustelleneinrichtung angeordnete Umleitungsbeschilderung ist lediglich eine „Angebotsbeschilderung“. Ortskundige suchen sich vielfach einen anderen Fahrweg als ausgeschildert, um die Baustelle zu umfahren. In diesem Zusammenhang wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass Beeinträchtigungen während der Bauphase trotz sorgfältiger Vorbereitung nicht ausgeschlossen werden können. Kreis und Stadt beabsichtigen, zeitnah über Vorkommnisse und Problemlagen zu informieren. Zu diesem Zweck werden die beiden Straßenbaulastträger - etwa über ihre Internetseiten - ein entsprechendes Informationsmanagement mit Angaben der wesentlichen Kontaktdaten betreiben.

 

In der nach Vorstellung der Ausbauplanung sich anschließenden Diskussionsrunde wurden von den Teilnehmern zu folgenden Aspekten Fragen gestellt:

 

-        Verkehrslenkung während der Ausbauphase

-        Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe und Geschäfte

-        Zufahrten zu den Wohngebäuden und Sicherstellung der Müllentsorgung

-        Parkmöglichkeiten im Wohnbereich

-        Anlage der Radwege und Parkbuchten sowie Ausleuchtung der Verkehrsflächen

-        Nachrüstung der Ampelanlagen mit einer Bedarfssteuerung

-        geplante lärmmindernde Asphaltdeckschicht


 

-        Begrünung der „Karl-Arnold-Straße“

-        Sperrung der „Karl-Arnold-Straße“ für den Lkw-Verkehr

-        Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für den Lkw-Verkehrs in den Nachtstun-      den

 

Diverse Fragen zu den von der Stadt Heinsberg für den Neubau der Gehwege voraussichtlich ab 2019 zu erhebenden Anliegerbeiträgen wurden von den Verwaltungsvertretern der Stadt Heinsberg beantwortet.

 

Den Teilnehmern der Informationsveranstaltung zum Um- und Ausbau der „Karl-Arnold-Straße“ wurde zugesagt, zu den wesentlichen Fragen dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr in der kommenden Sitzung vorzutragen und Stellung zu nehmen.