Betreff
Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte vom 14.01.2016
Vorlage
0319/2016
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Förderung von zwei Stellen zu stellen, diese Stellen zeitnah einzurichten und zu besetzen. 


Die Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte ist Bestandteil des Strukturförderprogramms „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“. Die Transferinitiative ist die zentrale Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), um Kreise und kreisfreie Städte bundesweit dabei zu unterstützen, die Bildungssysteme auf kommunaler Ebene weiterzuentwickeln. Sie baut auf dem Modellprogramm „Lernen vor Ort“ auf (2009 bis 2014) und trägt unter anderem die in 40 geförderten Kommunen über fünf Jahre erprobten Steuerungsmodelle, Maßnahmen und Konzepte in die Breite. Zu diesem Zweck wurde ein bundesweites Netzwerk aus neun Transferagenturen aufgebaut. Im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie ist eine Unterstützung durch die Transferagenturen möglich, aber keine Fördervoraussetzung.

 

Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung der Kreise und kreisfreien Städte bei der Integration von Neuzugewanderten in die Gesellschaft. Die Aufgabe der kommunalen Koordinatorinnen und Koordinatoren ist die Koordinierung der relevanten Bildungsakteure auf kommunaler Ebene, um Bildungsangebote für Neuzugewanderte zu optimieren.

 

Integration zielt darauf ab, Menschen mit Migrationshintergrund eine gleichberechtigte Teilhabe am sozialen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen, bildungsorientierten und kulturellen Leben unter Anerkennung und Wahrung der eigenen kulturellen Identität zu ermöglichen. Bildung, insbesondere sprachliche Bildung ist ein Schlüssel für erfolgreiche Integration. Durch den Einsatz von zwei Bildungskoordinatoren sollen die Bildungsangebote/-zugänge für Neuzugewanderte im Kreis Heinsberg entlang der Bildungskette und damit auch ihre Bildungs- und Teilhabechancen durch ein koordiniertes Vorgehen aller am Bildungsprozess beteiligten Akteure verbessert werden. Denn nur durch Bildung und Teilhabe kann langfristige Integration gelingen und das Potenzial der Neuzugewanderten für die Gesellschaft nutzbar gemacht werden.

 

Die kommunale Koordinatorin/der kommunale Koordinator soll vier Aufgabenfelder bearbeiten; je nach kommunalen Erfordernissen besteht die Möglichkeit, Schwerpunkte zu setzen:

 

1.      Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen und –gremien bei Nutzung und Erweiterung ggf. bestehender Strukturen,

2.      Identifizierung und Einbindung der relevanten Bildungsakteure innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung,

3.      Herstellung von Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure sowie vorhandene Bildungsangebote,

4.      Beratung von Entscheidungsinstanzen der Kommune.

 

Bei der Bearbeitung der vorgenannten Aufgabenfelder sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

 

Die kommunale Koordinatorin/der kommunale Koordinator

 

-          wird grundsätzlich an zentraler Stelle in der Kommunalverwaltung angesiedelt,

-          ist durch die einzunehmende Schnittstellenfunktion fester Ansprechpartner für alle mit der Integration neu zugewanderter Menschen befassten Akteure innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung,

-          koordiniert übergreifend Bildungsangebote und Bildungsakteure,

-          arbeitet datenbasiert.

 

Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte. Die Antragstellung erfolgt als Einzelvorhaben. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich u. a. zur Teilnahme an Veranstaltungen und zentralen Vernetzungsangeboten seitens des Zuwendungsgebers.

 

Die Zuwendungen werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für zunächst 2 Jahre gewährt. Die Höhe der Zuwendungen ist nicht festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

 

Zuwendungsfähig ist der Mehraufwand des Antragstellers für Personal, insbesondere Ausgaben für bis zu zwei kommunale Koordinatorinnen/Koordinatoren ab einer Einwohnerzahl von 200.000.

 

Die Abrechnung von Ausgaben für Stammpersonal ist unter der Voraussetzung, dass hierfür Ersatzpersonal eingestellt wird, möglich. Die entstehenden Sachkosten (z. B. Einrichtung des Arbeitsplatzes, Materialien, Publikationen) gehen zu Lasten des Kreises.

 

Die Kosten eines Arbeitsplatzes betragen gemäß der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) für einen Arbeitsplatz 9.700,00 € jährlich. Bei einer Projektlaufzeit von zwei Jahren ist somit für die Einrichtung von zwei Stellen von Kosten in Höhe von 38.800,00 € auszugehen. Für  z. B. Materialien, Publikationen werden die möglichen zusätzlichen Ausgaben zudem auf mindestens 1.200,00 € geschätzt.

 

Antragstellungen sind zum 01.06.2016 und zum 01.09.2016 möglich.

 

Vor dem Hintergrund der dargelegten Aufgaben erscheint die Einrichtung von zwei Stellen für kommunale Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren sinnvoll, da dadurch die vielfältigen und umfangreichen Bildungsangebote und Hilfestellungen von Behörden, Institutionen, Vereinen sowie ehrenamtlich engagierten Personenkreisen im Kreis Heinsberg zielgerichteter, zeitnäher und ressourcensparender angeboten und vermittelt werden können.

 

Die Verwaltung wird den Antrag nach der Sitzung des Schulausschusses termingerecht vor dem 01.06.2016 unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung des Kreisausschusses einreichen.