Betreff
Unterstützung des Kreises Heinsberg der Klage der Städteregion Aachen gegen das Atomkraftwerk Tihange, Belgien
Vorlage
0337/2016
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Neben der ideellen Unterstützung der Städteregion Aachen beteiligt sich der Kreis Heinsberg an den Kosten des Klageverfahrens mit 3.000.- €.


Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 03.03.2016 beschlossen, die Städteregion Aachen bei ihrem Klagevorhaben ideell zu unterstützen. Art und Weise der weiteren materiellen Beteiligung sollte noch geklärt werden. Zwischenzeitlich hat neben diversen Gesprächen u.a. auch eine der regionalen Abstimmung des weiteren Vorgehens dienende Informationsveranstaltung in der Städteregion Aachen stattgefunden, an der ca. 50 interessierte Kreise, Städte und Gemeinden aus Deutschland, den Niederlanden und Luxemburg teilgenommen haben. Das Ergebnis der ausführlichen Erörterung, bei der auch deutsche sowie belgische Rechtsanwälte mitgewirkt haben, lässt sich wie folgt zusammenfassen:

 

Das anstehende Klageverfahren, das den Betrieb des Atomkraftwerkes generell zum Gegenstand haben wird, wird nach belgischem Recht im Wesentlichen aus einer Interessenabwägung bestehen. Während sich das Betreiberinteresse mit eindeutigen Zahlen belegen lässt, wird das Risiko für die deutsche Öffentlichkeit von vielen, nur schwer vorhersehbaren Faktoren bestimmt sein. Angesichts dieser Unwägbarkeiten raten sowohl die deutschen als auch belgischen Anwälte dringend dazu, dass sich nur diejenigen Kommunen unmittelbar an der Klage beteiligen, die aufgrund ihrer geographischen Lage am stärksten von einem atomaren Unfall betroffen wären. Neben der Städteregion sollten daher jeweils nur noch eine niederländische und luxemburgische Kommune als weiterer Kläger auftreten. Unabhängig davon hat das Land NRW in einer Pressemitteilung vom 12.04.2016 erklärt, ebenfalls Klage gegen den Betrieb des AKW in Tihange einreichen zu wollen. Dieses Verfahren wird allerdings nach derzeitigem Kenntnisstand nicht über die von der Städteregion beauftragten Kanzleien laufen, sondern parallel geführt werden.

 

Zur Vorbereitung der Klage der Städteregion müssen noch weiter Informationen sowohl technischer als auch rechtlicher Natur eingeholt werden. So ist etwa – trotz entsprechender Anfragen bei der belgischen Atomaufsichtsbehörde Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle (FANC) – bislang nicht bekannt, mit welchem konkreten Inhalt und unter Zugrundelegung welcher Annahmen die Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme des Reaktors erteilt worden ist. Vor diesem Hintergrund ist ein Informations- und Unterstützungsersuchen an das Europäische Parlament vorbereitet worden, das öffentlichkeitswirksam dem Präsidenten des EP, Herrn Martin Schulz, persönlich überreicht werden soll. Die Übergabe wird nach aktuellem Stand Mitte Mai erfolgen.

 

Da eine unmittelbare Klagebeteiligung nicht sinnvoll erscheint, haben sich die Teilnehmer am  Erörterungsgespräch in der Städteregion darauf verständigt, die Städteregion im Rahmen einer möglichst einheitlichen Systematik – vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung der zuständigen kommunalen Gremien – finanziell zu unterstützen. Dabei wurde ein Kostenbeitrag von 3.000,- € je Kreis bzw. kreisfreier Stadt und von 1.000,- € je interessierter kreisangehöriger Kommune ins Auge gefasst.