Beschlussvorschlag:
Neben der ideellen Unterstützung der Städteregion Aachen beteiligt sich der
Kreis Heinsberg an den Kosten des Klageverfahrens mit 3.000.- €.
Der Kreistag hat in
seiner Sitzung vom 03.03.2016 beschlossen, die Städteregion Aachen bei ihrem
Klagevorhaben ideell zu unterstützen. Art und Weise der weiteren materiellen
Beteiligung sollte noch geklärt werden. Zwischenzeitlich hat neben diversen
Gesprächen u.a. auch eine der regionalen Abstimmung des weiteren Vorgehens
dienende Informationsveranstaltung in der Städteregion Aachen stattgefunden, an
der ca. 50 interessierte Kreise, Städte und Gemeinden aus Deutschland, den
Niederlanden und Luxemburg teilgenommen haben. Das Ergebnis der ausführlichen
Erörterung, bei der auch deutsche sowie belgische Rechtsanwälte mitgewirkt
haben, lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Das anstehende
Klageverfahren, das den Betrieb des Atomkraftwerkes generell zum Gegenstand
haben wird, wird nach belgischem Recht im Wesentlichen aus einer
Interessenabwägung bestehen. Während sich das Betreiberinteresse mit
eindeutigen Zahlen belegen lässt, wird das Risiko für die deutsche
Öffentlichkeit von vielen, nur schwer vorhersehbaren Faktoren bestimmt sein.
Angesichts dieser Unwägbarkeiten raten sowohl die deutschen als auch belgischen
Anwälte dringend dazu, dass sich nur diejenigen Kommunen unmittelbar an der
Klage beteiligen, die aufgrund ihrer geographischen Lage am stärksten von einem
atomaren Unfall betroffen wären. Neben der Städteregion sollten daher jeweils
nur noch eine niederländische und luxemburgische Kommune als weiterer Kläger
auftreten. Unabhängig davon hat das Land NRW in einer Pressemitteilung vom
12.04.2016 erklärt, ebenfalls Klage gegen den Betrieb des AKW in Tihange
einreichen zu wollen. Dieses Verfahren wird allerdings nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht über die von der Städteregion beauftragten Kanzleien
laufen, sondern parallel geführt werden.
Zur Vorbereitung der
Klage der Städteregion müssen noch weiter Informationen sowohl technischer als
auch rechtlicher Natur eingeholt werden. So ist etwa – trotz entsprechender
Anfragen bei der belgischen Atomaufsichtsbehörde Federaal Agentschap voor
Nucleaire Controle (FANC) – bislang nicht bekannt, mit welchem konkreten Inhalt
und unter Zugrundelegung welcher Annahmen die Genehmigung zur
Wiederinbetriebnahme des Reaktors erteilt worden ist. Vor diesem Hintergrund
ist ein Informations- und Unterstützungsersuchen an das Europäische Parlament
vorbereitet worden, das öffentlichkeitswirksam dem Präsidenten des EP, Herrn Martin
Schulz, persönlich überreicht werden soll. Die Übergabe wird nach aktuellem
Stand Mitte Mai erfolgen.
Da eine unmittelbare
Klagebeteiligung nicht sinnvoll erscheint, haben sich die Teilnehmer am Erörterungsgespräch in der Städteregion
darauf verständigt, die Städteregion im Rahmen einer möglichst einheitlichen
Systematik – vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung der
zuständigen kommunalen Gremien – finanziell zu unterstützen. Dabei wurde ein
Kostenbeitrag von 3.000,- € je Kreis bzw. kreisfreier Stadt und von 1.000,- €
je interessierter kreisangehöriger Kommune ins Auge gefasst.