Betreff
Änderungen der Honorarordnung und der Entgeltordnung für die Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg
Vorlage
0099/2013
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Honorarordnung für die Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg wird um folgende Ziffer 2.7 erweitert:

 

In Einzelfällen kann das Dozentenhonorar für Kurse und Arbeitsgemeinschaften vom Regelhonorar abweichen. Das Entgelt ist entsprechend anzupassen (siehe Ziffer 2.8 der Entgeltordnung für die Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg).

 

  1. In Ziffer 2.4 der Honorarordnung für die Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg werden die Beträge „85,00 €“, „65,00 €“ und „42,50 €“ durch „100,00 €“, „80,00 €“ und „50,00 €“ ersetzt.

 

  1. Die Entgeltordnung für die Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg wird um folgende Ziffer 2.8 erweitert:

 

Im Falle eines abweichenden Honorars gemäß Ziffer 2.7 der Honorarordnung für die Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg ist das Entgelt mindestens honorarkostendeckend anzupassen. Es wird jeweils mit dem Arbeitsplan individuell festgesetzt.

 

  1. In den Ziffern 2.4 und 3.2 der Entgeltordnung für die Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg werden die Begriffe „Wehr- und Zivildienstleistende“ gestrichen.

 

 Diese Änderungen treten mit Beginn des Arbeitsjahres 2013/2014 in Kraft.


Die Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg zahlt Honorare an ihre Dozentinnen und Dozenten und erhält Entgelte für die Teilnahme an Veranstaltungen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf der Grundlage der vom Kreistag auf Vorschlag des Volkshochschulkuratoriums und des Kreisausschusses beschlossenen Honorarordnung und Entgeltordnung. Zur Information sind diese als Anlagen der Einladung beigefügt.

 

a)      Die Höhe des Dozentenhonorars für Kurse und Arbeitsgemeinschaften beträgt derzeit 17,00 € je Unterrichtsstunde (Regelhonorar) und die Höhe des Regelentgeltes für Kurse und Arbeitsgemeinschaften beträgt je Unterrichtsstunde derzeit 1,80 €. Hierzu wird auf die jeweiligen Ziffern 2.1 der Honorarordnung und der Entgeltordnung verwiesen. In letzter Zeit hat sich nunmehr die Notwendigkeit ergeben, in bestimmten, einzelfallbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen ein erhöhtes Honorar zu zahlen. Dies ist insbesondere dort gegeben, wo sehr spezielle Themen in das Weiterbildungsprogramm aufgenommen werden sollen, die von den Kursleitenden ein besonderes Fachwissen bzw. spezielle, über das normale Maß hinausgehende Kenntnisse verlangen. Beispielhaft seien erwähnt Weiterbildungsmaßnahmen mit medizinischen Themen sowie eher selten angebotene und spezielle Kurse in den Bereichen Sprachen, Informationstechnologie bzw. Kreativität und Politik. Aufgrund der eher starren Regelungen der Entgeltordnung und der Honorarordnung können derartige Maßnahmen daher wegen der gegebenen Marktsituation und der sich daraus ergebenden Honorarvorstellungen der entsprechenden Dozentinnen und Dozenten derzeit bei der Volkshochschule des Kreises Heinsberg nicht realisiert werden. Es wird daher vorgeschlagen, in begründeten Einzelfällen ein höheres Honorar zu zahlen und mit Blick auf eine grundsätzlich kostendeckende Umsetzung des VHS-Programms dann das Regelentgelt adäquat zu erhöhen.

 

 

 

 

 

 

Entsprechend höhere Entgelte würden im jeweiligen Weiterbildungsprogramm ausgewiesen und dem VHS-Kuratorium entsprechend jährlich zur Beratung vorgelegt. So würde beispielsweise bei einer Honorarzahlung in Höhe von 20,00 € (anstatt 17,00 €) ein Entgelt von 2,12 € (anstatt 1,80 €) je Unterrichtsstunde festgelegt. Durch diese Regelung würde der Volkshochschule ein höheres Maß an Flexibilität entstehen und die Möglichkeit der Realisierung auch außergewöhnlicher und spezieller Weiterbildungsangebote im Interesse der Teilnehmenden kostenneutral gegeben sein.

 

b)     Die Vergütung der Reiseleiter/innen für Studienfahrten, Unterrichtsgänge usw. beträgt gemäß Ziffer 2.4 der Honorarordnung pro Tag bei acht und mehr Stunden 85,00 €, bei mehr als vier bis acht Stunden 65,00 €, bei bis zu vier Stunden 42,50 €. Da diese Sätze seit dem Arbeitsjahr 2004/2005 unverändert geblieben sind, sollte auch in diesem Bereich zumindest ein Inflationsausgleich stattfinden. Eine Anpassung der Vergütungen auf 100,00 €, 80,00 € bzw. 50,00 €, dies entspräche einer durchschnittlichen Erhöhung von ca. 19 %, erscheint angemessen. Da gemäß Ziffer 2.4 der Entgeltordnung die Entgelte für Studienfahrten und –reisen zumindest kostendeckend kalkuliert werden müssen, entstehen der VHS durch die vorgeschlagene Vergütungserhöhung keine zusätzlichen Kosten.

 

c)      Nach dem Wegfall des Wehr- bzw. Zivildienstes sind redaktionelle Änderungen der Entgeltordnung notwendig.

 


 

Beratungsfolge

Sitzungstermin