Bericht zur Umsetzung der in der Sitzung des Kreistages vom 18.11.2014 getroffenen Grundsatzentscheidung zur Überführung der vom Kreistag am 20.03.2014 beschlossenen Kommunalen Pflegeplanung in eine Verbindliche Bedarfsplanung gem. § 7 Abs. 6 APG NRW